Grundstückgewinnsteuer

Valeria

Mitglied
03. Dez. 2010
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Hallo, ich hab da mal eine Frage und bräuchte bitte die Hilfe von jemanden der sich auskennt. Ich habe immer gedacht das der Verkäufer die Grundstückgewinnsteuer bezahlen muss. Was ist nun aber wenn dieser das nicht tut? Meine Freunde haben nichts schriftliches festgehalten und haben das auf gegenseitiges Vertrauen gemacht. Haben sie nun das Recht das Geld einzuklagen und wie sehen da ihre Chancen auf Erfolg aus?

Ich würde mich freuen wenn mir jemand Auskunft geben kann. Vielen Dank

 
Hallo Valeria und willkommen im Forum

Ich verstehe nicht, ob es sich um eine rein hypothetische Frage handelt oder um ein konkretes Problem???

Grundsätzlich muss der Verkäufer die Grundstückgewinnsteuern (GGST) bezahlen. Macht er dies nicht, kann die Steuerbehörde auf den Käufer los gehen, da das Grundstück "haftet".

Am besten ist es, wenn die Sicherstellung der GGST im Kaufvertrag notariell festgehalten wird. Weigert sich der Verkäufer, diesen Passus einzutragen, dürfte wohl etwas faul sein.

Deine Freunde sollten sich mal mit dem Grundbuchamt in Verbindung setzen.

Weitere Informationen dürften nur mit weiteren Details möglich sein.

Gruss Griff

 
Hallo Griff,

danke für die Antwort. Ja ich weiss es nicht ganz genau denn ich habe nur in einem Gespräch mitbekommen das sie Probleme beim Hauskauf haben. Ich weiss sie haben ein Haus gekauft. Nun ist es aber so das der Verkäufer so wie es aussieht die Grundstückgewinnsteuer nicht bezahlen will oder kann. Genaueres weiss ich leider nicht. Ich dachte ich versuch Ihnen zu helfen indem ich mich etwas schlau mache. Was kann man den tun wenn der Kauf längst abgewickelt ist und es so wie es aussieht kein Sperrkonto gab? Also nur mündlich besprochen?

 
Hallo Valeria

Ich würde sagen, dass es müssig ist über etwas zu sprechen, von dem keine genauen Infos vorhanden sind. Normalerweise bekommt der Käufer es gar nicht mit, ob und wann der Verkäufer die GGST bezahlt hat.

Sollten deine Freunde zur Kasse gebeten werden, haben sie auf dem Rechtsweg die Möglichkeit, das Geld beim Verkäufer wieder einzutreiben. Wenn der aber pleite ist, gute Nacht....

Gruss Griff

 
Hallo Griff,

ja ich glaube ich kann meinen Freunden dann nicht helfen....es ist besser wenn sie zu einem Anwalt gehen. Ich habe wie gesagt nicht alles mitbekommen und kenne mich bei so etwas auch nicht aus. Ich wollte mich mal umhören was sie tun könnten. Aber das ist schon eine verzwickte Angelegenheit.... Vielen Dank aber für die Info.

 
Ciao Valeria

Deine Freunde können mir privat ein Mail senden, dann gebe ich Ihnen dazu eine klare Auskunft. Dazu braucht es in diesem Stadium wirklich noch keinen Anwalt...

Gruss

Bauexperte

 
Hallo Bauexperte,

vielen Dank für das Angebot. Nun bin ich neu hier und weiss nicht wie ich die e-mail adresse weiterleiten soll da ich sie ja nicht kenne.... wie ist denn die private e-mail adresse? Gruss

 
Hallo

Es ist schon so, dass, der Verkäufer die Grundstückgewinnsteuer schuldet, sofern vertraglich und notariell nichts anderes abgemacht wurde.

Eine notarielle Beglaubigung allein hilft aber nichts, wenn der Verkäufer nicht zahlungsfähig oder -willig ist, oder sich, zum Beispiel, im Ausland aufhält. Wenn ein Schulder sein hypothekarisch abgesicherter Guthaben nicht eintreiben kann, haftet letztlich doch der aktuelle Besitzer.

Vorsichtshalber sollte bei einem Kauf ein Sperrkonto bei einer Kantonalbank eingerichtet werden, auf das der ganze Kaufpreis einbezahlt wird, mit der Bedingung, dass der Verkäufer den Betrag erhält, sobal nachweislich alle Lasten beglichen worden sind. Der Verkäufer willigt einer Auszahlung erst zu, wenn er die nötigen Dokumente erhalten hat.

In meinem Fall bestehen namhafte Schuldbriefe, die zwei Angehörige einer verkaufswilligen Erbengemeinschaft auf das Grundstück erstellt haben, und die - wie es scheint - nicht willens oder fähig sind, die Schuldbriefe einzulösen.

Deshalb meine Frage: Welche Bedeutung haben (alte) Schuldbriefe für den neuen Besitzer?

Danke, Palazzo

 
Valeria

Mündliche Abmachungen zur Grundstücksgewinnsteuer bei beurkundeten Kaufverträgen gibt es bestimmt keine. Da ist alles gesetzlich oder im notariellen Vertrag geregelt. Den müsste man allerding konkret kennen, um hier konkrete auskünfte zu erteilen.

dass Ihre das ausserhalb vom Forum über private e-mails machen wollet... finde ich für alle anderen hier, nicht sehr interessant.

Palazzo

Ich gehge davon aus, dass du hier eine neue Frage stellst, für die eigenlich eine neue Seite eröffnen müsstest. Was meinst denn mit alten Schuldbrieben einlösen? Sind es Inhabertitel die im privaten Besitz sind?

Zu deiner Schlussfrage:

Beim Kauf einer Liegenschaft muss eine sog. Pfandentlassung gemacht werden. D.h. die finanzierende Bank bezahlt dem alten Kreditgeber das Geld das ihm zusteht, dieser gibt somit die Pfandentlassung. Das Pfand selbst wird mit Schuldbriefen im GB eingetragen. Also nach Bezahlung könnten alte Schuldbriefe gelöscht werden. Da der Käufer aber meist selber auch wieder bei seiner Bank eine Hypothek aufnimmt, würde er ja auch wieder einen Schuldbrief benötigen.

nun, die Erstellung von Schuldbriefen ist relativ teuer, das GB verrechnet da (ich glaube 1.5 Promille) der Schuldsumme. Da macht es keinen Sinn, die alten Schuldbriefe zu löschen, um dann mit einem neuen wieder kosten zu verursachen.

ein Beispiel:

Verkauf des z.B Baulandes mit zwei alten Schuldbriefen

1. 250'000.00

2. 140'000.00

total also 390'000

für das neue Haus müsste der Käufer eine Hypothek von 750'000 aufnehmen, und muss diese Schuld mit Schudlbriefen hinterlegen. Er macht nun entweder einen Schuldbrief für 750'000 der ihn ca. 1125.00 oder er lässt die alten Briefe da und macht noch einen weiteren (nur als Ergänzung), muss also noch einen Brief machen für 360'000 der ihn ca. 540.00 kostet. Und schon sind wieder 585.00 gespart /emoticons/default_smile.png

Allerdings gibt es immer mehr GB, die solche Ergänzungen versuchen zu verhindern, da es denen ja weniger Gebühren bringt.

 

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