GU-Konkurs - nun kommt Rechnung "Ersatzabgabe Schutzraum"

miketiger

Mitglied
03. Apr. 2008
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Hallo Zusammen,

wir haben mit einem GU im Jahre 2008 gebaut. (Bezug Oktober 2008)

Nach Bauvollendung (zum Glück) und Zahlung ging der GU Konkurs (2011).

Heute haben wir eine Rechnung von der Gemeinde erhalten, über Ersatzabgabe Schutzraum, die der GU nicht bezahlt hat.

Rechnung ist vom Juni 2009. Gemeinde argumentiert, dass der Eigentümer bezahlen muss, also wir.

Stimmt das so? Wir haben das Haus gekauft und bezahlt, inkl. aller Gebühren und Abgaben, gemäss Vertrag.

Danke für eure Hilfe

Mike

 
Ciao Mike

Leider musst Du das bezahlen. Sei aber froh, dass es nur das ist, denn es gibt genug Geschädigte bei den div. GU-Konkursfällen, wo sechstellige Beträge doppelt zu bezahlen sind.

Wichtig scheint mir, dass Du über eine Liste der Unternehmer verfügst, denn bei einem verdeckten Mangel haften deise Dir gegenüber (SIA-Norm 118, 5 Jahre).

Grüsse

Bauxperte

 
Stimmt das so? Wir haben das Haus gekauft und bezahlt, inkl. aller Gebühren und Abgaben, gemäss Vertrag.
Es wäre mir neu, dass ein GU die Abgaben für den Schutzraum bezahlen müsste.../emoticons/default_confused.png Musstet ihr denn die Anschlussgebühren (Gemeinde) nicht selbst bezahlen? Von wegen "inkl. aller Gebühren und Abgaben"...

 
Sowas nennt sich doch das "Grundpfandrecht". Anschlussgebühren dem GU bezahlt , der geht " hops" und hat diese Rechnung der Gemeinde nicht bezahlt. Dann zahlst Du doppelt einen fünfstelligen Betrag.

 
Sowas nennt sich doch das "Grundpfandrecht". Anschlussgebühren dem GU bezahlt , der geht " hops" und hat diese Rechnung der Gemeinde nicht bezahlt. Dann zahlst Du doppelt einen fünfstelligen Betrag.
Grundpfandrecht ist nur für die Handwerker, die Gemeinde sitzt aber an einem anderen Hebel und wird durch ein Gesetz abgedeckt.Ich würde Anschlusskosten und Einkauf in Schutzräume nie über den GU sondern immer direkt an die Gemeinde zahlen, ist sowie komisch dass die Rechnung nicht an euch als Grundeigentümer ging.

 
Grundpfandrecht ist nur für die Handwerker, die Gemeinde sitzt aber an einem anderen Hebel und wird durch ein Gesetz abgedeckt.

Ich würde Anschlusskosten und Einkauf in Schutzräume nie über den GU sondern immer direkt an die Gemeinde zahlen, ist sowie komisch dass die Rechnung nicht an euch als Grundeigentümer ging.
Es sind insgesamt 5 Parzellen, mit zusammenhängenden Hausteilen. Die erste wurde 2003 bebaut, die nächsten beiden 2008. Die Rechnung ging an den damaligen Grundeigentümer (Architekt)/Bauträger (GU), für alle 5. Die Forderung bestand also gegen den Architekten (GU). Wir haben dann das Grundstück zusammen mit dem Gebäude vom Architekten/GU gekauft. Müssen nicht alle Forderungen im Konkursverfahren eingegeben werden? Kann nun die Gemeinde nach Abschluss der Eingabefrist und des Konkursverfahrens eine Forderung an den damaligen Besitzer an die neuen Besitzer (also uns) weitergeben?

 
Kann nun die Gemeinde nach Abschluss der Eingabefrist und des Konkursverfahrens eine Forderung an den damaligen Besitzer an die neuen Besitzer (also uns) weitergeben?
Ja, wie auch die Grundstücksgewinnsteuer beim neuen Eigentümer eingezogen wird wenn der alte nicht zahlt.Es kommt an wie es gesetzlich geregelt ist, aber es wird bei den Anschlussgebühren wohl ähnlich sein, darum geht die Gemeinde nun auf euch los.

 
Die Gemeinde ist insofern privilegiert, als dass der jeweilige Eigentümer des Grundstückes für diese Gebühren haftet. Dafür bekommst Du von der Gemeinde eine Bestätigung und kannst dieses als Forderung dem Pleitier gegenüber geltend machen.

Deswegen gehört in jeden Immobilienkaufvertrag die Klausel, wonach alle derartigen Gebühren bezahlt sind bzw. dass der Verkäufer dafür haftet, wenn noch welche anfallen.

 
Die Gemeinde ist insofern privilegiert, als dass der jeweilige Eigentümer des Grundstückes für diese Gebühren haftet. Dafür bekommst Du von der Gemeinde eine Bestätigung und kannst dieses als Forderung dem Pleitier gegenüber geltend machen.

Deswegen gehört in jeden Immobilienkaufvertrag die Klausel, wonach alle derartigen Gebühren bezahlt sind bzw. dass der Verkäufer dafür haftet, wenn noch welche anfallen.
Nur nützt die Klausel rein gar nichts, wenn der Verkäufer pleite geht.... und es nützt aus nichts, wenn bestätigt wird, dass alles bezahlt ist und es sich dann herausstellt, dass dem nicht so ist.

 

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