Hallo Bruno
Willkommen im Forum.
Tja.. ich denke die Antwort kennst Du ja selbst schon... sonst hättest Du die Frage "so" hier nicht eingestellt. Nein, es ist kein Satteldach in diesem baurechtlichen Sinne. Aber trotzdem kannst, oder solltest Du, dies ggf. in einem Vorgespräch mit der Bauabteilung der Gemeinde erörtern. Dann erfährst Du, was Dir hier keiner beantworten könnte, wie die Gemeinde, der Bauausschuss darauf reagieren würde.
Ansonsten stellst Du den Bauantrag..investierst passendes Geld..und musst den Plan anschl. wieder abändern. Wobei dies dann ja nur das Dach betreffen würde.
Zwei gegenläufige Pultdächer ergeben letztlich kein Satteldach... aber wer weiss.. bei geringem Höhenversatz.. könnte es ja "durchschlufpen".
Frage einfach nach...ggf. gäbe es ja noch so eine Möglichkeit dazwischen... wenn es Dir bei dieser Dachform vorgängig um eine gute Dachraumbelichtung ginge?