Hauskauf durch 2 Parteien

Ziegel

Mitglied
01. Nov. 2008
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Hallo zusammen!

Kann mir jemand ein paar Tipps zu folgendem Thema geben.

Wir (meine Partnerin und ich im Konkubinat lebend) wollen uns im Kt.Bern mit je 50% beteiligung ein Haus kaufen!

Soweit die Situation...nun die Fragen:confused:

Kann man das problemlos so überschreiben lassen oder entstehen da

hohe Kosten?

Wie schaut das steuermässig aus?

Sieht jemand einen Grund davon dringend abzuraten...aus welchem Grund auch immer?

Bin dankbar für jeden Beitrag:191:

es grüsst euch Ziegel:)

 
Rechtlich seid Ihr dann zwei gleichberechtigte Eigentümer, d.h. ohne die Einwilligung des einen kann der andere nichts unternehmen. Das ist so lange unproblematisch, wie das Konkubinat gut geht. Wenn man sich aber mit dem Lebensabschnittspartner uneinig wird, ist alles blockiert (für jede Dachrinnenreparatur brauchst Du die Unterschrift des anderen).

Bei Handänderungen hat der andere ein Vorkaufsrecht (mindestens in VS).

Bei Erbgang hat der Überlebende wahrscheinlich ihm vielleicht völlig unbekannte Miteigentümer, d.h. kann dann möglicherweise nicht im Haus bleiben. Man müsste jedem Partner ein lebenslängliches Nutzungsrecht an der Hälfte des anderen einräumen, aber selbst dann können unerwünschte Miteigentümer dreinreden.

Es kann besser sein, wenn nur einer als Eigentümer auftritt und der andere über seinen Beitrag ein Grundpfand an der Liegenschaft hat (das ins Grundbuch gehört), oder man heiratet, um die sonst nötigen vertraglichen Klimmzüge zur Verhinderung aller denkbaren unliebsamen Eventualitäten zu vermeiden.

Kompetente Auskunft hierüber sollte jeder Notar geben können, die Kosten sind im Hinblick um die Summen, um die es geht, sehr gering.

 
Hallo emil17

Vielen Dank für deine Ausführungen...das bestätigt mir so einiges.

Gruss Ziegel

 
Wie ist es denn wenn man erst nach dem Hauskauf heiratet?

 

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