Haustechnikplanung EFH

Garet0290

Member
12. März 2018
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Hallo zusammen

Die Planung unseres kleinen EFHs ist nun auf der Zielgeraden. Mittlerweile wurden sogar die Aushubarbeiten abgeschlossen.

Nun hat sich mir ein kleines Fragezeichen aufgetan:

Seitens TUs wurden mir nun sehr rudimentäre Haustechnikpläne zugestellt. Auf diesen sind die haustechnischen Installationen (Heizung, Lüftung, Sanitär) ungefähr angedeutet. Also man erkennt Steigzonen, Position der Geräte, Luftauslässe und Heizungsverteiler. Dimensionen, Volumenströme, Wassermengen, Dämmungen, die Leitungsführung, geschweige denn Verlegeabstand der Fussbodenheizung sind darauf nicht ersichtlich. Eine detailliertere Ausführungsplanung seit nicht vorgesehen hiess es.

Dazu muss man sagen, dass ich selbst in der Gebäudetechnik als Heizungsplaner arbeite. Ich wollte aus Schnittstellen-, Haftungs- und Zeitgründen selbst nichts mit der Planung des EFHs zu tun haben. Habe jedoch immer betont, dass ich vor Installation sämtliche Pläne sehen und kontrollieren möchte. Das es sich dabei mehr um Skizzen handelt, habe ich natürlich nicht erwartet.

Wie sieht es rechtlich aus. Haben wir gemäss SIA Anspruch auf saubere Ausführungspläne, oder müssen wir dies so akzeptieren, falls dies nicht ausdrücklich im TU-Vertrag festgehalten wurde?

Besten Dank vorab.

Gruss Garet

 
Lieber Garet

Lass das wieder einmal allen hier ein Beispiel sein, dass ein TU ein Konstrukt ist, welches Dich - "Garet home alone" - alleine gegen die "geballte Kraft" der Profis kämpfen lässt. Beim GU hast Du zumindest noch den Architekten auf Deiner Seite. Beim TU bist Du jetzt ganz allein. Nun kannst Du Dir bestenfalls noch einen (ziemlich teuren) gewieften Bauanwalt an Deine Seite holen, damit Du nicht kreuz und quer über den Tisch gezogen wirst. Die Frage ist ja auch, ob die SIA Normen überhaupt zur Anwendung gelangen. Hast Du den TU-Vertrag vor Unterzeichnung auf Ausgewogenheit prüfen lassen?

Jetzt wäre es an der (kleinen) juristischen Fraktion hier, einmal die rechtlichen Fakten zu erläutern. Und, an der deutlich stärkeren TU-Fraktion mich wieder einmal der bösen und üblen Nachrede anzuprangern. Natürlich gibt es auch faire TU's. Von denen gibt es hier nur so wenig löbliche Beispiele. Ich lese hier immer von den "bösen Buben". Und staune, dass diese immer wieder Kunden überzeugen können. 

PS: Derzeit arbeite ich auch bei zwei unterschiedlichen Objekten in einem TU-Modell. Dort wird wirklich sauber bis ins Detail geplant und ich bin guten Mutes, dass der Käufer einen fairen Preis für ein gutes Produkt bezahlt. Aber, wenn ich Deinen Bericht lese, schwant mir Böses.

Alles Gute

Urs Tischhauser 

  

 
Hallo Urs

Muss dazu sagen, dass unser TU bis anhin wirklich sehr gute Arbeit geleistet hat. Die "normale" Kundschaft scheint die Haustechnik einfach nicht zu interessieren. Hauptsache alles funktioniert. Für den TU ist es halt eine neue Situation, dass ein Kunde detaillierte Ausführungspläne der Haustechnik sehen will. Bisher hat er dies halt den Unternehmern überlassen. Ich habe meine Wünsche nun angemeldet und bin gespannt auf die Reaktion. Und natürlich haben wir den Vertrag durch einen Bauberater prüfen lassen, jedoch sind auch diese nicht unfehlbar. Müssten die SIA-Normen im Vertrag spezifisch erwähnt oder ausgeschlossen worden sein?

