GU droht mit rechtlichen Schritten wegen Beiträge im Haus forum....

Kalli

Donator
05. Juni 2009
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Hallo zusammen,

folgende Frage:

Inwieweit kann mich ein GU zwingen persönliche Beiträge von mir zu löschen ???

Ich habe wegen Problemen mit Wasserableitung von einem Nachbarn Beiträge geschrieben in denen Teile eines Carport und dessen Wasserspeier zu sehen waren....es waren nirgends Namen oder KFZ Kennzeichen oder sonstige Dinge zu sehen die auf den Nachbarn oder dessen GU Rückschlüsse zu lassen würden......

Der Nachbar hat die Beiträge gesehen und nun eine Besprechung mit Vertreter Gemeinde, Projektleiter und BL besagter Baufirma sowie uns mit BL einberufen...

In diesem Gespräch wurde ich vom BL Vertreter des Nachbarn unmissverständlich aufgefordert meine Beiträge in diesem Zusammenhang bis morgen abend zu löschen ansonsten würde er einen Rechtsanwalt einschalten...dies hätte er schon öfters getan mit grossem Erfolg.......ich empfand es subjektiv schon im Sinne einer Drohung....

Die Bilder, die Teile des Hauses vom Nachbarn zeigen, habe ich nun auf Rücksicht auf diesen gelöscht, da wir eine Einigung erzielen konnten.

Entsprechend habe ich meine Beiträge zu dieser Sache "entschärft" und abgeändert, einzig um des lieben Friedens willen der jetzt hoffentlich mal eintrifft zwischen Nachbarn....

Dieser GU ist mir aber sehr unangenehm aufgefallen.....

Ich lasse mir überhaupt nicht gerne auf diese Art und Weise drohen.......habe ich ihm mitgeteilt worauf er mir sein Visitenkärtchen gibt....echt nett.....aber ich habe schon einen GU....../emoticons/default_smile.png

Ausserdem fand ich seine Äusserungen gegenüber diesem Forum sehr unpassend.../emoticons/default_mad.png

Wenn das Schule macht...wie glaubwürdig bleibt dann dieses Forum ?

Danke für Feedbacks

Gruss

 
Drohen kann man mit allem, ob er dann durchkommt steht auf einem anderen Blatt... da du den GU (scheint ja eine echt tolle Firma zu sein) ja nicht mal namentlich genannt hast, auf was will er den klagen?

In dem Falle hilft es meistens den Gegenspruch: "Dann lasse ich mich vom Beobachter oder Kassensturz beraten", denn genau solche Zeitgenossen scheuen die Öffentlichkeit wie der Teufel das Weihwasser.

Wichtig ist dass ihr mit der unmöglichen Situation des Wasserablaufs eine Lösung gefunden habt, wie mal wieder mal sieht bellen die Hunde am lautesten die sich selber nicht an die Gesetze halten.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Kalli

Meine Meinung dazu:

Du hast m.E. immer sehr sachlich informiert und sicherlich nichts (oder nicht viel) "dazu erfunden". In der Baubranche ist es wahrscheinlich ziemlich üblich, dass man schnell anfängt zu drohen... Lass dich nicht einschüchtern und lass es darauf ankommen. Hunde die Bellen, beissen nicht... Und wenn doch, dann beiss zurück - mit doppelter Kraft!

Gruss,

Serge

 
Unglaublich was da manchmal abgeht, und mit welchen Mitteln man versucht nichts als die nackte Wahrheit zu verbergen. Wir erleben das immer wieder auf's neue, in den 4 Jahren wurde aber noch nie ein Mitglied verklagt - und ich wage mal zu behaupten das eine Klage in den meisten Fällen auch keine Chance hätte. Solange Deine Beiträge Deine Meinung widerspiegeln, Tatsachen wie Du sie erlebt hast, wird kein Richter gegen Dich entscheiden. Gerne unterstützen wir Dich in dieser Sache - am besten rufst Du mich an. Wer eine schlechte Meinung gegenüber Haus-Forum.ch hat - soll sich vielleicht erst Mal am eigenen Riemen nehmen, dann hat er nämlich überhaupt nichts zu befürchten!

Gruss

Tosci

 
@all: Sollte Euch gedroht werden, nehmt bitte vor Aenderung oder Löschung Eurer Beiträge mit uns Kontakt auf - wir helfen weiter!

Gruss

Tosci

EDIT: Allenfalls noch eine Klage wegen Nötigung androhen und den Spiess (welcher eigentlich gar nie gegen Dich zeigen konnte) umdrehen. Weiter würde mich mal interessieren was die Aussage "dies hätte er schon öfters getan mit grossem Erfolg" soll - weder wir noch ein Mitglied wurden jemals erfolgreich verklagt!

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...Inwieweit kann mich ein GU zwingen persönliche Beiträge von mir zu löschen ???

Ich habe wegen Problemen mit Wasserableitung von einem Nachbarn Beiträge geschrieben in denen Teile eines Carport und dessen Wasserspeier zu sehen waren....es waren nirgends Namen oder KFZ Kennzeichen oder sonstige Dinge zu sehen die auf den Nachbarn oder dessen GU Rückschlüsse zu lassen würden......

