Grundstückgewinnsteuer, wer haftet schlussendlich?

SchmidC

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07. Apr. 2015
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Hallo zusammen

Wir möchten ein Haus kaufen (ca. 40 Jahre alt) und uns liegt jetzt der Kaufvertrag vor.

Folgende Formulierung macht uns stutzig:

Die Urkundsparteien werden vom Notar darauf aufmerksam gemacht:

- dass für die Grundstückgewinnsteuer ein den übrigen Pfandrechten vorgehendes gesetzliches Pfandrecht für die Dauer von zwei Jahren seit Eintritt der Rechtskraft der Steuerfestsetzung besteht (§ 32 Kant. Grundstückgewinnsteuergesetz)

- ein gesetzliches Pfandrecht für Einkommens- und Gewinnsteuern gem. §206 StG besteht, sofern die Steuerforderung eine nahe Beziehung zum Kaufobjekt aufweist.

Die Parteien verzichten, nachdem sie vom Notar auf die gesetzlichen Pfandrechte hingewiesen worden sind, auf eine weitergehende Sicherstellung.

Von einem Kollegen wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass diese Formulierung bedeutet, dass im Falle, dass die Verkäuferschaft die Steuer nicht bezahlt, auf uns zurückgegriffen werden kann. Ist das wirklich so? Und wie muss der Kaufvertrag formuliert werden, damit diese Gefahr nicht mehr besteht (ist das überhaupt möglich?).

Vielen Dank bereits jetzt für Inputs

 

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