Hauskauf aus zweiter Hand: Nutzen und Gefahr

hausscot

Mitglied
25. Jan. 2011
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Liebe Fachleute

Zusammen mit meiner Partnerin werde ich ein 4-jähriges Einfamilienhaus kaufen. Das Kaufversprechen haben wir bereits unterschrieben und eine kleinere Anzahlung an den Makler getätgt. Geplant ist, dass die Verurkundung demnächst stattfindet und wir Ende Juli 2011 einziehen werden.

Meine Frage:

Ab Verurkundung werden die jetzigen Eigentümer noch einige Monate im Haus wohnen bleiben. Während dieser Zeit kann so einiges passieren, sprich, Schäden können entstehen. Ausserdem haben wir das Haus zweimal besichtigt und uns sind keine bestehenden Mängel/Schäden bekannt. Das Haus wird "gekauft wie gesehen".

Wie kann nun sichergestellt werden, dass keine weiteren Schäden bis zu unserem Einzugstermin entstehen bzw., dass sie durch die Verkäuferschaft behoben werden müssen?

Ich habe mir Gedanken darüber gemacht, ob es ein Abnahmeprotokoll zum Verurkundungstermin geben sollte und eines bei effektiver Übernahme durch uns. Wird dies so gehandhabt? Wie habt ihr das gemacht? Irgendwas müsste ja im Kaufvertrag dazu geschrieben werden.

Für eure Tipps bin ich sehr dankbar.

Herzliche Grüsse

Scot

 
Unterschriebenes Kaufversprechen und kleine Anzahlung an den Makler sind üblich und in Ordnung. Das Kaufversprechen ist aber nur dann offiziell gültig, wenn es notariell beglaubigt ist. Die Beglaubigung wird aus Kostengründen in der Regel aber nicht gemacht.

Bei unserem Hauskauf vor 5 Jahren erfolgte die Unterschrift des offiziellen, notariell beglaubigten Kaufvertrages, die Aenderung des Grundbuches und die Uebergabe des Zahlungsversprechens/der Eigenmittel gleichentags wie die Schlüsselübergabe des leeren Hauses.

Aus welchem Grund bleiben die bisherigen Besitzer über die Beurkundung hinaus weiter im Haus wohnen? Wer bezahlt während dieser Zeit die Gebäudeversicherung?

Mein Vorschlag: Beurkundungstermin so weit nach hinten verschieben, dass die bisherigen Besitzer bis dann ausgezogen sind und das Haus leer ist.

Freundliche Grüsse

Fema

 
hallo scot

achte bitte darauf, dass das haus wirklich leer sein wird. bei uns war es so, dass die eigentümerin auch nach dem hauskauf noch ein halbes jahr lang darin blieb und dann auszog - dies wurde so abgemacht beim kauf. sie zog in eine neue wohnung und wir renovierten das haus. es war jedoch so, dass sie viele alte sachen wie möbel, lampen etc. zurück liess und der makler, notar und anwalt sagten uns, dies wäre ihr recht. wir hatten uns sehr geärgert, hatten mehrkosten von über 4'000 und vieles war auch defekt im haus. mein rat an dich ist, behalte mindestens 30'000 zurück, bis du das haus übernommen hast und zahle dies erst eine woche später wie den rest. so hätten wir es machen sollen, sagte der anwalt. aber der vertrag wurde leider anders aufgesetzt. mir würde es nie mehr passieren - wobei meistens kauft man ja nur einmal im leben ;-) viel glück und zuversicht. lavi68

 

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