Der Nachbar hat die Beiträge gesehen und nun eine Besprechung mit Vertreter Gemeinde, Projektleiter und BL besagter Baufirma sowie uns mit BL einberufen...
Hallo Kalli,
wie die Vorredner schon geschrieben hatten, kann Dich niemand zwingen oder verklagen, solange Du belegbare Tatsachen hier schreibst! Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit sich hier auch zu äussern. Unterlässt er dies und "greift" Dich persönlich in Form einer Drohung an, dann sagt das schon einiges über denselben aus.../emoticons/default_wink.png

Noch was betreffend den Fotos: Solange Du die Fotos auf öffentlichem Grund oder von Deinem Grundstück aus geschossen hast, ist dies erlaubt und Du kannst diesbezüglich in keiner Form angegriffen werden! Zudem hast Du in diesem Falle auch das "Recht am Bild" inne und darfst es hier veröffentlichen!

Gut Mut und Grüssle

Arcuos

 
Hallo

ich kann mich an den Beitrag erinnern und hatte ihn auch durchgelesen. Ich fand ihn sachlich und sah keinerlei Anzeichen von Übertreibungen oder Diffamierungen gegenüber einer drittpartei. Ich wurde mich an deiner Stelle weigern den Beitrag zu löschen. Wenn ein gu so kontert gehe ich davon aus dass keinerlei Interesse da ist die Angelegenheit zu lösen, viel mehr deutet dies auf unfähigkeiten hin.

Lass dir die Aufforderung schriftlich zukommen, mündlich ist schon mal gar nichts. Bei Drohungen wurde ich ebenfalls eine Klage wegen Nötigung einreichen.

 
Hallo

Es werden Verfahren angezettelt bei denen es nur darum geht wer am Schluss den längeren "Atem" sprich mehr Geld hat.

Meist geht es um's liebe Geld (neue Aufträge, Ansehen etc.).

Zu seinem Recht (wenn überhaupt) kommt man meist nur durch Fachkundige Anwälte.

Diese Branche boomt zur Zeit - was soll uns das sagen ??

Sehe die Berichterstattung von Kalli im selben Licht wie booker !!

Andy

 
Für sowas kann der Anwalt schon ein paar Stunden verrechnen um letztlich dem GU zu sagen das es wohl keinen Sinn machen würde. Oder trotzdem klagen um dann zu verlieren (dann gibts noch mehr Stunden zu verrechnen, und glaubt mir, Anwälte arbeiten nach Stoppuhr!). Wie dem auch sei, ich will niemandem einen Freibrief erteilen, Vorsicht ist immer geboten. Aber solange hier sachlich und wahrheitsentsprechend diskutiert wird, kann kein Gericht gegen Euch entscheiden. Und wie gesagt, es ist auch noch nie vorgekommen - und wir hatten schon unendlich viele ähnliche Fälle!

Gruss

Tosci

 
Weiter würde mich mal interessieren was die Aussage "dies hätte er schon öfters getan mit grossem Erfolg" soll
Wahrscheinlich meint dieser GU (falls er das natürlich wirklich so gesagt hat), dass er bis anhin "schon öfters" unzufriedene Kunden, Nachbarn, Lieferanten etc. hatte und mit grossem Erfolg gegen die gerichtlich vorgegangen ist... Ähm, was sagt uns das nun? Ist das gut oder schlecht... /emoticons/default_additional/107.gif Ich würde mal von folgendem Recht Gebrauch machen: "Sie haben das Recht zu schweigen...".

 
hallo Kalli

ich würde sagen, das ist der anlass, um diesen gu beim namen zu nennen! wer ist es?

jedefalls viel glück noch!

rollwett

 
den gu beim namen nennen würde ich nicht empfehlen, es sei denn, du hast zeugen für seine drohung. dann kannst du deine aussage belegen, ansonsten kann es dir tatsächlich passieren, dass du noch verklagt wirst.

zur eigentlichen sache: hier würde ich den gu wohl freundlich anlächeln und ihm viel glück wünschen. denn solange du tatsachen schreibst ist es ziemlich schwierig wenn nicht unmöglich, dich einzuklagen. und was die fotos betrifft und wie schon geschrieben: solange du sie von einem öffentlich zugänglichen ort oder deinem privatgrund aus aufgenommen hast, kann dir nichts passieren. etwas schwieriger wäre es, wenn du es vom grundstück des nachbarn aufgenommen hättest, aber selbst da könnte es unter umständen glimpflich ausgehen, weil du es zur beweissicherung getan haben könntest /emoticons/default_cool.png

 
blablabla - ich kann diese Drohungen von möchtegern GUs nicht mehr hören. Wer nichts zu verbergen hat kann auch mit Kritik umgehen und seinen Standpunkt darlegen. Wer gleich mit dem Rechtsweg droht, hat definitiv was zu verstecken.

Kannst mir sonst per PM den Namen des GUs nennen und ich nenne diesen dann öffentlich - mit solchen Typen ärgere ich mich gerne rum /emoticons/default_biggrin.png

 
Da er dir sogar seine Visitenkarte gegeben hast, würde ich ihn bitten, seine Drohung doch bitte schriftlich zu bestätigen.

