Hilfe! Mehrkosten / Honorar (18.5%)

Hallo,

weil die 3% auf die gesamten Baukosten fällig werden und auch die Bauleitungskosten ein Teil der Baukosten sind.
Hallo mime7.Ja, das ist natürlich richtig. Die 3% Anschlussgebühren verlangt die Gemeinde (am Ende über alles gerechnet).

Müssen wir so akzeptieren, auch wenns schwer fällt... :-(

Gruss,

sailor

 
Hallo Sailor

Wie es aussieht laut Ihren Äusserungen werden wir Nachbarn.

Ich habe die Gemeinde angefragt bez. Anschlusskosten.

Auf die Gesamten Baukosten werden Wasseranschlussgebühren von 1.25 %

Abwasseranschlussgebüren von 0.8 % erhoben.

Das mit den 15 % Honorar ist definitiv am oberen Limit aber durchaus üblich.

Wir versuchen vorallem bei den Elektroinstallationen nur das allernötigste sofort zu machen. Den Rest nach Fertigstellung.

Herzlichen Gruss

Specht

 
Das GU-Honorar ist ein Thema, bei welchem scheinbar mehr ein blaues Auge kassieren, als man denkt. Unser GU-Vertrag hatte keine derartige Klausel; sprich der GU hat direkt nichts davon gehabt, dass ich eine teurere Küche ausgesucht habe, als er ursprünglich vorgeschlagen hat.

Die Anschlussbeiträge der Gemeinden errechnen sich häuftig nach dem Neuwert der amtlichen Schätzung. Diese basiert wiederum auf der Baukostenabrechnung. Bei uns sind dies 1% für Wasser und 2.4% für Abwasser (Strom nach technischen Grundlagen). Somit lösen unsere Mehrkosten eben diese 3.4% Anschlusskosten aus.

Obwohl dies ärgerlich ist, kann Dein GU nichts dafür, wie die Gemeinde die Bemessungsgrundlagen definiert. Ich finde sogar, dass er seinen Job gut macht, da er Dich so offensichtlich darauf hinweist. Ich habe leider sehr oft beruflich mit der Bauherrschaft zu tun, die nicht auf diese Bemessungsgrundlagen der Anschlussbeiträge hingewiesen wird. Aus rechlichen Gründen werden diese Werte bei uns erst nach der Rechtskraft der amtlichen Schätzung in Rechnung gestellt. Meist also nach der Konsolidierung der Baukredite. Unter Umständen kommen schnell zwei-drei Tausender zusammen.

Dass die MWST steigt, ist leider ebenfalls eine Tatsache. Was also nicht bis zum 31.12.2010 verbaut ist, wird zum neuen Satz abgerechnet.

Ich bin übrigens einer, der diese Beiträge der Gemeinde in Rechnung stellt...

 
Komisches Vorgehen: In den meisten Kantonen hat der Gebäudeversicherungswert kaum einen wirklich direkten Bezug zu den Baukosten. Da spielt es keine Rolle, ob ein Plattenbelag 100 oder 300 Franken der m2 kostet. Insofern ist es absolut nicht "üblich", einen kausalen Zusammenhang zwischen Baukosten und Anschlussgebühren herzustellen.
Leider ist es bei uns so. Das Vorgehen kapiere ich genauso nicht, ist unlogisch was die Anschlussgebühren damit zu tun haben, ob ich nun vergoldete Wasserhähne habe oder Standard... Allerdings tun die 3% auch nicht so weh wie die 15% Honorar. Insgesamt kommt aber schon ein kleiner Gebrauchtwagen zusammen….

Wenn dem wirklich so wäre, würde ich offiziell das absolute Minimum bauen. Alles andere (z.B. Einbauschränke, Spiegelschränke, Dampfdusche usw.) erst nach Bezug.
Ja! Das müssen wir so machen. Da wir derzeit trotz einem Rabatt von 7%, wegen Mehrkosten 18.5% immer teurer sind als der Listenpreis!
 
@foser911

wenn ich jetzt alles mögliche weglasse und die "goldenen Wasserhähne, Lampen und Spiegelschränke" hinterher installiere, sieht die Gemeinde dafür auch kein Geld. Ich verstehe den Zusammenhang nicht? Anschlussgebühren okay, aber das sollte nicht mit der Ausstattung zu tun haben??

 
@Sailor

Versteh mich nicht falsch; ich bin aufgrund meiner politischen Ausrichtung auch gegen diese Bemessung der Gebühren. Nach mir sollte es ein Fixum sein, fertig. Aber da drückt halt ein Gedankengut aus einer andern poltischen Richtung rein: Wer mehr hat, soll mehr geben. Wie gesagt, dies gefällt mir nicht und ist vor allem nicht sachgerecht.

Übrigens sind diese Beträge wenig entscheidend. Wenn Du für CHF 10'000 Mehrausgaben für das Design hast, löst das theoretisch CHF 300 aus. Klar, die würd auch lieber behalten. Aber wenn Du deshalb gewisse Nachrüstungen vornimmst, werden Deine Ausgaben mehr als CHF 300 ausmachen. Das würde ich mir gut überlegen. Aber die Dampfdusche und die Sauna kannst Du später einbauen. Hier weise ich Dich jedoch darauf hin, dass bei der nächsten amtlichen Schätzung die Mehrkosten ebenfalls Anschlussbeiträge auslösen können (je nach Reglement).

Auch hier möchte ich nicht über Sinn und Unsinn sprechen; es ist einfach so. Anwendung findet dieser Artikel häufig, wenn jemand seinen Dachstuhl zu Zimmern ausbaut oder aus dem alten Schopf eine schöne Wohnung macht. Aber auch derjenige, der später eine Garage hinstellt, wird zur Kasse gebeten.

