Auszug aus dem Brief vom 25.07.2008. Gerichts AZ 8 IN 143/08
Verfasser: U. Nehrig Rechtsanwalt
Dr. Pantaleon genannt Stemberg, Nehrig &Weis.
Schillerstrasse 2
D 79102 Freiburg
(Eingegangen: am 31.07.2008 in CH-4421 St. Pantaleon)
Zitat Absatz 2:
Sie haben in der Vergangenheit ein Bauvorhaben mit der Fa. Huber-Haus durchgeführt. Möglicherweise besteht deshalb Ihrerseits Interesse daran, die Werkpläne hierfür zu erhalten. Diesbezüglich ist darauf hienzuweisen, dass gemäss vorliegendem Bauvertrag die Erstellung von Bauplänen geschuldet ist, nicht allerdings die Herausgabe. Ich weise deswegen darauf hin, weil die Herausgabe und das Heraussuchen von entsprechenden Werkplänen mit einem hohen Aufwand verbunden ist.
Zitat Absatz 2 Seite 2:
Auszug:
Bitte haben Sie Verständniss dafür, dass ich hierfür eine einmalige Bearbeitungsgebühr in der Höhe von ? 300 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Red: ? 357.00) in Rechnung stellen muss.
Terminfenster für Rückantworten ist: 08.08.2008.(Red: CH: Total 4 Arbeitstage)
Red:
Ich denke doch, dass noch mehrere Eigentümer oder Bauherren/Innen von diesem
Insolvenzverfahren betroffen sind?
1.In welcher Form die Werkspläne vorliegen, geht aus dem Schreiben nicht hervor.
2. CAD? Oder handgezeichnet?
3. In CAD also auf Server gespeicherte Datensätze.
4. Mit welcher Software kompatibel?
5. Wurden die Backups archiviert?
6. Wie und Wo?
7. Wer erledigt die noch ausstehenden Service und Reparaturansprüche? (Garantieansprüche?)
In diesem Sinne denke ich, dass hier die Gründung einer Interessen Gruppe wohl von Nutzen wäre. (USA = Sammelklage)?
Wer beteiligt sich?
Verfasser: U. Nehrig Rechtsanwalt
Dr. Pantaleon genannt Stemberg, Nehrig &Weis.
Schillerstrasse 2
D 79102 Freiburg
(Eingegangen: am 31.07.2008 in CH-4421 St. Pantaleon)
Zitat Absatz 2:
Sie haben in der Vergangenheit ein Bauvorhaben mit der Fa. Huber-Haus durchgeführt. Möglicherweise besteht deshalb Ihrerseits Interesse daran, die Werkpläne hierfür zu erhalten. Diesbezüglich ist darauf hienzuweisen, dass gemäss vorliegendem Bauvertrag die Erstellung von Bauplänen geschuldet ist, nicht allerdings die Herausgabe. Ich weise deswegen darauf hin, weil die Herausgabe und das Heraussuchen von entsprechenden Werkplänen mit einem hohen Aufwand verbunden ist.
Zitat Absatz 2 Seite 2:
Auszug:
Bitte haben Sie Verständniss dafür, dass ich hierfür eine einmalige Bearbeitungsgebühr in der Höhe von ? 300 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Red: ? 357.00) in Rechnung stellen muss.
Terminfenster für Rückantworten ist: 08.08.2008.(Red: CH: Total 4 Arbeitstage)
Red:
Ich denke doch, dass noch mehrere Eigentümer oder Bauherren/Innen von diesem
Insolvenzverfahren betroffen sind?
1.In welcher Form die Werkspläne vorliegen, geht aus dem Schreiben nicht hervor.
2. CAD? Oder handgezeichnet?
3. In CAD also auf Server gespeicherte Datensätze.
4. Mit welcher Software kompatibel?
5. Wurden die Backups archiviert?
6. Wie und Wo?
7. Wer erledigt die noch ausstehenden Service und Reparaturansprüche? (Garantieansprüche?)
In diesem Sinne denke ich, dass hier die Gründung einer Interessen Gruppe wohl von Nutzen wäre. (USA = Sammelklage)?
Wer beteiligt sich?