Kamera-Überwachung in Kombination mit Ipad

flightsim

Mitglied
13. Jan. 2011
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Hallo zusammen

Nach dem letzte Woche mein Firmenfahrzeug vor unserem Haus augebrochen wurde möchte ich für diesen Bereich sowie das Gartentor je eine Kamera installieren auf die man mit dem Ipad zugreiffen kann.

Hat schon jemand Erfahrungen mit einem Produkt das man empfehlen kann?

 
Erstens, was versprichst du dir davon? Die Bilder der Kamera müssten sehr gut sein, um ein Gesicht erkennen zu können. Wenn dann Kameras mit Motion detection. Weiter benötigst du Aufnahmefunktion, damit du die Bilder nachher noch anschauen kannst.

Das führt dann relativ schnell zu teuren Kameras/Systemen.

Zweitens musst du zuerst die rechtlich Situation klären. Du darfst nicht einfach eine Kamera aufstellen, die öffentlich zugängliche Stellen überwachen. Dazu gehören ebenso öffentliche Wege, Plätze etc.

Selbst wenn es dein Grundstück ist, kannst du nicht so einfach mal ne Kamera aufstellen.

Ansonsten einfach mal bei Axis reinschauen, die haben WEB Cams mit Apps für Mobile Geräte.

Und sonst eine App, die per WEB URL einfach das Bild der Kamera streamen können

Oder du hast ein NAS, wo WEB Cams angeschlossen werden können. Synology hat die als Funktion bereits in ihren NAS drin, inkl. Aufnahme. Kompatible Kameras dazu bei Synology ersichtlich.

 
Hallo

Ich möchte schon qualitativ gute Kameras installieren. Habe mir auch schon etwas von Mobotix angeschaut. Ich tendiere schon zu einer Cloud Lösung so dass ich auch von extern auf die Bilder zugreifen kann.

Ich höre jetzt das erste mal dass ich meinen privaten Vorplatz evtl. Nicht überwachen darf. Findet man irgendwo dazu die konkreten Richtlinien?

 
Ich höre jetzt das erste mal dass ich meinen privaten Vorplatz evtl. Nicht überwachen darf. Findet man irgendwo dazu die konkreten Richtlinien?
Solange du keine öffentliche Strasse/Platz auf dem Bild hast, darfst Du ohne weiteres Filmen... die frage ist nur ob man das Material vor Gericht verwenden darf.. weil vielleicht keine Warnhinweise vorhanden waren.. z.bsp. ACHTUNG IHR EINBRECHER, IHR WERDET VIDEO ÜBERWACHT /emoticons/default_biggrin.png

 
Hallo zusammen

Nach dem letzte Woche mein Firmenfahrzeug vor unserem Haus augebrochen wurde möchte ich für diesen Bereich sowie das Gartentor je eine Kamera installieren auf die man mit dem Ipad zugreiffen kann.

Hat schon jemand Erfahrungen mit einem Produkt das man empfehlen kann?
Hmm... was Du mit dem iPad möchtest, verstehe ich nicht ganz. Oder willst Du die ganze Nacht wach bleiben und schauen ob jemand einbricht?

Wichtig ist in meinen Augen:

-> WLAN / Netzwertfähige Outdoorkamera

-> Motion-Detecting und genügend grosser Speicher (1-2h muss platz haben)

-> Alarmierung per E-Mail oder HTTP

Mit Alarmierung HTTP lässt sich dann auch ein SMS auslösen (z.B. mit ASPSMS.ch).

Gut ist, dass bei einer "Motion Detection" der Video-Stream aufgezeichnet wird. So kann man später dann schauen, was da gefilmt wurde (in 99% die Katze des Nachbarn /emoticons/default_tongue.png).

Dieses Produkt sieht z.B. noch spannend aus: https://www.digitec.ch/ProdukteDetails2.aspx?Reiter=Bilder&Artikel=250062

(Wobei ich selber damit keine Erfahrung habe)

Und wer's richtig wissen möchte soll sonst die CCTV Reihe von Panasonic ins Auge nehmen:

http://www.panasonic.de/html/de_DE/Produkte/Videoüberwachung/Übersicht/5915998/index.html

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gut ist, dass bei einer "Motion Detection" der Video-Stream aufgezeichnet wird. So kann man später dann schauen, was da gefilmt wurde (in 99% die Katze des Nachbarn /emoticons/default_tongue.png).
Wobei dies nur dann Sinn und vorallem Spass macht wenn Du per iPad die Katze des Nachbars abschiessen kannst mit einer Spritzanlage ;-)

 
Vielen Dank für die vielen Informationen

Ich muss mich erst einmal mit der rechtlichen Seite beschäftigen. Nicht dass ich mir da ein Problem "aufbaue".

