Ich habe mit Allstav Haus gebaut

Hallo Urs

Auch mit einem GU kann ich Phasen vereinbaren, welche ohne Kostenfolgen eine Kündigungsmöglichkeit beinhalten.

Ebenfalls ist es möglich ein Kündigungsrecht während der Ausführung zu vereinbaren. Ich sehe hier den Gestaltungsspielraum bei der Vertragsverhandlung nicht grundsätzlich eingeschränkt. Der Unterschied zwischen Auftrag und Werkvertrag ist selbstverständlich gegeben, hat jedoch auch mit dem Leistungsinhalt zu tun, so wie sich auch der Auftrag des Architekten von Werkvertrag des Plattenlegers unterscheidet (welcher ja im Architektenmodell auch vorhanden ist).

 
Lieber Urs

Hier im Forum gibt es einige Beispiele von Fällen bei denen die Bauherren schlechte Erfahrungen mit dem Architekten gemacht haben, wenn nicht sogar von ihm über den Tisch gezogen wurden. Mich hat diese Erfahrung 3000 CHF gekostet. Andere haben deutlich mehr Lehrgeld dafür zahlen müssen mit dem falschen Architekten gebaut zu haben.

Mein erster Architekt hatte eine deutliche Abneigung gegen Fragen nach den Kosten (da hat es auch hier im Forum Entsprechungen, die gerne alles mit 'Geiz ist geil' abbügeln). Letztendlich ist es MEIN Budget was eingehalten werden muss und daher ist es auch mein Recht nach den Kosten zu fragen und ggf. eine kostengünstigere Variante zu wählen.

Bei meinem Hausanbieter wusste ich nach der Vorbemusterung genau was wieviel kostet und was ich dafür bekomme.  Bei der eingentlichen Bemusterung könnte ich dann (jeweils mit Blick auf mein Budget) diese Auswahl verfeinern.

Meine Pläne wurden bei Schwörer von verschiedenen Fachabteilungen geprüft, mit Änderungs- und Verbesserungsvorschlägen zurückgeschickt und ich konnte bei den Experten der Fachabteilungen anrufen, wenn ich Fragen hatte.

Bei einem Architekten gibst Du Dich in die Hand einer Einzelperson. Es kann klappen, es kann aber auch schlecht ausgehen (z.B. bei einer Bekannten deren Architekt die speziellen Anforderungen einer Abzugshaubein in einem Minergiehaus nicht berücksichtigte, was beim ersten Gebrauch des Schwedenofens bei gleichzeitigem Betrieb der Abzugshaube nicht gut kam).

Zudem ist es mir lieber wenn ein eingespieltes und gut geschultes Team den Innenausbau meines Hauses vornimmt für deren Qualität der Hausanbieter gerade steht, als Einzelfirmen bei denen es Koordinations- und Verantwortlichkeitsprobleme geben kann.

Ich würde jedenfalls allemal wieder mit Schwörer bauen und auf keinen Fall mit einem Architekten bauen für den die Devise gilt, je teurer, desto besser.

 
Lieber Baumanager

Es ist natürlich immer alles abhängig von den abgeschlossenen Verträgen. Es kommt einfach drauf an, dass man diese im Vorfeld so abschliessen kann und der Anbieter das Ganze auch mitmacht.

Liebr SimC

Wie ich oben schon geschrieben habe, gilt im wirklichen Leben nicht: "der GU ist böse und der Architekt ist gut". Es dürfte auch auf Deiner Branche schwarze Schafe geben, mit welchen Du nicht verglichen werden möchtest. Ich "durfte" auch einmal ein Haus zu Ende bringen, welches ein ziemlich unqualifizierter Berufskollege begonnen hat. Wenn man mir vorher gesagt hätte, es gäbe solch inkompetente Architekten, hätte ich dies mit aller Überzeugung verneint. Mit zunehmender Erfahrung, erlebt man ja unglaubliche Sachen!

