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Liebe Experten
Wir stehen kurz vor dem Vertragsabschluss einer 100jährigen Liegenschaft als Käufer. Wie in der Niederspannungs-Installationsverodnung NIV aufgeführt, ist bei Handänderung der geforderte Sicherheitsnachweis, kurz SiNa, zu erbringen. Gemäss unserem Wissen ist es normalerweise so, dass dieser (und v.a. die daraus eventuell entstehenden Kosten) vom VERKÄUFER getragen werden und nicht vom Käufer. Im Vertragsentwurf steht dies aber bei uns nun grad umgekehrt drin, sodass wir als Käufer dafür verantwortlich gemacht werden.
Der SiNa selbst kostet ja nicht alle Welt, schätzungsweise für unser Haus so +/- 500.-, entsprechende geforderte Aenderungen könnten schnell mal teuer werden, was bei einer so alten Liegenschaft ja durchaus im Rahmen des möglichen ist.
Trotz Recherchen finde ich keine rechtlichen Bestimmungen, wie dies gehandhabt wird.
Kann mir da jemand Auskunft geben?
Danke und Gruss
Lys
Wir stehen kurz vor dem Vertragsabschluss einer 100jährigen Liegenschaft als Käufer. Wie in der Niederspannungs-Installationsverodnung NIV aufgeführt, ist bei Handänderung der geforderte Sicherheitsnachweis, kurz SiNa, zu erbringen. Gemäss unserem Wissen ist es normalerweise so, dass dieser (und v.a. die daraus eventuell entstehenden Kosten) vom VERKÄUFER getragen werden und nicht vom Käufer. Im Vertragsentwurf steht dies aber bei uns nun grad umgekehrt drin, sodass wir als Käufer dafür verantwortlich gemacht werden.
Der SiNa selbst kostet ja nicht alle Welt, schätzungsweise für unser Haus so +/- 500.-, entsprechende geforderte Aenderungen könnten schnell mal teuer werden, was bei einer so alten Liegenschaft ja durchaus im Rahmen des möglichen ist.
Trotz Recherchen finde ich keine rechtlichen Bestimmungen, wie dies gehandhabt wird.
Kann mir da jemand Auskunft geben?
Danke und Gruss
Lys