Hallo zusammen
Die Planung unseres kleinen EFHs ist nun auf der Zielgeraden. Mittlerweile wurden sogar die Aushubarbeiten abgeschlossen.
Nun hat sich mir ein kleines Fragezeichen aufgetan:
Seitens TUs wurden mir nun sehr rudimentäre Haustechnikpläne zugestellt. Auf diesen sind die haustechnischen Installationen (Heizung, Lüftung, Sanitär) ungefähr angedeutet. Also man erkennt Steigzonen, Position der Geräte, Luftauslässe und Heizungsverteiler. Dimensionen, Volumenströme, Wassermengen, Dämmungen, die Leitungsführung, geschweige denn Verlegeabstand der Fussbodenheizung sind darauf nicht ersichtlich. Eine detailliertere Ausführungsplanung seit nicht vorgesehen hiess es.
Dazu muss man sagen, dass ich selbst in der Gebäudetechnik als Heizungsplaner arbeite. Ich wollte aus Schnittstellen-, Haftungs- und Zeitgründen selbst nichts mit der Planung des EFHs zu tun haben. Habe jedoch immer betont, dass ich vor Installation sämtliche Pläne sehen und kontrollieren möchte. Das es sich dabei mehr um Skizzen handelt, habe ich natürlich nicht erwartet.
Wie sieht es rechtlich aus. Haben wir gemäss SIA Anspruch auf saubere Ausführungspläne, oder müssen wir dies so akzeptieren, falls dies nicht ausdrücklich im TU-Vertrag festgehalten wurde?
Besten Dank vorab.
Gruss Garet
Die Planung unseres kleinen EFHs ist nun auf der Zielgeraden. Mittlerweile wurden sogar die Aushubarbeiten abgeschlossen.
Nun hat sich mir ein kleines Fragezeichen aufgetan:
Seitens TUs wurden mir nun sehr rudimentäre Haustechnikpläne zugestellt. Auf diesen sind die haustechnischen Installationen (Heizung, Lüftung, Sanitär) ungefähr angedeutet. Also man erkennt Steigzonen, Position der Geräte, Luftauslässe und Heizungsverteiler. Dimensionen, Volumenströme, Wassermengen, Dämmungen, die Leitungsführung, geschweige denn Verlegeabstand der Fussbodenheizung sind darauf nicht ersichtlich. Eine detailliertere Ausführungsplanung seit nicht vorgesehen hiess es.
Dazu muss man sagen, dass ich selbst in der Gebäudetechnik als Heizungsplaner arbeite. Ich wollte aus Schnittstellen-, Haftungs- und Zeitgründen selbst nichts mit der Planung des EFHs zu tun haben. Habe jedoch immer betont, dass ich vor Installation sämtliche Pläne sehen und kontrollieren möchte. Das es sich dabei mehr um Skizzen handelt, habe ich natürlich nicht erwartet.
Wie sieht es rechtlich aus. Haben wir gemäss SIA Anspruch auf saubere Ausführungspläne, oder müssen wir dies so akzeptieren, falls dies nicht ausdrücklich im TU-Vertrag festgehalten wurde?
Besten Dank vorab.
Gruss Garet