Zudem sollte eigentlich diese Drohung auch von anderen Personen a) gehört und /emoticons/default_cool.png protokolliert worden sein. Wenn dem so ist, würde ich mir ernsthaft überlegen, eine Klage wegen Nötigung einzureichen. Ich gehe davon aus, dass er dann eine Busse bekommen würde - da sind die Richter in der Regel relativ pingelig.

 
In diesem Gespräch wurde ich vom BL Vertreter des Nachbarn unmissverständlich aufgefordert meine Beiträge in diesem Zusammenhang bis morgen abend zu löschen ansonsten würde er einen Rechtsanwalt einschalten...dies hätte er schon öfters getan mit grossem Erfolg.......ich empfand es subjektiv schon im Sinne einer Drohung....
...., eine Klage wegen Nötigung einzureichen...
Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Klage wegen Nötigung Aussicht auf Erfolg hat, auch wenn es "subjektiv" als Drohung aufgefasst wurde.

Der GU hat schliesslich nichts anderes gesagt, als dass er den ihm zustehenden legalen Weg beschreiten wird. Dieses Recht ist nunmal jedem gegeben.

Dass das evtl nicht besonders freundlich gesagt wurde und auch keine Aussicht auf Erfolg hat, macht das ganze nicht zur Nötigung.

Einen Anwalt beauftragen darf er auf jeden Fall, und dir selbiges mitteilen auch.

Gruss.

 
Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Klage wegen Nötigung Aussicht auf Erfolg hat, auch wenn es "subjektiv" als Drohung aufgefasst wurde.

Der GU hat schliesslich nichts anderes gesagt, als dass er den ihm zustehenden legalen Weg beschreiten wird. Dieses Recht ist nunmal jedem gegeben...
Natürlich darf er das... der Wortlaut hier:
...In diesem Gespräch wurde ich vom BL Vertreter des Nachbarn unmissverständlich aufgefordert meine Beiträge in diesem Zusammenhang bis morgen abend zu löschen ansonsten würde er einen Rechtsanwalt einschalten...dies hätte er schon öfters getan mit grossem Erfolg.......ich empfand es subjektiv schon im Sinne einer Drohung...
...weist aber schon auf eine Nötigung hin. Kalli hat eine legale Tätigkeit gemacht, in dem er ein Foto hier zu einem Beitrag einstellt. Dieses legale Recht will nun dieser GU beschneiden und fordert in - unter Androhung einer Massnahme, bei welcher er sich selbst Erfolgsaussichten einräumt - auf, den Beitrag zu löschen...

Ich würde schon meinen, dass dies der Definition von Nötigung entspricht.../emoticons/default_wink.png

Grüssle

Arcuos

 
so einfach ist das nicht. sonst wäre jede aufforderung zur einreichung der steuererklärung ja nötigung, weil bei nichteinreichen busse angedroht wird.

eine drohung gilt primär gegen leib und leben, allenfalls noch gegen das vermögen. anzukünden, dass ich rechtliche schritte einleiten werde, wenn jemand nicht das tut, was ich möchte, ist keinesfalls eine drohung.

 
so einfach ist das nicht. sonst wäre jede aufforderung zur einreichung der steuererklärung ja nötigung, weil bei nichteinreichen busse angedroht wird.

eine drohung gilt primär gegen leib und leben, allenfalls noch gegen das vermögen. anzukünden, dass ich rechtliche schritte einleiten werde, wenn jemand nicht das tut, was ich möchte, ist keinesfalls eine drohung.
Hallo Adi68,
in Deinem Beispiel hast Du natürlich recht... Wenn man die Definition "Nötigung" anschaut, spielen jedoch auch andere Merkmale als "gegen Leib und Leben" eine Rolle:

Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
...aber es wäre natürlich ein Streitfall - einverstanden./emoticons/default_smile.png

Und jetzt wieder back to topic..

Grüssle

Arcuos

 
ok, ist von mir vielleicht etwas unglücklich formuliert, aber dennoch:

gewalt - klar gegen leib und leben

androhung ernstlicher nachteile - entweder körperlicher oder materieller art = vermögen

andere beschränkung seiner handlungsfähigkeit - leib und leben (gegebenenfalls noch gegen bürgerliche rechte und ehren - verleumdung)

aber nie und niemals darf die ankündigung ein verbrieftes recht wahrzunehmen also drohung oder nötigung bewertet werden.

und jetzt back ;-)

 
Zitat von StGB

Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Hallo Arcuos,

gerade aus dem von dir zitierten Artikel sieht man doch, dass die Ankündigung rechtlicher Schritte keine Nötigung ist:

Es drohen dem Beklagten doch keinerlei Nachteile, wenn der Kläger eigentlich gar keinen Klagegrund hat. Die Klage wird abgewiesen, und der Kläger zahlt hoffentlich das Verfahren /emoticons/default_wink.png

Ein Einschüchterungsversuch war das selbstverständlich schon, aber man muss ja nicht drauf eingehen.

Gruss

 

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