Wenn Dein Architekt eine Abneigung gegenüber Deinen Fragen hatte und sich nicht mit Deinem Budget auseinandersetzen wollte, ist das natürlich nicht okay. Wenn Du aber Architekt mit teuer gleichsetzt, ist dies genau ein so falsches Klischee, wie dass alle in Personalunion Top-Designer und Planer, geniale Bauleiter und "pingelige" Kostencontroller sind. Aber darum hat ja ein Architekt auch noch andere Personen in seinem Team. Der Vorfall bei Deiner Bekannten mit Schwedenofen und Dunstabzugshaube ist natürlich ein Fehler, der vielleicht ein Frischling machen kann, aber einem wirklichen Profi sollte eine solche Fehlkonstruktion nicht passieren, da er ja weiss und versteht, wie etwas funktioniert.

Schwörer kommt bei Dir und auch bei Moudi sehr gut weg. Das ist für mich überhaupt kein Problem. Sieh es einmal so: Es gibt verschiedene Automarken. Jede hat verschiedene Modelle. Und, jede hat zufriedene Kunden, welche die Marke nie wechseln würden. Auch dort kann man nicht sagen, dass diese keine Ahnung haben. Ich finde es immer gut, wenn ein Haus gut aussieht (was aber Geschmacksache ist, und über den lässt sich bekanntlich nicht streiten) und wirklich einwandfrei funktioniert.

En Guete, Urs

 
Lieber Jomazi

...Ich denke, dass die Gefahren eher im Vertragsmodell selber liegen. Mit dem Architekten unterschreibst Du einen Vertrag. Dies ist ein Auftrag welcher jederzeit, ausser zur Unzeit, kündbar ist. Wenn Du Dir für das ganze Projekt genügend Zeit lässt, kannst Du also immer nach einer abgeschlossenen Phase den Vetrtrag künden, wenn Du mit dem Architekten nicht mehr zufrieden bist. Komischerweise wird dies sehr selten gemacht....

Herzlicher Gruss, Urs 
Du bist echt lustig und das mal eine ganz schwaches Argument!

Eine Kündigung dieses Vertrages ist, bevor das Haus zu Ende gebaut ist, immer zur "Unzeit" und somit sind die Konsequenzen durch die Vertragskündende Partei natürlich auch zu tragen! Das ist beim SIA Architekturvertrag auch nicht anders, da dieser wie auch das GU unter Umständen die entgangene Gewinne bezahlt haben will, leider oft dann einfach die bereits geleistete Arbeit grosszügiger ausweisen könnte, und dann zum krönenden Schluss noch die 10% des verlorenen Auftragsvolumens, die er darauf schlagen darf, darauf schlägt! 

Die ehrlichen Architekten und GU's erleben so eine Situation wohl sehr selten, werden dann diese arbeiten bestimmt auch sauber abrechnen und in Rechnung stellen! Die weniger Ehrlichen dieser Berufsgattung, werden diese Situation wohl öfter durchexerzieren. Und dann wohl auf Grund ihrer Persönlichkeit auch dabei ihren Profit schlagen, da sie ganz einfach die Möglichkeit dazu haben!

Es ist also egal, wem du diesen Vertrag kündest, ob dem Architekten oder dem GU, bezahlen wird der Häuslebauer in der Regel sowieso! ...ausser falls er dann das leider oft einseitige Vertragswesen mittels guten Argumenten und Verhandlungen in die Balance gebracht hat... /emoticons/default_smile.png

liebs Grüessli, jomazi

 
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Lieber Jomazi

Wenn Du behauptest, dass ein Kündigung immer zur Unzeit sei, ausser das Haus sei fertig gebaut, dann hast Du eben genau nicht verstanden, was ein Architektenvertrag eigentlich ist. Wenn Du mit mir einen Architekenvertrag abschliesst und nach der Vorprojekt- oder Projektphase findest, dass ich Deinen Ansprüchen nicht genüge, kann Dich doch kein Mensch der Welt dazu zwingen, das Projekt mit mir zu realisieren und zu Ende zu leiden.....

