Haus vom Vater abkaufen

Wenn die 130k geschenkt werden (wenn auch nich in Cash) wird die Tragbarkeit nur auf der tatsächlichen Hypothek berechnet. Hast ja dann nichts an den Vater zurückzuzahlen...

Ich denke, dass die Bank da sicher mitspielen würde. Spielt dein Vater denn auch mit?

Eine "Rückführung" der 130k an den Vater würden wohl schon als Schenkung qualifiziert... wäre aber eher das Problem deines Vaters, da er steuerpflichtig würde und nicht du. Dies bloss als Nebeninfo.

Dem Notar ist es eigentlich eher Wurscht, ob Verkauf, Schenkung oder gemischte Schenkung. Er beurkundet alles. Ganz offensichtlich gilt es, mit der Bank eine Lösung zu finden.

Grüsse
Tom

Gesendet von SM-G935F mit der HausGartenLeben.ch Mobile App

 
Also habe Neuigkeiten. Die Bank akzeptiert das mit der Schenkung nicht so wie geplant. Sie will, dass die 130k auf die Hypothek gezahlt werden! Es ist echt mühsam mit denen, wir kriegen keinen Termin bei jemanden der mehr weiss und allenfalls auch Entscheidungen treffen kann. Nein wir müssen über Berater gehen welche uns echt inkompetent vorkommen, keine Fragen beantworten können, keine Lösungsvorschläge geben können...nein sie müssen für alles "fragen gehen" was immer einige Tage dauert.

Das kann doch echt nicht sein! Wie machen das andere Familien welche ihr Haus an die nächste Generation schenken oder vererben? Ich kann mir kaum vorstellen, dass da jedes Kind so viel Eigenkapital hat! Es muss doch eine Lösung geben, dass mir das Haus zumindest überschrieben wird (geht ja auch ein bisschen darum wenn die Eltern mal ins Altersheim müssen oder so, diese 10 Jahresfrist von der alle reden).

Fakt ist meine Eltern wollen, dass das Haus in der Familie bleibt und sie wollen jetzt raus weil sie einfach das Leben mehr geniessen wollen und nicht ständig am und um's Haus arbeiten wollen. Das muss doch irgendwie gehen!?

 
Wann muss die Hypothek erneuert werden? - Zu diesem Zeitpunkt hast du die Möglichkeit die Bank zu wechseln.

Und es gibt auf dem Markt sicher einen Anbieter, der euch die Hypothek gibt. Spätestens, wenn es heisst ihr bekommt das Haus nicht für 300K sondern für 170K.

 
Wenn du den "Preisnachlass" als Schenkung erhältst, dann zählt dies auch als Eigenkapital. Das muss einfach schriftlich geregelt werden und in der Steuererklärung deklariert werden, das sollte eigentlich der Notar beim Kaufvertrag auch berücksichtigen können (Zahlungsplan --> Davon vom Kaufpreis TCHF 130 als Schenkung). Steuerfolgen sollte es von Vater zu Sohn eigentlich keine geben. Wenn deine Bank das nicht akzeptiert würde ich dir eine der anderen auf dem Markt empfehlen.

 
Das ist ja das Problem, die Bank akzeptiert das so nicht! Sie will mir die 400k Hypothek nicht übergeben da ich wohl nach ihren Berechnungen zu wenig verdiene.  Und eine andere Bank nehmen wird wohl auch unmöglich (oder sehr teuer) wenn die laufende Festhypothek noch 8 Jahre läuft!!

 
Von wo kommen eigentlich die 700'000 Wert?

Ja, 400'000 Hypo sind mit deinem Einkommen schon knapp. Ist das brutto oder netto? Im Endeffekt sitzt du am kürzeren Hebel. Wenn die Bank nicht will, kann sie niemand zwingen.

 
Die 700k sind von uns geschätzt. Werden es noch offiziell schätzen lassen.

Die 78'000 sind Netto. Ja das wird wohl leider so sein, aber wie gesagt, ich frage mich wie andere Familien das machen?!? Das muss doch irgend einen Weg geben damit ein Haus auf ein Kind überschrieben werden kann!

 
Deine Eltern gehen raus, du gehst rein und zahlst ihnen eine Miete. Damit zahlen sie die Hypothek und allfällige Reparaturen/Erneuerungen (genaue Aufteilung könnt ihr ja noch anschauen). In 8 Jahren macht ihr dann den Verkauf.

Die Miete könnt ihr so hoch wählen, dass Hypotheken und Reparaturen/Unterhalt gedeckt sind. Dann ist es steuerneutral für deine Eltern. Zu tief sollte die Miete aber auch nicht sein, weil dann kommt die Steuerverwaltung ...

