Kauf platzt in letzter Sekunde - DRINGEND

Nun Marchi, dass siegt wirklich schlecht aus /emoticons/default_mad.png

Bin ebenfalls in der "heissen" Phase kurz vor dem hoffentlich besser ablaufenden Eigentumsübertrag meines Wunschgrundstücks.

Nach vielen Gesprächen und Abklärungen im Vorfeld würde ich es so zusammenfassen - erst der eigentliche GB Uebertrag besiegelt (zumindest was das Land angeht) die Eigentumsübertragung. Vorverträge nutzen so ziemlich gar nichts, selbst wenn sie notariell beglaubigt sein sollten. Im besten Fall kriegt man noch ein paar Franken Aufwandentschädigung.../emoticons/default_sad.png.

Es gilt hier also realistisch zu sein und jeweils zu hoffen, dass das gegebene Wort auch etwas wert ist, ansonsten gibt es keinerlei Sicherheiten - dies gilt sowohl für den Läufer wie auch für den Verkäufer.

Insofern Marchi sehe ich kaum Möglichkeiten juristisch etwas zu unternehmen, der Aerger muss natürlich immens sein, schliesse mich aber voll und ganz den Aussagen von Automation an, da legst Du eher Geld drauf als dass Du etwas rausholen könntest. Allenfalls noch die Hells Angels schicken... /emoticons/default_wink.png

Trotzdem meine besten Wünsche und hoffentlich bald bessere Erfahrungen

 
Je nach dem wie weit der Vertrag bei der Bank ist, können da schon Kosten anfallenz, z. Bsp. Kosten für eine Forward-Hypothek,...

Im übrigen kann ein Vertrag auch mündlich abgeschlossen werden und die Absicht das Haus zu verkaufen würde ja der Bank bestätigt. Die Bank wird ja nicht nur den Verkäufer gefragt haben "Verkaufen Sie das Haus", sondern eher "Sie werden ja das Haus von Person xy verkaufen,...".

Wenn ihr eine Rechtschutz habt und das Haus unbedingt wollt, würde ich es durchziehen oder wenn ihr keine Rechtschutz habt, das ganze mit einem Anwalt anschauen und dann entscheiden.

 
...

Im übrigen kann ein Vertrag auch mündlich abgeschlossen werden und die Absicht das Haus zu verkaufen würde ja der Bank bestätigt.
Nee, bestimmte Verträge haben zwingend einen schriftlichen Vertrag nötig. Dir Formlose Form ist bei einem Grundstückkauf nicht möglich (Braucht sogar eine öffentliche Beurkundung).Auszug aus dem OR:

Art. 216

A. Formvorschriften

1 Kaufverträge, die ein Grundstück zum Gegenstande haben, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung.

2 Vorverträge sowie Verträge, die ein Vorkaufs-, Kaufs- oder Rückkaufsrecht an einem Grundstück begründen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung.1

3 Vorkaufsverträge, die den Kaufpreis nicht zum voraus bestimmen, sind in schriftlicher Form gültig.2

Art. 216a3

Abis. Befristung und Vormerkung

Vorkaufs- und Rückkaufsrechte dürfen für höchstens 25 Jahre, Kaufsrechte für höchstens zehn Jahre vereinbart und im Grundbuch vorgemerkt werden.

Art. 216b4

Ater. Vererblichkeit und Abtretung

1 Ist nichts anderes vereinbart, so sind vertragliche Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte vererblich, aber nicht abtretbar.

2 Ist die Abtretung nach Vertrag zulässig, so bedarf sie der gleichen Form wie die Begründung.

Art. 216c5

Aquater. Vorkaufsrechte I. Vorkaufsfall

1 Das Vorkaufsrecht kann geltend gemacht werden, wenn das Grundstück verkauft wird, sowie bei jedem andern Rechtsgeschäft, das wirtschaftlich einem Verkauf gleichkommt (Vorkaufsfall).

2 Nicht als Vorkaufsfall gelten namentlich die Zuweisung an einen Erben in der Erbteilung, die Zwangsversteigerung und der Erwerb zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.

Art. 216d6

II. Wirkungen des Vorkaufsfalls, Bedingungen

1 Der Verkäufer muss den Vorkaufsberechtigten über den Abschluss und den Inhalt des Kaufvertrags in Kenntnis setzen.

2 Wird der Kaufvertrag aufgehoben, nachdem das Vorkaufsrecht ausgeübt worden ist oder wird eine erforderliche Bewilligung aus Gründen, die in der Person des Käufers liegen, verweigert, so bleibt dies gegenüber dem Vorkaufsberechtigten ohne Wirkung.

3 Sieht der Vorkaufsvertrag nichts anderes vor, so kann der Vorkaufsberechtigte das Grundstück zu den Bedingungen erwerben, die der Verkäufer mit dem Dritten vereinbart hat.

 
Nee, bestimmte Verträge haben zwingend einen schriftlichen Vertrag nötig. Dir Formlose Form ist bei einem Grundstückkauf nicht möglich (Braucht sogar eine öffentliche Beurkundung).

Auszug aus dem OR:
Häts Dir auch ohne Artikel geglaubt /emoticons/default_biggrin.png

 
Zur rechtlichen Situation ist ja nun schon viel gesagt worden. /emoticons/default_wink.png

Wir haben das gleiche erlebt und uns wurde die Verkaufszusage telefonisch entzogen. Ich bin dann einfach spontan bei den Verkäufern auf der Matte gestanden und habe um ein Klärungsgespräch gebeten, in dessen Verlauf ich sie überzeugen konnte an uns zu verkaufen (Verwandtschaft hatte Druck gemacht, dass sie zu günstig verkaufen würden .... /emoticons/default_rolleyes.gif - da könnte ich heute schon viiiiiiel mehr zu sagen).

Später hatten wir dann noch einmal einen "Aussetzer" und haben daraufhin einen Vertreter vom VZ als Vermittler hinzugezogen, was prima geklappt hat, und das VZ um eine Erfahrung reicher gemacht hat. /emoticons/default_wink.png - diese Rolle war ihnen nämlich recht neu.

Ich drücke Euch die Daumen. Worauf Ihr sicherlich Recht habt, ist zu erfahren, warum man so kurzfristig zurückspringt.

 

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