Da bist du auf dem Holzweg, als Inhaber und Angestellter hast du den gleichen Status wie ein Selbstständiger mit Einzelfirma, solange deine Firma existiert bist du nicht vermittelbar und hast damit kein Anspruch auf ALV...Ein erhöhtes Risiko sehe ich nicht, da ich als Gesellschafter einer GmbH sowohl Säule 2 wie auch ALV-bereichtigt und versichert bin. Im gesetzlichen Sinne bin ich nicht mal selbständig. Insofern unterscheide ich mich in keiner Weise zu einem Angestellten, dem man auch innerhalb von 3 Monaten künden kann...
Wenn ich euer Einkommen so ansehe dann frage ich mich warum du dich nicht als Interner anstellen lässt, weniger Risiko und der Lohn wird nicht geringer sein. Bei einer Bank profitierst du dann noch von den Vorzugskonditionen bei der Hypothek (Bonitätsprüfung und Tragbarkeitsrechnung ist gleich).