Hypothekenrückzahlung für eine Hypothek kannst du vergessen, wenn diese noch 8 Jahre läuft (viel zu teuer!).

 
Die Idee von Hennessy ist gut, allerdings beachten, dass hier die Mieteinnahmen der Eltern versteuert werden müssen und das Die Miete einen Marktüblichen Preis haben sollte.

Ich fürchte Hypozins + Unterhalt wird im Verhältnis zu Marktüblichen Preisen zu niedrig sein.

Alles was aber Die effektiven Kosten übersteigt könntet ihr unter euch ja schon als Anzahlung auf den Kaufpreis definieren.

 
Die Idee von Hennessy ist gut, allerdings beachten, dass hier die Mieteinnahmen der Eltern versteuert werden müssen und das Die Miete einen Marktüblichen Preis haben sollte.
Nicht ganz. Die Miete darf einfach nicht tiefer als der ohnehin zu versteuernde Eigenmietwert angesetzt werden, dann wird sie vom Steueramt akzeptiert. Ein marktüblicher Preis ist grundsätzlich immer höher als der Eigenmietwert.

Natürlich dürfen die Eltern von diesen Einnahmen dann noch die Unterhaltskosten etc. in Abzug bringen. Steuerlich ändert sich also für Deine Eltern nichts.

Denke auch, dass der Vorschlag von Hennessy der einzig mögliche ist (auch wenn ich nicht ganz nachvollziehen kann, was das Problem der Bank ist - evtl. inkompetente Berater, die das Vorgehen nicht ganz begriffen haben?) 

 
Ich diese Info bezüglich tiefster steuerlich akzeptierter Miete ist nicht ganz korrekt. Dies abhängig vom Kanton... Für die Direkte Bundessteuer gilt gemäss Bundesgericht, dass die Miete nicht tiefer sein darf als 50 % des Eigenmietwertes.

Einzelne Kantone (z.B. TG) haben eine gesetzliche Bestimmung, dass die Miete mindestens dem Eigenmietwert entsprechen muss.

Ansonsten absolut einverstanden mit der "Variante Hennessy". Es gilt vielleicht noch zu beachten, dass die Steuerfolgen (Abzugsfähigkeit der Hypozinsen und Steuern auf der Miete) ausgeglichen werden...

Gruss

Tom

 
Ja dies wird wohl der einzige Weg sein, aber da müssen wir uns eventuell mit einem Steuerberater zusammensetzen damit das alles richtig und nicht zu kompliziert läuft.

Und wegen der Versteuerung der Mieteinnahmen denke ich wird sich auch nichts ändern, da ja bei verheirateten Paaren ein Vermögen bis 100'000 steuerfrei ist.

Und zur Bank kann ich nur sagen: definitiv inkompetente Berater, kaum eine Ahnung von allen dem, keine Lösungsvorschläge! Mein Vater hat danach mit einem höheren Tier der Bank telefoniert und einen Termin bei ihm gewünscht. Das sei aber nicht möglich, man müsse über die (inkompetenten) Berater gehen.

Das mit der Vermietung wäre wie gesagt eine Lösung, jedoch nicht die auf die wir eigentlich aus sind! Denn dann ist das Haus ja immer noch nicht auf mich überschrieben und wenn er z.B. in 15 Jahren ins Altersheim muss kann ich mir das Haus wohl ans Bein streichen.

 
Und wegen der Versteuerung der Mieteinnahmen denke ich wird sich auch nichts ändern, da ja bei verheirateten Paaren ein Vermögen bis 100'000 steuerfrei ist
Vertauscht du hier nicht Einkommen und Vermögen?

Mieteinnahmen sind Einkommen - mir wäre neu, dass es beim Einkommen auch eine Freigrenze gibt ;-)

Und beim Vermögen sind die Freigrenzen Kantonal unterschiedlich geregelt.

 
Huch... da hast du wohl recht! Dann wird's nochmal komplizierter :-(  Er will ja nicht plötzlich mehr Steuern bezahlen müssen nur weil er mir sein Haus "überlässt".

Ach es wäre doch so einfach wenn die doofe Bank nicht so doofig wäre :)

 
Macht doch einen Termin mit der Steuerbehörde, um dieses Problem zu besprechen. Ziel müsste wirklich sein, dass dein Vater nicht mehr Steuern bezahlen muss.

 
Danke

ich habe einiges gelernt von euch.

Eigenkapital mag wohl genügen (durch Schenkung / Erbvorbezug)

Aber:

Die Tragbarkeit ist davon nicht betroffen und muss zusätzlich gewährleistet sein.

 

Statistik des Forums

Themen
27.521
Beiträge
257.852
Mitglieder
31.800
Neuestes Mitglied
aufStand