Ausserdem schaue ich mich auch einmal auf dem Auto Zubehör Markt etwas um was es so gibt im Bezug auf den Einbruchschutz in Fahrzeuge.

Alles was ich in dem Bezug schon gesehen habe war billiger unbrauchbarer Ramsch.

 
Ausserdem schaue ich mich auch einmal auf dem Auto Zubehör Markt etwas um was es so gibt im Bezug auf den Einbruchschutz in Fahrzeuge.
Genau, du hast es erfasst, deshalb auch meine Einf^gangsfrage, was du dir davon versprichst.Selbst wenn du darfst aufzeichnen, und auch jemand zu erkennen ist, Bilder gespeichert etc. der Schaden ist bereits angerichtet.

Besser wäre Prävention, im Bereich Auto kann ich da aber nix zu sagen.

 
Habs mir kurz durchgelesen aber wo steht es das man auf dem Privatgrundstück eines Ein-Familienshauses nicht filmen darf? *ich-mich-blöd-anstell* /emoticons/default_wink.png

(Wo natürlich wirklich nichts anderes drauf ist, z.bsp. Haus des Nachbars, Öffentlich Strasse etc. etc)

 
....aber wo steht es das man auf dem Privatgrundstück eines Ein-Familienshauses nicht filmen darf? *ich-mich-blöd-anstell* /emoticons/default_wink.png
Der ganze Artikel handelt sich um private Filmerei auf privatem Gelände:
Einleitung:

"Dieses Merkblatt betrifft die Videoüberwachung durch private Personen an privaten Örtlichkeiten, egal ob diese öffentlich zugänglich sind oder nicht."

Ob gefilmt werden darf oder nicht, hängt davon ab:

"Videoüberwachungssysteme sind nur dann erlaubt, wenn sie die Prinzipien der Rechtmässigkeit und der Verhältnismässigkeit berücksichtigen. Konkret bedeutet dies, dass bei jeder Installation einer Videoüberwachungslage folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:"

1)

1. Die Videoüberwachung darf nur eingesetzt werden, wenn dieser Eingriff in die Persönlichkeit durch die Zustimmung der betroffenen Personen, durch ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse oder durch ein Gesetz gerechtfertigt ist (Rechtmässigkeitsprinzip).

2)

Die Videoüberwachung muss geeignet sein, den verfolgten Zweck der Sicherheit, insbesondere den Schutz von Personen und/oder Sachen, zu erreichen. Sie darf auch nur dann angewendet werden, wenn sich andere Massnahmen, die das Privatleben weniger beeinträchtigen (mildere Massnahmen), wie zusätzliche Verriegelungen, Verstärkungen der Eingangstüren oder Alarmsysteme, als ungenügend oder undurchführbar erweisen. Zudem muss die durch die Videoüberwachung verursachte Beeinträchtigung der Privatsphäre in einem vernünftigen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen (Verhältnismässigkeitsprinzip).

So ob nun eine Verhätlnismässigkeit gegeben ist, kann dir am besten ein Anwalt beantworten, oder eine Anfrage zum Bund.

Oder Tante Google.

Ich kann hier keine Aussage machen, weil es eben genau immer von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Ist nun mehr Juristenfutter...

Achte insbesondere die nachfolgenden Kapitel über Installation und Betrieb der Anlage.....

 
@ Automation

Danke für den Ausschnitt. Hm, aber trotzdem bin ich der Meinung das ich auf mein Grundstück filmen darf.. evtl. muss ich ja beim Eingang ein Hinweis auf die Videoüberwachung anbringen... wer dann trotzdem weiterläuft gibt somit sein Einverständnis.

Auf jeden Fall lass ich mir nicht vorschreiben ob ich auf mein Grundstück filmen darf oder nicht. /emoticons/default_wink.png

P.s

Bei einem Mehrfamilienhaus ist es aber was anderes, weil da auch noch andere Miteigentümer gefilmt werden etc. etc.

 
So ob nun eine Verhätlnismässigkeit gegeben ist, kann dir am besten ein Anwalt beantworten, oder eine Anfrage zum Bund.

Oder Tante Google.

Ich kann hier keine Aussage machen, weil es eben genau immer von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Ist nun mehr Juristenfutter...
Da hilft auch kein Jurist - im Zweifelfall wir ein Richter etwas entscheiden (wobei ein anderer Richter durchaus anders eintscheiden könnte)....

