GU-Honorar

traumdeuter

Mitglied
14. Juli 2010
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Hallo

Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft und können bei der Gestaltung mitreden. Da wir andere Küchengeräte wollen als im Grundpreis vorgesehen sind, müssen wir dem GU auf den Mehrpreis 10% abgeben. Der GU verlangt die 10% vom Mehrpreis inklusive Mehrwertsteuer. Ich meine, dass er kein Recht hat auf Abgaben wie die MwSt 10% zu verlangen. Was meint ihr? Danke für Antworten.

 
Hallo traumdeuter.

Auch wir bauen mit einem GU, der gleichzeitig auch Architekt ist. Gemäss unserem Vertrag zahlen wir auf Mehrkosten 12% Honorar und 3% Anschlussgebühren plus 7.6% MWSt. Die Anschlussgebühren muss der GU an die Gemeinde abführen. Über die Kosten erhalten wir eine detaillierte Abrechnung, resp. Offerte. So haben wir die volle Kostenkontrolle. Es liegen jeweils auch die Offerten der Lieferanten bei, sodass wir genau kontrollieren können, ob alles so offeriert ist, wie wir es ausgesucht haben.

In diesen Gebühren ist das Überwachen des Baus, die Terminplanung mit den Lieferanten und Handwerkern. Im Endeffekt trägt er auch die Verantwortung bei der Ausführung und ist bei allfälligen Beantstandungen unser Ansprechpartner. Aus diesen Gründen finde ich die Gebühren in Ordnung.

Was besagt euer Vertrag? Kläre mit dem GU ab, was die Gebühren genau beinhalten.

Gruss Gerarena

 
dieses Thema wurde in diesem Forum schon x-mal besprochen (die "Suchen-Funktion" kann da helfen). Eine "richtige" Prozentzahl gibt es eh nicht - das ist schlussendlich eine Sache der Erklärung bzw. Verhandlung - ist schlicht ein Bestandteil des Vertrages.

 
Deine Frage ist nicht unberechtigt. In unserem Vertrag heisst es, der Bauherr hat x % an die Mehrkosten für die Bauleitung und Planung zu bezahlen. Auch in unserem Vertrag ist die MWST weder ausdrücklich ein- noch ausgeschlossen. Da der GU ja auch MWST abrechnen muss, gehe ich mal davon aus, dass sich die 10 % auf die Mehrkosten inkl. MWST beziehen. Dafür ist dann das GU Honorar aber auch inkl. MWST.

Beispiel Mehrkosten 1'000.-- zzgl. MWST = Total 1'076.-- davon 10 % = 107.60 (inkl. MWST) welche ich dem GU als Honorar zahlen würde.

 
Was soll dann bitteschön der Mehruafwand des GU sein, wenn er anstelle der Maschine A, Maschine B bestellt? Er hat Null Mehraufwand deswegen.

Das ist Abzockerei, für keinen Mehrwert seitens Kunde.

 
Was soll dann bitteschön der Mehruafwand des GU sein, wenn er anstelle der Maschine A, Maschine B bestellt? Er hat Null Mehraufwand deswegen.

Das ist Abzockerei, für keinen Mehrwert seitens Kunde.
Sehe ich auch so.

Unser Weg damals: Gespräch mit dem GU, was denn für Mehraufwände anfallen würden. Bei effektivem Mehraufwand (z.B. Cheminée, wo keins war) waren wir auch bereit, Mehrkosten zu tragen, aber mit einer Pauschale.

Dort, wo nur z.B. teurere Platten (oder wo das Budget einfach zu knapp war /emoticons/default_wink.png ) verwendet wurden, hat der GU nichts zusätzlich verdient. Ich finde prozentuale Berechnungen sowieso sehr fragwürdig: Dann hat der GU oder Architekt nämlich kein Interesse mehr, günstige Lösungen zu realisieren (Architekt: alle Positionen, GU: Zusatzpositionen). Daher sind die allgemeinen "Berechnungsformeln" für Architekturhonorare m.E. nur aus Sicht des Architekten fundiert. Damit man fundiert über das "richtige" Honorar diskutieren kann, braucht es m.E. eine Aufstellung der Tätigkeiten des Architekten, und zwar baubezogen. Selbstverständlich soll der Architekt ein vernünftiges Einkommen erzielen können, keine Frage. Aber die sich mit den Jahren eingebürgerte Mentalität, bei jedem Rappen Mehrkosten auch unabhängig eines allfälligen Mehraufwandes die hohle Hand zu machen, das entspricht dann schon eher wieder der uns allen doch so unsympathischen Abzocker-Mentalität gewisser Manager.

