Hauskauf, wer bezahl SiNa gemäss NIV? Käufer oder Verkäufer?

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Liebe Experten

Wir stehen kurz vor dem Vertragsabschluss einer 100jährigen Liegenschaft als Käufer. Wie in der Niederspannungs-Installationsverodnung NIV aufgeführt, ist bei Handänderung der geforderte Sicherheitsnachweis, kurz SiNa, zu erbringen. Gemäss unserem Wissen ist es normalerweise so, dass dieser (und v.a. die daraus eventuell entstehenden Kosten) vom VERKÄUFER getragen werden und nicht vom Käufer. Im Vertragsentwurf steht dies aber bei uns nun grad umgekehrt drin, sodass wir als Käufer dafür verantwortlich gemacht werden.

Der SiNa selbst kostet ja nicht alle Welt, schätzungsweise für unser Haus so +/- 500.-, entsprechende geforderte Aenderungen könnten schnell mal teuer werden, was bei einer so alten Liegenschaft ja durchaus im Rahmen des möglichen ist.

Trotz Recherchen finde ich keine rechtlichen Bestimmungen, wie dies gehandhabt wird.

Kann mir da jemand Auskunft geben?

Danke und Gruss

Lys

 
Das dürfte Abmachungssache sein. Grundsätzlich gilt ja, gekauft wie besehen und dann ist es so oder so Sache des Erwerbers, diese Kosten zu übernehmen, da es dabei kaum ein verdeckter Mangel ist (Du weisst ja, dass das kommt). Nachdem der Verkäufer diesen Nachweis anscheinend nicht als Verkaufsargument gebrauchen will - er ist ja immerhin so nett und sagt klar, dass diese Kosten kommen werden und Du sie bezahlen musst - bleibt Dir wohl nichts anderes übrig als zu bezahlen oder den Vertrag in diesem Punkt neu auszuhandeln.

 
Was die Maengelbehebung angeht: Eigentlich ist es Pflicht des Eigentuemers die Elektrischen Anlagen instand zu halten. Deshalb duerfte es gar keine Maengel geben, da man beim Kauf davon ausgeht das der Verkaufer dieser Pflicht nachgekommen ist.

 
Was beim aktuellen Eigentümer noch ein paar Jahre legal wäre ist beim Verkauf tatsächlich nicht mehr legal. Heisst aber nicht dass alles erneuert werden muss, und einen Kontrolle sollte ja nicht deutlich mehr als 10 Jahre zurück liegen. Zudem muss nicht alles auf aktuellen Stand gebracht werden, teilweise ist auch ein einwandfreier Zustand gemäss Zeitpunkt der Installation genügend. Und zu guter Letzt ist halt der Zustand der Installation im Kaufpreis zu berücksichtigen. Und gewisse Modifikationen sind wohl im eigenen Interesse, z.B. FI!

 
Was beim aktuellen Eigentümer noch ein paar Jahre legal wäre ist beim Verkauf tatsächlich nicht mehr legal.
Das ist einfach nur falsch. Bei Privaten Wohnbauten wird alle 20 Jahre kontrolliert. Nur weil ein Mangel erst bei der Kontrolle festgestellt wird, heisst das noch lange nicht das er ohne Kontrolle noch nicht vorhanden war.

Der Kontrolleur prueft immer gleich, egal ob das Haus verkauft wird oder nicht.

 

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