Das GU-Honorar ist ein Thema, bei welchem scheinbar mehr ein blaues Auge kassieren, als man denkt. Unser GU-Vertrag hatte keine derartige Klausel; sprich der GU hat direkt nichts davon gehabt, dass ich eine teurere Küche ausgesucht habe, als er ursprünglich vorgeschlagen hat.
Die Anschlussbeiträge der Gemeinden errechnen sich häuftig nach dem Neuwert der amtlichen Schätzung. Diese basiert wiederum auf der Baukostenabrechnung. Bei uns sind dies 1% für Wasser und 2.4% für Abwasser (Strom nach technischen Grundlagen). Somit lösen unsere Mehrkosten eben diese 3.4% Anschlusskosten aus.
Obwohl dies ärgerlich ist, kann Dein GU nichts dafür, wie die Gemeinde die Bemessungsgrundlagen definiert. Ich finde sogar, dass er seinen Job gut macht, da er Dich so offensichtlich darauf hinweist. Ich habe leider sehr oft beruflich mit der Bauherrschaft zu tun, die nicht auf diese Bemessungsgrundlagen der Anschlussbeiträge hingewiesen wird. Aus rechlichen Gründen werden diese Werte bei uns erst nach der Rechtskraft der amtlichen Schätzung in Rechnung gestellt. Meist also nach der Konsolidierung der Baukredite. Unter Umständen kommen schnell zwei-drei Tausender zusammen.
Dass die MWST steigt, ist leider ebenfalls eine Tatsache. Was also nicht bis zum 31.12.2010 verbaut ist, wird zum neuen Satz abgerechnet.
Ich bin übrigens einer, der diese Beiträge der Gemeinde in Rechnung stellt...