Aber wenn du nicht involviert warst, weisst du vieleicht auch nicht alles. Aber wie gesagt, ich kann mir keinen Fall vorstellen, wo die Architekten Kosten als Schaden anerkennt werden sollten, ausser B hätte schon VOR diesen Kosten gesagt, er würde das Haus so oder so kaufen und A hätte eingewilligt.
Wäre ich an A's Stelle, würde ich den Schlichtungsbescheid ablehnen und dann abwarten. B würde dann die Klageermächtigung erhalten, müsste dann aber klagen. Aber von aussen ist das auch immer einfacher gesagt.
Wäre ich an A's Stelle, würde ich den Schlichtungsbescheid ablehnen und dann abwarten. B würde dann die Klageermächtigung erhalten, müsste dann aber klagen. Aber von aussen ist das auch immer einfacher gesagt.