Ich schlage mich jetzt noch genau drei Monate mit den kritischen Fragen unserer ortsansässigen Bauherrschaft auseinander, dann darf sich mein Nachfolger um diese Probleme kümmern.

 
@foser911

wenn ich jetzt alles mögliche weglasse und die "goldenen Wasserhähne, Lampen und Spiegelschränke" hinterher installiere, sieht die Gemeinde dafür auch kein Geld. Ich verstehe den Zusammenhang nicht? Anschlussgebühren okay, aber das sollte nicht mit der Ausstattung zu tun haben??
In dem Fall ist es aber offensichtlich so, dass die Gemeinde einen Prozentsatz von der Bausumme erhebt. Wenn dies im Reglement so vorgesehen ist, dann ist das so. Wenn ich dort wohnen würde, dann würde ich dieses Reglement ganz sicher bei der nächsten Gemeindeversammlung zur Diskussion stellen.... das riecht in der Tat nach Geldmacherei, ohne dabei was zu leisten (ist übrigens auch bei Handänderungsgebühren so, welche es in vielen Kantonen noch gibt). Die Leistung besteht allenfalls im effektiven Anschluss - also sollte man einen möglichst kausalen Zusammenhang zur Leistung (also Wasser resp. Abwasser) herstellen. Das ist bei diesem Vorgehen (ich höre bereits die Argumente "einfach handhabbar", für alles gleich usw.) definitiv nicht der Fall - und riecht extrem nach offizialisiertem Raubrittertum. Dem kann man seitens Gemeinde nur entgegentreten, indem ein vernünftiges und nachvollziehbares Reglement erstellt wird.

PS: Ich kann als ehemaliger Gemeinderat auch die Seite der Gemeinde und war in meiner aktiven Zeit immer bestrebt, "das Wohl" der Gemeinde und der Einwohner aufrecht zu erhalten. Das hatte dann auch einige Reglementsänderungen zur Folge.

 
Ich habe die Gemeinde angefragt bez. Anschlusskosten. Auf die Gesamten Baukosten werden Wasseranschlussgebühren von 1.25 %, Abwasseranschlussgebüren von 0.8% erhoben.
Zur Tröstung; unsere Gebühren bezogen auf den Schatzwert der Gebäudeversicherung (nach Bauvollendung):

Anschlussgebühren Wasser 3%

Anschlussgebühren Kanalisation 4%

= 7%!

Der Kanton BL hat meines Wissens die höchsten "Gemeindegebühren" der Schweiz und unsere Gemeinde wohl die höchsten im Kanton Baselland! /emoticons/default_mad.png

 
also mit dem Motto: "Zahlen und Glücklich sein" lebt sichs schon besser /emoticons/default_biggrin.png

 
Das GU-Honorar ist ein Thema, bei welchem scheinbar mehr ein blaues Auge kassieren, als man denkt. Unser GU-Vertrag hatte keine derartige Klausel; sprich der GU hat direkt nichts davon gehabt, dass ich eine teurere Küche ausgesucht habe, als er ursprünglich vorgeschlagen hat.
Bei uns war es auch so. Im Vertrag mit unserem GU war zwar erwähnt, dass effektiver Mehraufwand mit 4,5% zu entschädigen ist, jedoch nicht die Mehrkosten! Also nur ein Honorar von 4,5% für effektive Mehraufwendungen des GU. Ob die Küche nun 20'000.- oder 30'000.- kostet ist dabei vollkommen egal.

Schlussendlich mussten wir keinen einzigen Rappen bezahlen, da selbst die Mehraufwendungen nicht verrechnet wurden. Es gibt auch noch faire GUs. Abzocker wie eurer GU jedoch leider auch... Wie überall im Leben!

 
Hallo Sailor

Ich habe die Gemeinde angefragt bez. Anschlusskosten.

Auf die Gesamten Baukosten werden:

Wasseranschlussgebühren von 1.25 %

Abwasseranschlussgebüren von 0.8 % erhoben.
Das sind nur 2.1% und nicht 3%. Will zwar nicht kleinlich sein, aber man zahlt ja sonst schon genug, dann dürfte das wenigstens korrekt abgerechnet werden!!

Mein Arbeitskollege baut auch gerade (andere Gemeinde / anderer Kanton). Bei ihm ist es so dass am Ende eine Neubewertung gemacht wird (Schätzung) und darauf zahlt er dann diesen Prozentsatz der Anschlussgebühren. Er sagt der Vorteil ist das quasi nicht jede Steckdose von vornherein abgerechnet wird, so wie es bei uns ist, fällt dann auch nicht gleich alles auf.... Dafür kann bei uns die Bauleitung alles 100%ig belegen, bis runter auf die Seifen- und Handtuchhalter -lol /emoticons/default_biggrin.png

Bei Euch allen möchte ich mich bedanken für die Hilfe und die Antworten!

Das Thema ist für mich damit ausreichend geklärt und kann abgehakt werden. Das ganze ist zwar am oberen Ende-Teuer, aber scheinbar nicht unüblich. Da gemäss Vertrag von uns akzeptiert, ists auch nicht unseriös.

Der Kaufpreis ist für uns sowieso okay gewesen, ich will aber auch hier nicht von günstig sprechen. Aber es fallen die 18% Mehrkosten, was am Ende ca. 10.000 bis 15.000 CHF ausmacht nicht so stark ins Gewicht.

Aber beim nächsten Gespräch mit der Bauleitung werde ich das Thema schon nochmal ansprechen.

Gruss

Sailor

 

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