Grundstückgewinnsteuer, wer bezahlt den nun?

Haus_Umbau

Mitglied
12. März 2013
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Hallo Forum

Ich habe eine für mich nicht ganz lösbare Aufgabe. Zumindest verstehe ich die ganze Sache nicht durchgängig. In unserem Kaufvertragsentwurf sind zwei Absätze enthalten bei denen es um die Grundstückgewinnsteuer geht. Verstehe ich das richtig? Ich als Käufer muss die Grundstückgewinnsteuer bezahlen, diese wird jedoch am Kaufpreis abgerechnet. Ich muss also im Anschluss an das Kaufgeschäft dem Verkäufer eine Rechnung stellen?

Gruss

Gewinnsteuer.jpg

 
Hallo Haus_Umbau

Es ist einfacher als du meinst...

Der Verkäufer muss die GGST bezahlen. Es ist jedoch auch in deinem Interesse, dass diese auch bezahlt wird, da der Käufer auch für die nicht bezahlte GGST haftbar gemacht werden kann (kantonal jedoch unterschiedlich).

Aus diesem Grund wird i.d.R. die provisorisch berechnete GGST direkt vom Käufer an die Steuerbehörde überwiesen. So kann sichergestellt werden, dass diese auch bezahlt ist.

Für dich sind diese Passagen somit einzig darin enthalten, dass du weisst, dass die GGST bezahlt ist und wohin du welchen Betrag überweisen musst.

Alles klar?

Gruss

Tom

 
Lieber Haus_Umbau

Tom hat dies völlig korrekt wiedergegeben. Sie haften als Käufer solidarisch dafür, dass die Gemeinde Ihren Obulus kriegt. Hier schön umschrieben mit dem gesetzlichen Pfandrecht ohne Eintrag. Das Überweisen direkt an das Steueramt ist für Sie als Käufer die Sicherheit, dass Sie nicht eines Tages vom Steueramt noch aufgefordert werden können, die Grundstückgewinnsteuer (nochmals) zu bezahlen, da der Verkäufer diese zu Bezahlen  "vergessen" hat. Und, da heute im Ausland wohnend, dafür nicht mehr in die Pflicht genommen werden kann.

Freundliche Grüsse

Urs Tischhauser

 
Sorry, Nachtrag noch: Selbstverständlich wird dieser Betrag beim Verkaufspreis in Abzug gebracht.

 
Ok, das habe ich soweit verstanden. Ich muss also nach dem Kauf und dem begleichen, dem Verkäufer eine Rechnung ausstellen in der Höhe der Grundstückgewinnsteuer?

 
@Haus_Umbau

Nicht unbedingt. Ich würde es so vereinbaren, dass die GGSt vom Kaufpreis abgezogen wird. Du bezahlst dem Verläufer also um diesen Betrag weniger Geld.

 
Nein, es kann keine Rechnung gestellt werden. In dem Teil, welcher nicht in deinem Bild ersichtlich ist, ist der Kaufpreis aufgeschlüsselt. Da könnte es z.B. so aussehen:

CHF 20'000 Anzahlung bei Unterzeichnung Reservationsvertrag (bereits geleistet)

CHF 80'000 zu Überweisen an die Steuerverwaltung Kto. xy z.G. GGST

CHF 400'000 zu leisten an Bank z zur Ablösung der auf der Liegenschaft lastenden Hypotheken

CHF 600'000 Restzahlung zu leisten auf das Konto ab lautend auf den Verkäufer

CHF 1'100'000 ausmachend den gesamten Kaufpreis

Somit ist ersichtlich, dass ein Teil des Kaufpreises nicht an den Verkäufer sondern an die Steuerbehörde bezahlt wird...

Du hast somit keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen.

Gruss

Tom

 
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Reaktionen: Urs Tischhauser
Man kann das auch über eine Zahlstelle (Treuhanddienst einer Bank) abwickeln, sprich diese wäre zuständig dafür sicherzustellen, dass die überwiesenen Gelder für die Steuer oder aber auch andere Dinge (Hypo-ablösung) verwendet werden. Meines Wissens, und ich bin absoluter Laie, haftet nicht der Käufer, sondern der Kanton hat ein Pfand ersten Ranges auf das Grundstück, welches er einlösen würde, würde die Steuer nicht beglichen. Ok, für den Käufer kommt's am Schluss aufs gleiche raus ... /emoticons/default_additional/119.gif

Der Dienst kostet natürlich einen Batzen, aber verglichen mit den Beträgen die über den Tisch gehen und dem daraus resultierenden finanziellen Risiko, gibt es doch beiden Seiten (Käufer/Verkäufer) etwas Sicherheit.

 
Hallo el_migu_el

Ja, du hast recht. Grundsätzlich gäbe es auch andere Möglichkeiten. Aber weshalb zusätzliche Kosten verursachen, wenn es auch anders geht... Der einzige Vorteil bei einer Abwicklung über einen Treuhanddienst ist, dass der Verkäufer seinen Gewinn aus dem Verkauf der Liegenschaft nicht bekannt geben muss...

Und ja, grundsätzlich besteht ein gesetzliches Pfandrecht, das heisst, dass nicht der Verkäufer mithaftet. Er muss auch nicht unbedingt bezahlen. Wenn er beim "verduften" des Verkäufers die Steuern nicht bezahlt, dann wird sein Häusle verkauft, was ja auch nicht Sinn des Kaufs gewesen sein dürfte... :)

Gruss

Tom

 
Hallo Tom,

Natürlich kann man sich ca 0.1% der Kaufsumme sparen wenn man die Ausführung selber "regelt". Andererseits ist die Treuhandstelle eine Versicherung über die korrekte Ausführung des Geschäfts für "nur" ca 0.1% der Kaufsumme bei beträchtlichem Risiko. Ich denke, dass muss man für sich entscheiden, ob man selbst genug sattelfest in der Materie ist und es selbst "regelt" oder den Dienst einer neutralen Instanz beansprucht. Mir ging's in erster Linie auch darum eine Alternative aufzuzeigen :)

Gruss & einen schönen Tag

 
Klar, war ja auch nicht als Angriff gemeint... Das Forum lebt ja im Rahmen eines "Brainstormings"...

In den Fällen in denen ich kürzlich involviert war, hatte die Steuerbehörde eine provisorische Berechnung für die GGST vorgenommen, welche immer genügend vorsichtig gemacht wurde. Mit der Überweisung an die Steuerbehörde ist das Risiko natürlich auch zu 99% abgedeckt.

In dem Sinne wünsche ich Haus_Umbau für den Kauf des neuen Eigenheims und den allfällig geplanten Haus Umbau (nehme ich mal aufgrund deines Pseudonyms an) alles Gute!

Gruss

Tom

 

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