GU Konkurs :(

Leider ging auch unser GU konkurs.

Bei uns war es aber nicht der GU wo uns informiert hat, sondern ein eingeschriebener Brief anfang Februar mit einem Handwerker Pfandrecht!

Wir waren natürlich total geschockt und es blieb auch nicht bei dem einen Brief.

Was mich an dem ganzen sch... sorry sauer aufstösst, dass die Bank uns von den zurückbehaltenen Geld keinen Rappen aushändigt.Mitlerweilen ist es an das Zuständige Gericht geschickt worden.

Ja so kann es einem leider ergehen. :..((

 
@Menzi echt eine sch.... Situation. Aber was verstehst Du unter zurückbehaltenem Geld der Bank?

 
Die letzte Tranche haben wir erst am 31.1.07 unterschrieben und gut zur Auszahlung für Gu-Konto veranlasst.

Am 2. Februar kam der erste Brief.

Sofort Telefonierte ich der Bank. Das Geld war noch auf dem Konto.

Die M??..bank machte uns grosse Hoffnung , dass wir noch zu dem Geld kämen oder ev. Zahlungen von dort aus tätigen können.

Leider kam dies anders die Bank hat nun den gesamten Restbetrag aufs Gericht geschickt.

 
@Menzi das halte ich für äusserst heikel von Seiten der Bank. Solange der Auftrag nicht ausgeführt ist, hast Du ein Weisungsrecht gegenüber der Bank. Ich würde mir da mal dringenst einen Anwalt besorgen. Eine andere Frage ist natürlich dann der Vertrag mit dem GU. Aber das eine hat meines Erachtens nichts mit dem anderen zu tun. Ich bin aber natürlich nicht Jurist.

 
Wir haben von Anfang an einen Anwalt eingeschaltet.

Die Bank hat uns gesagt, sie seien verpflichtet den Restbetrag dem Gericht zu schicken für die Kläger. Und wir kommen natürlich als letzter dran da wir ja nur 3. Gläubige sind.

Bei uns wurden sehr viele Handwerker nicht bezahlt.Viele davon kamen fürs Handwerkerpfandrecht zu spät.

Als ich ganz am Anfang mal mit der Bank tel. habe, sagte mir der Banker er sei nicht verpflichtet die Einzahlungsscheine zu kontrollieren, halt nur bedingt.

Ich finde das so eine Schweinerei.

Der Architekt (GU) hat mitlerweilen bereits wieder eine Firma gegründet.

 
Wir haben von Anfang an einen Anwalt eingeschaltet.

Die Bank hat uns gesagt, sie seien verpflichtet den Restbetrag dem Gericht zu schicken für die Kläger. Und wir kommen natürlich als letzter dran da wir ja nur 3. Gläubige sind.

Bei uns wurden sehr viele Handwerker nicht bezahlt.Viele davon kamen fürs Handwerkerpfandrecht zu spät.

Als ich ganz am Anfang mal mit der Bank tel. habe, sagte mir der Banker er sei nicht verpflichtet die Einzahlungsscheine zu kontrollieren, halt nur bedingt.

Ich finde das so eine Schweinerei.

Der Architekt (GU) hat mitlerweilen bereits wieder eine Firma gegründet.
Ich bin auch nicht Jurist. Aus meiner Sicht ist die Bank im Unrecht. Ihr habt den Zahlungsauftrag storniert. Basta. Die Bank hat rein gar nichts zu machen! Es ist unbestritten, dass ihr aufgrund des Vertrages gewisse Zahlungen machen müsst (nach Massgabe des Vertrages). Das ist aber EUER Problem und nicht das der Bank!

Aus meiner Sicht ist das Handeln der Bank völlig daneben: Wenn man weiss, dass die Handwerker nicht bezahlt wurden, der Bauherr die Restzahlung noch gerade verhindert, ist eine Überweisung ans Gericht ohne euren Auftrag "Diebstahl" - denen hätte ich was gepfiffen!

Dein Anwalt sollte Dampf machen...... ihr geht das Risiko ein, die Handwerker nochmals bezahlen zu müssen - mit dem nicht überwiesenen Restgeld wäre das natürlich einfacher.

Ich drücke euch die Daumen, dass alles gut kommt.

Martin

 
@Menzi wie sieht denn Euer Anwalt die Chancen?

Ich bin nach wie vor der Meinung, wie Winner, das Ihr ein Weisungsrecht gegenüber der Bank gehabt hat und diese somit kein Recht zur Ueberweisung des Betrages nach Deinem Stop hatte. Die Sicht eines Ex-Banker eben. Ich hätte auf jeden Fall zur Zeit meiner aktiven "Bankkarierre" sicher keine Zahlungen vorgenommen, die der Kunde gestoppt hat.

Ein ganz anderes Kapitel ist Euer Vertrag mit diesem komischen GU-Vogel...

 
Ihr seit leider genau in das schlimmste Dillema geraten, denn einerseits seit ihr dem GU Geld für die Bauarbeiten schuldig, andererseits bekommen die Handwerker durch den Konkurs ihr Geld nicht und können dies direkt beim Bauherrn über das Pfandrecht geltend machen.

Die Chance ist daher gross dass das bezahlte Geld weg ist und ihr gewisse Rechnungen doppelt zahlen müsst.

Wenn die Bank das Geld nicht überwiesen hätte, wäre die Forderung nun im Konkursfall trotzdem vom Konkursverwalter gekommen da der GU die Arbeit ja hat ausführen lassen. Man kann im Gegenteil bösartig annehmen, dass der GU bankrott ging weil seine Kunden nicht rechtzeitig zahlten...

