Handwerker vom GU Konkurs

Nochmals, Du hattest ja keinen Vertrag mit dem Gipser, und der GU ist verpflichtet, Dir ein mängelfreies Werk abzuliefern. Wenn er die Garantieleistungen abgetreten hat, heisst das ja nun nicht, dass er dies nicht mehr muss. Es heisst nur, dass Du dich erstmal selber an den Sub wenden musst. Das hast Du getan, nur ist der pleite.

Das finazielle Risiko, dass ein Sub pleite geht, trägt vor der Abnahme ja auch der GU. Es ist DEIN Risiko, dass der GU pleite geht, aber nicht Deins, dass Subs pleite gehen, auf deren Auswahl Du ja keinen Einfluss hattest.

Stell dich auf den Standpunkt, dass der GU gemäss Werkvertrag nach wie vor verpflichtet ist, das Werk mängelfrei und fertig erstellen zu lassen. Da es ja Mängel gibt und der GU diese nicht bestreitet, ist der Werkvertrag seitens des GU (noch) nicht erfüllt.

Oder hast du Dich im Vertrag explizit verpflichtet, auf eine Mängelbeseitigung zu verzichten, falls der erstellende Sub des GU dies zu tun nicht mehr in der Lage ist?

Halt mit dieser Begründung die bestrittene Summe zurück und drohe dem GU an, die Nachbesserung auf seine Kosten einer Drittfirma zu übertragen, inklusive allfälliger Anwaltskosten.

Dieser Unfug, Bauherren das finanzielle Risiko tragen zu lassen, im umgekehrten Fall den Gewinn aber nicht weiterzugeben, muss endlich mal aufhören!

 

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