GU in Konkurs, kann man Handwerker für Schaden haftbar machen?

Waldläufer

Mitglied
15. Mai 2010
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Unser GU ging Konkurs, 3 Jahre nach Fertigstellung des Hauses gab es einen Schaden durch eine unfachmännische Installation in der Dusche (Dichtungsmanschette bei Wasserhahn fehlte und Wasser verbreitete sich langsam durch den Boden ins untere Stockwerk), Reparatur kostete 10k. Kann man nun die Handwerker nachträglich noch haftbar machen? Oder gibt es noch eine Chance beim GU in Konkurs etwas zu machen?

 
Hallo

Sieht nach verdecktem Mangel aus.

Haftung 5 Jahre.

Melde den Schaden beim Sanitär.

Gruss Turbo

 

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priyas