PS, aus der Schule geplaudert: Den Fall, welchen ich oben noch angesprochen habe, als ich das Haus für einen "Berufskollegen" fertigstellen musste, hat diesen ziemlich viel Geld gekostet. Der Rohbau war erstellt, der Ausbau 1 angefangen. Dann traten soviele Mängel zu Tage, dass dem Bauherr der Geduldsfaden riss. Er rief mich an, erzählte mir seine Leidensgeschichte und fragte mich an, ob ich diesen Bau übernehmen würde. Ich dachte, dass das Ganze ja schon nicht ganz so schlimm wie seine Schilderungen sei und schlug ihm vor, dass wir gemeinsam die Baustelle besichtigen würden. Nach dem Besuch der Baustelle musste ich leider konstatieren, dass seine haarsträubende Story sogar noch untertrieben war.

Ich teilte dem Bauherrn auf Platz mit, dass ich unmöglich die Verantwortung für diesen Bau übernehmen könne, da ich ja nicht wisse, was für nicht offensichtlich sichtbare Böcke in diesem Bau noch erlegt wurden.

Wir vereinbarten dann Folgendes: Ich wurde als Fachperson (Bauherrenvertreter) zwischen den Bauherrn und Architekten gestellt, damit der Bauherr nicht mehr mit dem Architekten kommunizieren musste. Mein Bauleiter übernehm im Auftrag und auf Verantwortung des bisherigen Architekten die Bauleitung ab diesem Zeitpunkt. Mein Bauleiter wurde direkt im Stundenaufwand durch den beauftragten Architekt entschädigt, währenddem ich vom Bauherrn bezahlt wurde. Ich weiss aber, dass er diesen Betrag dem Architekten am Honorar in Abzug gebracht hat. Wir haben dann am Schluss kein Meisterwerk abgeliefert, aber doch ein bewohnbares Haus mit "relativ" wenig Mängeln.

Also erzähle mir nicht, dass man sich nicht schadlos halten kann, wenn man genug "tough" ist, sich auch wirklich durchzusetzen. Wie immer: hart aber herzlich!

Herzlicher Gruss, Urs

 
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Frédéric Krauskopf hat über dieses privatrechtliche Vertragsrecht-Thema folgendes geschrieben:

Art. 404 Abs. 2 OR setzt für einen Schadenersatzanspruch der Gegenpartei voraus, dass die beendigungswillige Vertragspartei den Vertrag "zur Unzeit" kündigt oder wiederruft. Diese Wendung ist juristisch-technisch betrachtet unrichtig, da nach einhelliger Ansicht die Kündigung und der Widerruf zur Beendigung des Vertrages ex nunc führen.

Art. 404 Abs. 2 OR setzt für einen Schadenersatzanspruch der Gegenpartei voraus, dass die beendigungswillige Vertragspartei den Vertrag "zur Unzeit" auflöst. Eine Vertragsauflösung ohne sachliche Rechtfertigung - vor allem ohne dass die Gegenpartei dazu begründeten Anlass gegeben hätte - in einem ungünstigen Zeitpunkt erfolgt, und der anderen Partei besondere Nachteile verursacht. Ungünstig ist der Zeitpunkt dann, wenn "der Gegenpartei nicht genügend Zeit zur Verfügung gestellt wird, um sich auf das Ende des Vertrages vorzubereiten".

Das Recht haben und Recht bekommen zwei verschieden Paar Schuhe sind, hast du ja schmerzlich selber feststellen müssen! Das über das Thema "Unzeit" juristisch wohl einige Zeit gestritten werden kann, in einem Streit der notabene wie die 98% aller anderen Streitigkeiten in einem Vergleich enden, dass muss ich dir nicht erklären!

 
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"Who the fuck is" Frédéric Krauskopf? /emoticons/default_additional/145.gif :145: /emoticons/default_additional/145.gif

Du schreibst ja zitierend FK selbst....... "ohne, dass die Gegenpartei einen begründeten Anlass gegeben hat....."

Wenn sich der Architekt als unfähig herausstellt, dürfte dies doch Anlass genug sein, oder? /emoticons/default_additional/148.gif

Aber, eine starke Behauptung ist auch bei Juristen oft besser als ein schwaches Argument!

Schlaf guet!

Urs

 
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