 
Was soll dann bitteschön der Mehruafwand des GU sein, wenn er anstelle der Maschine A, Maschine B bestellt? Er hat Null Mehraufwand deswegen.

Das ist Abzockerei, für keinen Mehrwert seitens Kunde.
hallo,

das ist letztlich reine vertragssache. Auch Architekten rechnen ihr Honorar gemäss der Gesamtsumme, warum regt man sich da nur bei GUs auf?

Der Architekt hat auch nicht mehr Aufwand, wenn man teurere Geräte verwendet.

Der prozentsatz bei GUs ist verhandlungssache, muss aber vr vertragsunterschrift vereinbart werden.

Mein GU hat sich glücklicherweise mit 0% abgefunden.

Zumindest bei einer grösseren Überbauung hat der GU aber auf jeden Fall Aufwand, auch wenn "nur" andere Maschinen bestellt werden:

Er muss abweichende Modelle für die einzelnen Wohnungen bestellen. Wenn etwas schon bestellt wurde muss er einen Teil stornieren.

Er muss die Lieferung kontrollieren und er muss sicherstellen, dass das richtige Gerät in die richtige Wohnung eingebaut wird.

Gruss

 
Zumindest bei einer grösseren Überbauung hat der GU aber auf jeden Fall Aufwand, auch wenn "nur" andere Maschinen bestellt werden:

Er muss abweichende Modelle für die einzelnen Wohnungen bestellen. Wenn etwas schon bestellt wurde muss er einen Teil stornieren.

Er muss die Lieferung kontrollieren und er muss sicherstellen, dass das richtige Gerät in die richtige Wohnung eingebaut wird.
Unser Haus ist Teil einer grossen Überbauung. Da gehe ich wirklich davon aus, dass hier schon andere Geräte für den GU einen Mehraufwand bedeuten. Ich kann da mime7 nur beipflichten.

Auf keinen Fall möchte jeden Tag auf der Baustelle die Kontrolle machen müssen. Ich hätte auch schlicht weg nicht die Ressourcen dafür! Deshalb sind wir auch bereit, für diese Arbeit Geld in die Finger zu nehmen.

Gruss Gerarena

 
Unser Haus ist Teil einer grossen Überbauung. Da gehe ich wirklich davon aus, dass hier schon andere Geräte für den GU einen Mehraufwand bedeuten. Ich kann da mime7 nur beipflichten.

Auf keinen Fall möchte jeden Tag auf der Baustelle die Kontrolle machen müssen. Ich hätte auch schlicht weg nicht die Ressourcen dafür! Deshalb sind wir auch bereit, für diese Arbeit Geld in die Finger zu nehmen.

Gruss Gerarena
hoffen wir mal, dass der GU mit diesem zusätzlichen Geld auch zusätzliche Kontrollen macht... wäre mir da nicht so sicher und würde lieber einmal zu viel als einmal zu wenig auf der Baustelle sein. Nachträglich was ändern was schon vor Wochen falsche eingebaut wurde ist immer teurer und ärgerlicher als sofort...

 
....warum regt man sich da nur bei GUs auf?

Der Architekt hat auch nicht mehr Aufwand, wenn man teurere Geräte verwendet.
Ob GU, Architekt, TU, oder was auch immer, spielt keine Rolle. Wenn tatsächlicher Mehraufwand da ist, dann soll er sein Honorar haben, ansonsten ist es einfach Abzockerei.

Unser GU hatte nur bei tatsächlichem Mehraufwand verrechnet. Wir hatten nicht einmal ein Honorar bezahlt, als wir die Küche und das Bad bei einem anderen Anbieter, als eigentlich vorgegeben, bezogen haben.

Somit ein weiterer Punkt, der bei Vertragsverhandlungen angesprochen werden muss.

 
Hallo,

Ich habe eine Wohnung von einer GU gekauft und möchte meine Erfahrung mitteilen: 

Für Mehrpreise sind 15% zusätzlich zu bezahlen, für Preise die kleiner sind als budgetiert, 8%.

Als ich eine Küche von einem anderen Lieferanten bestellen wollte, teilte mir die GU mit, dass ich die 8% für weniger plus 20% (Pauschal für Einkauf bei einem anderen Lieferanten) vom Budget verliere. Es sind stolze 28%! Die ursprünglichen Fr. 29,000.- vom Budget sind nun auf Fr. 21,000.- geschrumpft!

Mit freundlichen Grüssen!