Ist leider so und kommt immer wieder vor, eine echt mühsame und nervenzerrende Situation, wir wünschen euch viel Glück beim durchstehen dieser Sache.

Leider wieder mal ein Beispiel mehr, dass mich bestärkt in der Meinung, lieber mit einem Architekten als mit einem GU zu bauen.

 
Ehrlich gesagt, weiss ich nicht,ob ich da noch was machen kann.

Das Geld ist nun beim Kreisgericht und der Bänkler hat sich nie mehr gemeldet.

Werde das aber beim nächsten Tel. mit dem Anwalt nochmals besprechen.DANKE

Leider war mein Mann und ich uns nie richtig bewusst, dass die M....bank die Zahlungen nicht richtig kontrolliert.

Der GU konnte locker mit einem Einzahlungsschein von Baustelle X die Baustelle Y bezahlen.

Keiner auf der Bank kontrollierte richtig.

UND DIE LETZTEN BEISSEN DIE HUNDE!

Leider:(

 
Es ist auch nicht Aufgabe der Bank zu kontrollieren wie der GU das Geld verwendet, ihr verlangt ja auch nicht von der Bank dass sie kontrolliert, dass die Rechnung der Garage dazu verwendet wird, genau dem Schrauber den Lohn zu bezahlen der an eurem Auto gearbeitet hat.

Eure Bank kontrolliert ob die Rechnungen mit dem BKP übereinstimmen oder beim GU-Vertrag dass die vereinbarten Tranchen überwiesen werden, ob der Baufortschritt mit den Tranchen korreliert ist ne andere Sache.

 
@Raycecile da bin ich nicht ganz Eurer Meinung. Es ist sehr wohl Aufgabe der Bank zu kontrollieren, ob das Geld am richtigen Ort verwendet wird. Etwas heikel ist es, wenn der GU einfach über ein Konto verfügt, auf das alle Kunden einzahlen. Wir haben in unserem Fall verlangt (und auch diskussionslos erhalten), dass der GU ein Treuhandkonto bei unserer finanzierenden Bank eröffnet, über das nur unser Bauvorhaben abgewickelt wird. Und die Bank verpflichtete sich unterschriftlich zur Kontrolle. Ein kleiner Vorsorgeschritt halt eben.

 
Ich denke das ist leider nicht üblich, da du früher bei einer Bank gearbeitet hast, hast du da gewisse Kenntnisvorteile...

 
@Raycecile da bin ich nicht ganz Eurer Meinung. Es ist sehr wohl Aufgabe der Bank zu kontrollieren, ob das Geld am richtigen Ort verwendet wird. Etwas heikel ist es, wenn der GU einfach über ein Konto verfügt, auf das alle Kunden einzahlen. Wir haben in unserem Fall verlangt (und auch diskussionslos erhalten), dass der GU ein Treuhandkonto bei unserer finanzierenden Bank eröffnet, über das nur unser Bauvorhaben abgewickelt wird. Und die Bank verpflichtete sich unterschriftlich zur Kontrolle. Ein kleiner Vorsorgeschritt halt eben.
Unser GU hat auch ein sep. Konto bei der gleichen Bank. Klar hat er sich verpflichtet, die Gelder ausschliesslich für die Bezahlung von Rechnungen für unseren Bau zu verwenden. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die Bank effektiv prüft, ob das Geld auch tatsächlich nur zum Bezahlen von "unserem" Bau verwendet wird. Schön wäre es natürlich und so eine zusätzliche Sicherheit....

Martin

 
Auch unser GU hatte bei der gleichen Bank ein Konto eröffnet.

Aber eben leider ohne Kontrolle.

Wir haben bis jetzt noch keine Ahnung wer von unseren Handwerkern bezahlt wurde.Die Bank hat ein Einschreiben vom Anwalt längst bekommen, dass wir genaue Einsicht wollen. Doch die lassen sich Zeit.

 
Hat die Bank denn den GU direkt bezahlt? Bei uns lief alles über ein Treuhand-Konto. D.h. die Bank hat die Rechnungen der Arbeiter direkt bezahlt, nachdem sie ihm der GU eingereicht hat. So hat man zumindest die Sicherheit, dass die eigenen Baustelle bezahlt wird und nicht die des Kunden davor!

 
Diese Treuhandkonti sind eine gute Möglichkeit, dem "GU-Konkursfall" vorzubeugen. Dort werden die Rechnungen dann effektiv kontrolliert. Diese Dienstleistung der Bank kostet jedoch mehrere tausend Franken extra. Im Normalfall kontrolliert die Bank keine Zahlungen. In Menzi's Fall hätte so ein Treuhandkonto sich ausgezahlt...

 
Hallo

Oder eben einen richtigen Bautreuhänder oder unabhängigen Architekten einzuschalten, der den Baufortschritt kontrolliert und die Zahlungen freigibt. Ein Kollege von mir hat dies gemacht und dafür weniger als 1000 CHF bezahlt.

Manche arbeiten zum Festpreis und andere auf Kostenbeteiligung.

 
@mbaum wer sagt dass eine solche Dienstleistung der Bank etwas kostet? Nocheinmal: Wir bzw. der GU hat bei unserer Finanzierenden Bank ein solches Konto und ich bin stark der Meinung, die Bank hat zu kontrollieren für was bzw. welche Baustelle das Geld verwendet wird. Dafür hat Sie ja auch einen Treuhandvertrag unterschrieben.

@raycecile: Meine Branchenvorteile halten sich in gewissen Grenzen. Ich hatte mich eher auf den Bereich Anlagen spezialisiert.

 

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