Handwerker vom GU Konkurs

Quattro

Donator
18. Jan. 2007
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Hallo!

Bin am Anschlag!/emoticons/default_sad.png Haben mit einem GU gebaut und unsere ETW Ende Dezember 2007 bezogen. Diverse Mängel bezüglich Gipserarbeiten wurden

gemeldet und vom GU sowie vom Gipser immer wieder abgelehnt trotz je einem Besuch bzw. Besichtigung vom GU sowie vom Gipser. Folglich habe

ich nach langem hin und her eine Expertise machen lassen vom scheizerischen Gipser- und Malermeisterverband. Die Expertise gab uns zu 100% Recht!

Problem: Gipser hat Konkurs angemeldet! In unserem Vertrag sind Garantieleistungen an uns abgetreten worden, d.h. wir müssen Garantie-

ansprüche gegenüber Handwerker selber geltend machen. Nun "sitze" ich auf einer Expertisenrechnung welche der Gipser zahlen müsste und dies vorgängig auch zugesagt hat, dass die verlierende Partei die Kosten trägt. Mängel sind natürlich nicht behoben.

HASS, UNENDLICHER HASS DIESEM ELENDEN DRECKSPACK VON EINEM GU UND DEM GIPSER! (sorry tosci, das musste jetzt sein!) Jetzt weiss ich, warum

ich immer und immer wieder 2-3 Wochen vertröstet wurde.

Kann mir jemand weiterhelfen, oder bleibt mir nichts anderes übrig als beim GU mal unangemeldet einen unangenehmen Besuch abzustatten? Nein, und die Baugarantiescheine reichen nirgends hin, da diese anderweitig durch unsere Ueberbauung aufgebraucht wurden!

Ich werde diesen Fall von diesem Drecks-GU (seine Schuld, da Mängel immer wieder abgelehnt) wohl definitiv in der Oeffentlichkeit breitschlagen müssen, da er unter anderem mit Wissen vergebene Arbeit an Gipser durch Subunternehmer akzeptiert hat! Ueber den GU-Möchtegernbauleiter sage ich schon gar nichts mehr!

ELENDES PACK!/emoticons/default_additional/217.gif:217:/emoticons/default_additional/217.gif ELENDES PACK WELCHES NOCH 13% HONORAR GARNIERT UND DANN SO, ABER NICHT MIT MIR...!!! UND DAS BESTE: VERANTWORTLICHE PERSONEN - BAUFUEHRER UND ANDERE VERANTWORTLICHE GESCHAEFTSMITGLIEDER DIESES GIPSERS ARBEITEN NUN IN EINEM PARTNERBETRIEB MUNTER WEITER! NA DANN PROST!

HASS!!!!!!

SORRY MODERATOREN WENN ICH MICH AUF SOLCHES NIVEAU BEGEBE, ABER ICH KANN IM MOMENT NICHT ANDERS, DA ICH ZUR ZEIT GRENZENLOSEN HASS VERSPUERE!

Wünsche allen, dass es euch besser geht als mir!

Gruss

Quattro

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn der Gipser keine AG oder GmbH ist, hast du doch noch Möglichkeiten (Betreibung)....

 
Die Möglichkeit, dass ich Geld sehe ist gleich Null. Ausserdem sind bestimmt andere Forderungen noch offen...Des weiteren handelt es sich um eine AG.

 
Das tut mir leid zu hören. Gib uns doch bitte den Namen des GU's. Ich bin der Meinung, dass Du "auf Anfrage" den Namen nennen kannst...

 
Hoi Quattro,

Was sind den das für Mängel die du zu beklagen hast?

Hast du irgend einmal abgeklärt, ob sich das GU so einfach aus der Verantwortung stehlen kann? Ich war der Meinung dass dieses Vorgehen nicht rechtens ist und dass der GU bei einer Klage alt aussehen würde?

Was meinen die Juristen unter uns?