 
Danke für deinen Beitrag und die Mitteilung deiner negativen Erfahrung. Dies ist eine weit verbreitete Praxis. Es wird nur sehr selten der im Budget stehende Betrag gutgeschrieben. Es handelt sich bei den 20 % um die Marge, die üblicherweise in den Sack des GU laufen und dessen Gewinn an der Überbauung darstellen.

Leider werden solche Abzüge erst festgestellt, wenn es effektiv darum geht. Wenn diese bereits vor Unterzeichnung der Verträge abgeklärt würden, wäre es nicht günstiger, aber immerhin gäbe es keine Überraschungen...

Grüsse

Tom

 
Auch wir haben mit einem GU gebaut. Vor dem Kauf haben wir einen Raum- Arbeitsgattungsbeschrieb erhalten. Kosten: Änderungen 15%. Somit konnten wir vor Abschluss zurücktreten, wenn wir mit den zusätzlichen Kosten bei Änderungswünschen nicht zufrieden sind oder aber dies zu akzeptieren. Um im persönlichen Budget zu bleiben haben wir uns ein neues Eigenheim gesucht dass ca. 10% unter dem verfügbaren Budget wahr. Somit konnten wir die Mehrausgaben der Veränderungen abfangen.

In unserm Fall Budget erstellt max. 800'000.00 inkl. allem, Bankfinanzierung vorgängig geklärt ob dies OK ist. Nun ein Haus gesucht das ca. 700'00.00 kostet. Somit hatten wir genug "Spielraum". Am Schluss hat es uns CHF 796'000.00 gekostet inkl. allen Auslagen und Sonderwünschen.

 
Bauen auch mit GU. In unserem Vertrag ist aber nichts festgehalten wieviel Prozent mehr bezahlt werden soll wenn wir Mehrkosten generieren oder Änderungen haben. Im moment haben wir gerade ein Problem mit einem Anbieter. Sollen trotz minderkosten den Betrag nicht gutgeschrieben bekommen obwohl im Vertrag steht dass wir bei Minderkosten das Guthaben gutgeschrieben bekommen. Sollten diese Woche noch Bescheid bekommen wie es nun weiter geht. Ist das ein normales Verhalten?Wenn das nicht im Vertrag steht kann der GU das so auch nicht durchziehen oder?

 
Mit wem hast du denn den Vertrag, mit GU oder dem Anbieter. Normalerweise hast du genau einen Vertrag beim GU. Und zwar mit dem GU. Es gilt was da drin steht. Was für ein Problem besteht denn genau mit diesem Anbieter?

 
ich hasse die iPad App: Einmal posten und dann kommt die Meldung, dass es nicht geht. Statt dessen multipost...grrrrrr. [emoji35]

 
Nur mit dem GU. Im Vertrag haben wir nicht stehen dass wir darauf zahlen sollen wenn wir Änderungen haben oder Minderkosten generieren. Das Problem haben wir mit dem Plattenleger. Das GU hat spezial Konditionen mit einer Firma ausgehandelt für die Platten! Was heisst spezial Rabatte! Laut unserem Vertrag sind wir aber frei wo wir die Beläge beziehen. Nun ist aber der Plattenleger der Meinung, dass er uns keine Minderkosten aufstellen kann. Obwohl wir 80.-/m2 Brutto Platten zugute hätten und wir 50.-/m2 brauchen. Er hatbuns aufgelistet dass unsere Platten im Nettobetrag teurer sind als wenn wir über die Firma ( mit welcher das GU die Rabatte ausgemacht hat) die Platten beziehen. Nun mich interessiert der Nettobetrag null da wir laut unserem Vertrag vom Bruttobetrag ausgehen. Aber der Plattenleger/GU verdient natürlich weniger.. Da die Differenz netto-brutto direkt in ihre Tasche fliesst...

 
Ja, leider macht die App diese Doppelposts automatisch. Echt nervig /emoticons/default_sad.png

 
Deshalb verkaufen wir mittlerweile die Platten am liebsten direkt an den Bauherrn. Der Plattenleger soll an seiner Arbeit verdienen und nicht an den Platten.

 
Hallo zusammen

@ dolce 81:

Tragt der bauherr dann die platten auch selber an den richtigen Ort?

Ich denke nicht

@calista :

50.- nur für die platten nehme ich an?

Ich finde es immer schwierig so allgemein über solche sachen zu Urteilen, es gibt auch diverse korrekt Arbeitende GUs

Das der Plattenleger auch an den Platten was verdienen soll finde ich richtig immerhin hat er die organisations und transportaufwände auch zu tragen, ebenso finanziert er alles vor!!

Es ist aber eine Tatsache das es in dieser Branche viele Schwarze Schafe gibt und diese Arbeiten vielfach für solche GUs von welchen hier die rede ist!

 

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