Hauskauf

jo.gel

New member
26. Jan. 2014
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Hallo zusammen.

Meine Partnerin und ich haben evtl unser zukünftiges Zuhause gefunden. Jedoch haben wir ein paar Fragen und wissen nicht wo wir die Antworten herbekommen.

Das Haus und Grundstück sind über eine Brücke über einen Bach zu erreichen. Beides gehört zum Grundstück. Hinter dem Grundstück hat es noch eine Bauparzelle die nicht verbaut ist. Bei Vertragsabschluss möchte der Verkäufer dem ebenfalls das hintere Grundstück gehört ein Wegerecht für die hintere noch nicht verbaute Parzelle eintragen lassen.  Das heisst beim Bau der Nachbarsparzelle müssten LKW über die Brücke um die Parzelle zu bauen. Ebenfalls muss dann ein Weg gebaut werden für die Erschliessung. Wegen des Terrains kann der Weg nicht am rande des evtl zukünftigen Grundstückes gebaut werden. Das heisst 1 ein Weg durch das Grundstück und zweitens wird der durch den Weg getrennten Grundstückes an Attraktivität einbüssen. Weg 3m breite länge 30m getrenntes Grundstück ca 250m2

1. Wie ist die Wertminderung des Grundstückes/Hauses?

2. Was sollten wir zulassen betreffend abmachung des Unterhaltes der Strasse und Brücke?

Danke

 
Lieber Jo.gel    (Aufpassen, daraus wird leicht Joggel...)

Ohne Grundriss mit Höhenlinien ist das schwer beurteilbar.

Am einfachsten ist den Weg ausparzellieren, zusammen mit der Brücke und mit dem anderen Parzelle zusammen Wegrecht - und Unterhaltspflicht auf diese neue Parzelle eintragen. Evtl. Genossenschaft gründen für gemeinsamen Besitz. Gibt aber evtl. Ärger wegen Grenzabständen.

Am Rand: Baulärm und Bau-LKW sind nicht ein Problem, das geht vorüber. Aber wenn der Nachbar jeden Abend Besuch hat der um 2:30Uhr Nachts röhrend über Dein Grundstück wegfährt, ist das aus meiner Erfahrung das deutlich grössere Problem.

Noch was: Ohne Wegrecht ist die hintere Parzelle wertlos. Der Verkäufer wird dir das Wegrecht sicher aufdrücken. Die Frage ist zu welchem Preis (du bereit bist es zu akzeptieren.)

Noch einfacher: beide Parzellen kaufen, überbauen, vermieten.

Haba

 
Hallo zusammen.

Meine Partnerin und ich haben evtl unser zukünftiges Zuhause gefunden. Jedoch haben wir ein paar Fragen und wissen nicht wo wir die Antworten herbekommen.

Das Haus und Grundstück sind über eine Brücke über einen Bach zu erreichen. Beides gehört zum Grundstück. Hinter dem Grundstück hat es noch eine Bauparzelle die nicht verbaut ist. Bei Vertragsabschluss möchte der Verkäufer dem ebenfalls das hintere Grundstück gehört ein Wegerecht für die hintere noch nicht verbaute Parzelle eintragen lassen.  Das heisst beim Bau der Nachbarsparzelle müssten LKW über die Brücke um die Parzelle zu bauen. Ebenfalls muss dann ein Weg gebaut werden für die Erschliessung. Wegen des Terrains kann der Weg nicht am rande des evtl zukünftigen Grundstückes gebaut werden. Das heisst 1 ein Weg durch das Grundstück und zweitens wird der durch den Weg getrennten Grundstückes an Attraktivität einbüssen. Weg 3m breite länge 30m getrenntes Grundstück ca 250m2

1. Wie ist die Wertminderung des Grundstückes/Hauses?

2. Was sollten wir zulassen betreffend abmachung des Unterhaltes der Strasse und Brücke?

Danke
Der Preis bestimmt sich durch Angebot und Nachfrage und nicht durch irgendwelche Wertminderungen wegen Strassen/Wegrechten/....

Wenn der Verkäufer jemand findet, der den Preis bezahlt den er sich wünscht, dann kannst du noch lange mit Wertminderung argumentieren. Wenn die zweite Parzelle nicht erreichbar ist, dann hat die gar nichts mehr Wert. Das wird der Verkäufer wohl verhindern wollen.

