Ist ein Handlauf entlang der Treppen Pflicht?

napoli77

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18. Sep. 2006
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Guten Tag

In unserem REFH ist gemäss GU KEIN Handlauf entlang der Treppen im Innern des Hauses vorgesehen. Uns wurde aber von diversen Leuten gesagt, dass dies Vorschrift sei.

Weiss hier jemand wie die Bestimmungen sind oder wo ich diese Auskunft bekomme? (Bauamt?)

Vielen Dank & Gruss

napoli77

 
Also wir haben auch keinen Handlauf. Denke dies ist bei einem EFH auch nicht Vorschrift....

 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sowetwas in einem EFH als Vorschrift gibt. Eine andere Frage ist, wie weit der Eigentümer bei einem Unfall eine Werkeigentümerhaftung treffen könnte.

 
Merci für eure raschen Antworten!

Hätte mich ehrlich gesagt auch gewundert, wenn sich der GU nicht an die Vorschriften halten würde.

Schöner Abend noch!

 
Interessant, uns wurde aber ein Handlauf von der Gemeinde vorgeschrieben und zwar von ganz oben bis ganz unten. Da wir aber sowieso einen machen wollten (wegen der Kinder) spielte das keine Rolle.

 
@DFence: Was ist denn das für ne Gemeinde?? Es ist definitiv nicht die Aufgabe der Gemeinde (ich arbeit auch für eine solche) Vorschriften über Handläufe zu machen. Zumindest nich im Bereich EFH. Habt ihr dafür ne schriftliche Verfügung erhalten oder wars "nur" ne mündliche Empfehlung?

 
Schriftliche Verfügung als Auflage bei der Bezugbewilligung bzw. Fertigbauabnahme.

 
Und das bei einem EFH? Da staun ich wirklich. Aber offenbar wirkt hier mal wieder der geliebte Schweizerische Föderalismus.

 

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