Gruss Garet

 
Lieber Garet

Grundsätzlich verlassen sich die Gerichte sich schon auf die SIA Normen bei der Beurteilung von Gerichtsfällen. Ich denke also, wenn nichts im TU Vertrag erwähnt ist, würden diese als Regeln der Baukunde konsultiert, wenn diese nicht explizit ausgeschlossen werden.

Gruss, Urs

 
Habe jedoch immer betont, dass ich vor Installation sämtliche Pläne sehen und kontrollieren möchte
Hallo Garet

Anhand Deiner Beschreibung gehe ich mal davon aus, dass Du dies dem Verkäufer mündlich mitgeteilt hast, es aber nirgends schriftlich festgehalten wurde?

Falls der Bauberater davon wusste, verstehe ich nicht, warum dies bei den Kaufverhandlungen nicht geklärt und im Vertrag aufgenommen wurde.

Meine persönlichen Erfahrungen bei derartigen Beratungsmandaten zeigen, dass ein GU/TU im Vorfeld durchaus bereit ist solche (oder auch einige der vielen anderen Dingen, die im üblichen Baubeschrieb meist und bewusst nicht exakt formuliert sind) Punkte festzuhalten und vertraglich zuzusichern. Aber eben nur vor Unterzeichnung des Vertrages. Im Nachgang wird das eher unüblich, aber, wenn er das möchte, ebenfalls noch machbar sein.

Bei einem TU/GU bist Du selbst ja nur Käufer... kein Bauherr. Bauherr ist er selbst.... er plant, führt aus und Du erhälst das fertige Objekt nach Bauende und Zahlung der Schlussrate.

Er ist zwar verpflichtet alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.... wie und mit was, ist aber seine freie Entscheidung. Die Basis dazu ist der Bau- und Leistungsbeschrieb, die Verträge und Planung.... gefolgt von Werk- und Detailplänen.

Da Du ja aus dem Fachbereich kommst, kannst Du natürlich einfach und leicht selbst schon die entspr. Planung ausführen und ggf. mit den Daten vom TU abgleichen... bzw. spätestens bei der Durchsprache von Werkplanungen (die wirst Du ja in der Regel auch abzeichnen müssen) die Werte vorlegen und mit dessen Heizungsplaner (oder eben auch nur mit dem Heizungsbauer) abstimmen.

 
Das wir die Gewerkspläne erhalten ist im Vertrag enthalten, jedoch nicht ausdrücklich, dass wir diese Vorab zur Prüfung erhalten. Mir wurde, wie du richtig vermutest, mündlich zugesichert, dass ich die Pläne als Fachmann natürlich vorab anschauen darf. Jedoch habe ich und der TU völlig unterschiedliche Vorstellungen bezüglich Detaillierungsgrad von Ausführungsplänen Heizung / Lüftung / Sanitär. Mir wurde dies so erklärt, dass im Bereich der EFH-Planung der HLS-Unternehmer die Detailplanung erst wenige Wochen vor Arbeitsbeginn durchführt. Ich werde diese dann noch erhalten.... Ich bin gespannt. ;)

 
Mir wurde dies so erklärt, dass im Bereich der EFH-Planung der HLS-Unternehmer die Detailplanung erst wenige Wochen vor Arbeitsbeginn durchführt. Ich werde diese dann noch erhalten.... Ich bin gespannt. ;)
Ja... das ist oft so...  aber genau darin liegt dann ggf. auch der Vorteil für Dich, falls es nicht passend für Dich wäre, wenn Du (wie oben schon erwähnt) selbst "Deine" Planungen machst. In der Regel bekommst Du die Unterlagen vom TU zur Einsicht und anschl. Besprechung mit dem HLS-Unternehmen. Dabei kannst Du dann (eben passend vorbereitet) auf die Punkte aufmerksam machen, die Deiner Meinung (als Fachmann) nach falsch wären....  mit einer geschickten und fachlich klaren Gesprächsführung liessen sich dann mögliche Probleme beseitigen. In aller Regel haben sie dort ja "Fachunkundige" am Tisch sitzen und rechnen nicht mit einem Fachkollegen. Zudem ist  ja auch der Bauberater anwesend und kann Dich ggf. dabei unterstützen.

 

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