Wie schon haba geschrieben hat kommt es auf die Parzelle selbst an, Grundriss/Lage und wie man darauf bauen kann. 

 
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Reaktionen: Patrik74
Danke für die ersten Meldungen.

Kurz zur weiteren Information

Es geht uns nicht um Lärm wegen des Weges sondern nur wegen dem zukünftigen Unterhalt.

Kurz doch es ist eine Wertminderung da der Schätzer dies bei der Einschätzung nicht gewusst hatte ist zustand.

Und nun diese Schätzung als Verhandlungspreise Ausgeschrieben hat. 

Uns geht es nur darum wer kann uns weiterhelfen oder wo sind wir am richtigen Ort? Schätzer, u.s.w.

Danke

 
Lieber Jo.Gel

Also, eine Schätzung musst Du durch einen Schätzer machen lassen, damit es "repräsentativ" ist. Keine Ahnung, wo man so einen herkommt.

Unterhalt: Wichtig wäre nach meinen Ideen:

· KEINE Schneeräumung oder Säuberung durch Anlageneigentümer. (Sonst haftest Du, wenn die Grossmutter der Nachbarin ausrutscht!). Schriftlich vereinbart. Keine Zustandsgarantie.

· Brückenunterhalt ist schwierig: Darum entweder Vertrag, dass der Parzelleneigentümer sich zu xx% an den Unterhaltskosten beteiligt (Was natürlich schwierig ist, wenn er Angst vor Luxussanierung/-unterhalt hat). Oder halt: Für Bauwerke sollte man 2-4% Unterhalt pro Jahr zur aufwenden oder dafür zur Seite Legen, von Neuwert/Erstellungskosten. Den Nachbarn zu einem fixen Unterhalt von 50% von 3% von Anlagenkosten beteiligen, dafür bezahlt er nix, wenn Du die Brücke neu machen lassen musst.

· Vereinbarung was passiert, wenn die Brücke eine Zeitlang unpassierbar ist (Ersatzneubau in 20 Jahren: Hat er Anrecht auf einen Hilfssteg? Muss er sich beteiligen? Wer entscheidet wann wie lange eine Brücke zu sperren/abzubrechen/neuzubauen ist?)

Ich würd' Dir vorschlagen, dich mit einem Fachkundigen Anwalt zusammenzusetzen. Damit nix vergessen geht.

Haba

 
Hallo. Du kannst dich aber auch mal beim Grundbuchamt vorab informieren, wie es mit der zweiten Parzelle früher gelaufen ist. beantrage doch einfach einmal Einsicht in die Akten. Da muss es doch Daten darüber geben. 

 
Du hast verschiedene Möglichkeiten:

  • Baurechts Anwälte
  • Notar /Treuhänder
  • Architekt /Hauseigentümer Verbände
  • ev. deine Hausbank (haben intern Experten)
Ich verstehe nicht exakt worum es geht, sofern du dich nun aber beim Erwerb rechtlich richtig absichern willst,

ist der Notar mit u.o. einem Baurechtler genau die richtige Anlaufstelle...., diese Investition lohnt sich auf jeden Fall. Denn es gibt mehrere Varianten mit diesem Durchfahrtsrecht.

 
Lieber Jo.gel

Die Wertverminderung dürfte nicht unbeachtlich sein. Entweder muss der Verkaufspreis massiv herabgesetzt werden oder Du lässt Dir das Wegrecht teuer entschädigen.

Der Unterhalts der Servitutsfläche trägt - ohne gegenteilige Vereinbarung - der Dienstbarkeitsberechtigte. Dient der Weg mehreren Grundstücken, tragen die jeweiligen Eigentümer den Unterhalt anteilsmässig nach Interesse. Wiederum kann im Dienstbarkeitsvertrag etwas abweichendes festgelegt werden.

Wie bereits geschrieben wurde: Lass Dich unbedingt von einem Anwalt für Baurecht beraten. Für die Beurkundung des Dienstbarkeitsvertrag (und des Kaufvertrags) wirst Du einen Notar brauchen.

Viel Erfolg und liebe Grüsse

 
Kann ich meinem Vorredner nur recht geben.

Ohne Anwalt wird das sicher eine harte Kiste, wo man ohne genaue Rechtskenntnis viel verlieren kann ... 

 

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