Liebs Grüessli, Jomazi

 
Das tut mir leid zu hören. Gib uns doch bitte den Namen des GU's. Ich bin der Meinung, dass Du "auf Anfrage" den Namen nennen kannst...
Trotz allem hab ich vor dem Schritt noch(!) Respekt, fürchte ich doch irgendwelche Drohungen oder rechtliches Vorgehen seitens GU...Möchte mich vorher noch rechtlich absichern, d.h. Infos dürften erst danach folgen. Dafür dann umso umfassender....damit niemand so "reinläuft" wie ich.

Gruss

Quattro

 
Alles klar. Verstehe ich... Viel Glück und viel Kraft.

Auge um Auge, Zahn um Zahn. Mach keine Gefangenen...

 
Moment ... Du hast den Vertrag nur mit dem GU? Dann ist er in der Pflicht. Gemäss Werkvertrag hat er Dir ein mängelfreies Haus abzuliefern. Garantie abtreten heisst nur, dass Du Dich direkt an den fehlbaren Unternehmer wenden musst, aber wenn es den gar nicht mehr gibt, halte Dich an den GU.

Logische Konsequenz dieser GU-Auffassung: Wenn der Gipser zwischen Auftrag und Ausführung schon pleite macht, kriegst Du gar keinen Gips in Dein Haus?

In der Praxis wirst Du wahrscheinlich einen Bauanwalt brauchen, der die einschlägigen Urteile kennt.

Und, bei allen (verständlichen) Emotionen: Über gewisse Beiträge sollte man mindestens einmal schlafen, bevor man diese absendet.

 
Hoi Quattro,

Was sind den das für Mängel die du zu beklagen hast?

Hast du irgend einmal abgeklärt, ob sich das GU so einfach aus der Verantwortung stehlen kann? Ich war der Meinung dass dieses Vorgehen nicht rechtens ist und dass der GU bei einer Klage alt aussehen würde?

Was meinen die Juristen unter uns?

Liebs Grüessli, Jomazi
Würde den Rahmen hier sprengen um alles aufzuzählen. Sind sehr viele kleine Mängel - dafür aber Mängel! Nur soviel, die Expertise vom Verband ist 4 Seiten lang....unter anderem mit einem schönem Satz, dass die Bauleitung wesentliche Mitverantwortung trägt, da durch mehr Kontrolle vieles hätte verhindert werden können. Stellungnahme zu diesem Satz vom GU: Der Experte habe den Gipser ja schützen müssen....

Wie es rechtlich aussieht weiss ich noch nicht, ist in Abklärung...

 
Und, bei allen (verständlichen) Emotionen: Über gewisse Beiträge sollte man mindestens einmal schlafen, bevor man diese absendet.
Werter Emil;

1. Weiss ich diese Sache schon seit 1 Woche, habe also genügend darüber geschlafen.

2. Wünsche ich Dir nicht, mit solchen Dingen konfrontiert zu werden. Würdest wohl ähnlich reagieren, vielleicht nicht hier im Forum...

3. Machen wir Schweizer schon zuviel die Faust im Sack, anstatt mal Dampf abzulassen und die Meinung kundzutun.

Aber nun wieder zurück zum Thema....

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Quattro

Lasse Dich nicht zu sehr herunterziehen.

Nutze die Energie für was produktives welches Euch für die Zukunft was bringt.

Leider ist es so, das es kaum einen Neubau gibt, bei dem nach zwei Jahren alle beteiligten Firmen noch existieren.

Habe ich bei meinem Umbau auch erlebt. Die erste der von mir handverlesenen Firmen ist pleite und ich habe beruflich beinahe täglich mit Handwerkern zu tun. /emoticons/default_sad.png

Turbo

 
Hallo Quattro

Deine Frage hat mich interessiert. Gemäss

GU- Vertrag;GU;Kaufvertrag;Kaufrechtsvertrag;Baurecht;Vorvertrag;Werkvertrag;Haus- Kaufvertrag; GU; Generalunternhmer;Kaufverträge; Einfamilienhaus;Neubau;Kaufvertrag;Einfaminielhaus Kaufvertrag;Ersteller GU;Handwerker Pfandrecht;Mängelrechte;Garanti

ist im Falle einer Garantieabtretung der Käufer - also Du - der (pardon) Beschissene. /emoticons/default_sad.png

Würde auf jeden Fall eine Rachtsperson hinzu ziehen, im wirren Paragraphendschungel hat der Laie echt keine Durchblick. Viel Glück!

 
ja aber im vertrag steht auch - soeben gelesen - dass die verkäuferschaft dem käufer bei den garantieansprüchen behilflich ist. was auch immer das heissen mag...

fortsetzung folgt...

