Insolvenzverfahren gegen HuberHaus GmbH! Gründung einer IG.

IG Huber-Haus

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01. Aug. 2008
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Auszug aus dem Brief vom 25.07.2008. Gerichts AZ 8 IN 143/08

Verfasser: U. Nehrig Rechtsanwalt

Dr. Pantaleon genannt Stemberg, Nehrig &Weis.

Schillerstrasse 2

D 79102 Freiburg

(Eingegangen: am 31.07.2008 in CH-4421 St. Pantaleon)

Zitat Absatz 2:

Sie haben in der Vergangenheit ein Bauvorhaben mit der Fa. Huber-Haus durchgeführt. Möglicherweise besteht deshalb Ihrerseits Interesse daran, die Werkpläne hierfür zu erhalten. Diesbezüglich ist darauf hienzuweisen, dass gemäss vorliegendem Bauvertrag die Erstellung von Bauplänen geschuldet ist, nicht allerdings die Herausgabe. Ich weise deswegen darauf hin, weil die Herausgabe und das Heraussuchen von entsprechenden Werkplänen mit einem hohen Aufwand verbunden ist.

Zitat Absatz 2 Seite 2:

Auszug:

Bitte haben Sie Verständniss dafür, dass ich hierfür eine einmalige Bearbeitungsgebühr in der Höhe von ? 300 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Red: ? 357.00) in Rechnung stellen muss.

Terminfenster für Rückantworten ist: 08.08.2008.(Red: CH: Total 4 Arbeitstage)

Red:

Ich denke doch, dass noch mehrere Eigentümer oder Bauherren/Innen von diesem

Insolvenzverfahren betroffen sind?

1.In welcher Form die Werkspläne vorliegen, geht aus dem Schreiben nicht hervor.

2. CAD? Oder handgezeichnet?

3. In CAD also auf Server gespeicherte Datensätze.

4. Mit welcher Software kompatibel?

5. Wurden die Backups archiviert?

6. Wie und Wo?

7. Wer erledigt die noch ausstehenden Service und Reparaturansprüche? (Garantieansprüche?)

In diesem Sinne denke ich, dass hier die Gründung einer Interessen Gruppe wohl von Nutzen wäre. (USA = Sammelklage)?

Wer beteiligt sich?

 
Es gibt keine HuberHaus GmbH im Schweizer Handelsregister - war das eine deutsche Firma?

 
Wer beteiligt sich?
Gibt es hier weitere Bauherren in der Schweiz? Oder suchst Du diese in Deutschland?

Was möchtest Du denn hier einklagen?

Die kostenlose Herausgabe der Werkpläne? Hier lägen vermutlich Deine Anwaltskosten höher als die angesprochene Honorarsumme des Anwaltes. Länger dauern würde es ohnehin auch noch!

Oder hast Du noch Mängelanschpüche an das Unternehmen geltend zu machen, welche Du nun beim gerichtlich eingesetzen Insolvenzverwalter, das wird wohl die Kanzlei in Freiburg darstellen, einklagen willst?

Hast Du Dich schon mit einem deutschen Anwalt über unser Insolvenzrecht unterhalten?

 
Hallo ig

In Deutschland und der Schweiz werden in so einem Fall vermutlich die selben Vorgehensweisen zur Anwendung gelangen.

Es gibt eine Aufstellung der Ausstehenden Zahlungen, eine Aufstellung der flüssigen Mittel und der Vermögenswerte. Ein Schuldner mit Ansprüchen wie du es schilderst läuft dann unter Rang 7. Dies bedeutet du erhälst einen Verlustschein auf dem steht, was du an Leistungen aufgrund deiner Zahlungen zu gut hast. Gründet der Unternehmer eine Firma mit neuem Namen kannst die dies jedoch nur durch ein weiteres Verfahren einklagen.

Bei unterschiedlicher Rechtssprechung wird das relativ aufwendig und kostet nur Geld. Auf den Vorschlag vom Insolvenzverwalter würde ich eingehen und wenn die Pläne nur in Druckform sind. Sie sind die Basis eurer ursprünglichen Planung (Grundriss, Raumaufteilung etc.). Mit dem kleinen Papier auf dem deine Forderungen stehen kannst du das WC dekorieren.

Es gibt heute Stehaufmännchen die auch nach mehrmaliger Anwendung dieses Spieles immer wieder die Dummen finden um ihre Aktivitäten zu finanzieren. Im Forum sollte es jedoch bei einem Informationsaustausch bleiben.

Andy

 
Hallo IG

Habe ebenso einen Brief (25. Juli 2008) von Rechtsanwalt U. Nehrig erhalten. Auf meine Frage wie ich abgesichert bin betreffend der vereinbarten Garantieleistungen bekam ich als Antwort, dass die Garantieleistungen von der Insolvenzverwaltung nicht erbracht werden. Was für eine Antwort - das ist mir ja klar. Das ich 375 Euro für die Werkpläne (was ein Bestandteil des Vertrages ist) bezahlen muss finde ich persönlich eine Frechheit. Also: Bin selbst betroffen und habe interesse... und bleibe am Ball.

 

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