Sorry: Ich frage echt nicht, was ich auf MEINEM Grundstück tun und lassen darf. Wer sich auf mein Grundstück begibt, muss (heutzutage) schlicht und ergeifend damit rechnen, gefilmt zu werden. Die Frage ist ja dann auch noch, was mit den Aufnahmen geschieht. Zu 99.999% werden dese einfach gelöscht... und im Schadenfall halt nicht.

Ich mache mir echt keine Gedanken dazu, ob ich die Persönlichkeitsrechte eines Einbrechers durch eine Filmaufnahme auf meinem Grundstück verletze.... Ich bin am Prüfen, welche Art Überwachungssystem ich einsetze - nachdem das Auto meine Frau auf unserem Grundstück durch eine Drittperson massiv beschädigt wurde (die Person hat sich zum Glück gemeldet - aber was, wenn nicht?). Einbrüche in der näheren Region lassen auch darauf schliessen, dass das Schutzbedürfnis der Eigentümer eher steigt.

PS: Es geht hier um den Schutz AUSSERHALB des Hauses. Innerhalb bin ich bestens geschützt - mit Sirene, Alarmanlage (direkte Alarmierung) und anderen "Nettigkeiten". Aber ausserhalb des Hauses - eben auf dem Grundstück - werden mutmasslich Kameras zum Einsatz kommen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sorry: Ich frage echt nicht, was ich auf MEINEM Grundstück tun und lassen darf. Wer sich auf mein Grundstück begibt, muss (heutzutage) schlicht und ergeifend damit rechnen, gefilmt zu werden.
Ich hab nie behauptet, dass ich das alles gut finde. Es geht darum, ab wann ich das Gesetz verletzte und mir somit Ärger einhandle. Das ist genauso so wie das Aufstellen eines Gartenschuppens im Garten, es ist mein Grundstück, trotzdem kann ich nicht alles tun und lassen.
Über Sinnigkeit und Unsinngkeit möchte ich mal gar nicht in Frage stellen, sonder lediglich darauf aufmerksam machen, dass es halt gesetzliche Rahmenbedingungen gibt, ob man will oder nicht, ob man fragt oder nicht.

 
Ich hab nie behauptet, dass ich das alles gut finde. Es geht darum, ab wann ich das Gesetz verletzte und mir somit Ärger einhandle. Das ist genauso so wie das Aufstellen eines Gartenschuppens im Garten, es ist mein Grundstück, trotzdem kann ich nicht alles tun und lassen.

Über Sinnigkeit und Unsinngkeit möchte ich mal gar nicht in Frage stellen, sonder lediglich darauf aufmerksam machen, dass es halt gesetzliche Rahmenbedingungen gibt, ob man will oder nicht, ob man fragt oder nicht.
Doch, lieber Automation, genau über Sinn und Unsinn MUSS man reden. Und es wird dir hier NIEMAND verbindlich sagen können, wann du das Gesetz verletzt. Das kann nur ein Richter - und genau da liegt ja auch der Unsinn: Je nach Rechtsgüterabwägung kann im Fall A eine Verletzung festgestellt werden und im praktisch gleichen Fall B dann halt nicht. In dem Bereich herrscht keine Rechtssicherheit. Und auf MEINEM Grundstück frage ich wirklich nicht, ob ich filmen darf oder nicht (dein Vergleich mit dem Gartenhaus hinkt mächtig /emoticons/default_confused.png).

Der wesentliche Input ist sicher, dass man nicht einfach Personen auf einer Strasse (öffentlicher Grund) filmen darf. Das ist aber bei einem privaten Grundstück eher weniger gegeben. Und ansonsten sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen eher wischi-waschi. Was auch die Juristen nur zu gut wissen.

Martin

 
Hallo

Solange du am Eingang zu deinem Grundstück ein entsprechendes Hinweisschild platzierst und wie gesagt ändere, zufällig Vorbeilaufende filmst wird die kein Richter etwas anhaben können.

Dies wird bei überwachten Firmengeländen genauso gehandhabt.

Wäre ja noch schöner wenn der geschnappte Einbrecher dich anzeigen könnte wegen Verletzung der Privatsphäre ( auf deinem Grundstück !).

 
Das Thema wird seit gestern Nacht nun auch auf dem Vorplatz unserer Firma aktuell.

Sind einem Mitarbeiter gestern Abend auf dem Firmengelände 3 Männer begegnet die sofort mit einem polnischen Auto geflüchtet sind.

Er hat gesehen wie diese sich die Eingänge zu den Gebäude angeschaut haben. Polizei wurde informiert....

Hier in der Region Basel hat diese Kriminalität massiv zugenommen. Nimmt mich wunder wie lange die Politik noch im Tiefschlaf verbeilbt

bis man das Thema Sicherheit ernst nimmt.

 

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