 
Hallo!

Bin am Anschlag!/emoticons/default_sad.png Haben mit einem GU gebaut und unsere ETW Ende Dezember 2007 bezogen. Diverse Mängel bezüglich Gipserarbeiten wurden

gemeldet und vom GU sowie vom Gipser immer wieder abgelehnt t.....
Hallo,

hast Du das Werk denn je formell abgenommen?

Oder hast Du die Mängel schon bei der Abnahme gemeldet?

Wenn Du diesen Teil nie abgenommen hast, dann hat das evtl noch der GU zu flicken.

Hast Du den Teil abgenommen und die Mängel erst nachher gemeldet, dann ist es ein Garantiefall und der GU ist evtl aussen vor.

So hats mir jedenfalls mein GU mal erklärt.

Evtl sollten sich zu diesem Fall mal noch die Juristen melden, das bin ich nicht.

Gruss

 
Hier sind wir in einem schwierigen Bereich. Abgrenzung von Mängelrechten bzw. Mängelbehebungspflichten.

Hast du nun von einem GU bauen lassen (Werkvertrag) oder hast du die Wohnung ab Plan vom GU gekauft (Kaufvertrag)? Oder ist es eine Kombination?

Ist eine Bauabnahme durchgeführt? Durch wen? Sind die Mängel dort festgehalten worden oder sind es nachträglich aufgetretene (sog. "verdeckte Mängel")?

Wie sieht es mit Versicherungen aus? Bauwesen? Haftpflicht? Das müsste geklärt werden.

Nach dir trägt die Bauleitung eine Mitverantwortung. Die kann der GU nicht einfach auf den Gipser abschieben.

Wie hoch ist der Schaden? So blöd das tönt, aber wegen ein paar Nachbesserungen für einige Tausend lohnt es sich nicht, hier Anwälte und Gerichte zu beschäftigen.

Eine einfache Antwort ist hier nicht möglich. Aber: wenn du interessiert bist - und eine saubere Dokumentation hast - dann schau ich mir das gerne mal an.

Freundliche Grüsse

MME

 
Hallo MME

Werde Dir gerne entsprechende Antworten auf Deine Fragen liefern....wird aber vor Ostern etwas knapp.

Saubere Dokumentation folgt.

Gruss & vielen Dank

Quattro

 
So, der Gipser hat seine Bilanz nun definitiv deponiert, möchte aber diese Woche zumindest die Kosten der Expertise noch begleichen. Wer's glaubt...

Der GU "grübelt" seit 2 Wochen nach einer Lösung bzw. einem Vorschlag, welcher ebenfalls diese Woche eintreffen sollte. Wers's glaubt...

FORTSETZUNG FOLGT!

Gruss

Quattro

@MME - entsprechend warte ich noch mit der sauberen Dokumentation

 
MME schläft wohl schon, musst dich also mit der doku nicht beeilen /emoticons/default_biggrin.png anwälte... /emoticons/default_cool.png

 
Vorschlag GU eingetroffen: Hat alles auf den Gipser abgeschoben.

Dieser würde mich diese Woche anrufen und ein finanzielles Angebot unterbreiten....Es geht um rund CHF 15'000.--!

Fortsetzung folgt...!

Werde wohl bei negativem Ausgang dieser Angelegenheit sämtliche Threads und Unstimmigkeiten zu diesem GU mit diesem Thread verlinken müssen, damit alle gewarnt sind./emoticons/default_additional/114.gif Vorerst aber Gewehr bei Fuss..../emoticons/default_ohmy.png, sodass sich MME noch keine Mühe machen muss.

 

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beth stepla