@proinnsias
Nun hat mich eine Nachbarin darauf aufmerksam gemacht, dass Kinder erst ab Schuleintritt, also mit 7 Jahren mit dem Velo auf die Strasse dürfen.
Wie ist denn das nun wirklich? Ist das tatsächlich irgendwo gesetzlich geregelt? Was passiert im Falle eines Unfalles?
Also so unrecht hat deine Nachbarin nicht proinnsias!
z.B. im Kanton LU ist es folgendermassen geregelt: bevor nicht die Verkehrskunde abgeschlossen ist (wird durch Polizei in den Schulen instruiert), und im Verkehrsgarten eine praktische Veloprüfung absolviert wurde, dürfen Kinder nicht auf die Strassen sondern nur auf dem Trottoir Velo fahren. Dies ist aber nur eine Empfehlung der Erziehungsdirektion.
Im Gesetz sieht es folgendermassen aus wie wie folgt entnommen werden kann:
Ab welchem Alter?Viele Eltern stellen sich die Frage, ab welchem Alter sie denn ihr Kind mit dem Velo auf denSchulweg schicken können. Gemäss Gesetz dürfen Kinder auf der Strasse Velo fahren,wenn sie schulpflichtig sind und die Pedale sitzend treten können. Aus Sicht derVerkehrssicherheit sollten sie dies jedoch frühestens ab der dritten Klasse tun, denn -gemäss bfu-Verkehrspsychologin Esther Walter – ist die Fähigkeit Informationenaufzunehmen und zu verarbeiten erst zwischen dem achten und zehnten Altersjahr so weitausgebildet, dass sie den hohen Anforderungen im Strassenverkehr zu genügen vermag.«Jüngere Kinder können beispielsweise die Geschwindigkeiten von Fahrzeugen und dieZeit, die diese zum Bremsen brauchen, noch nicht einschätzen. » Dazu kommen laut EstherWalter die motorischen Defizite: «Erst- oder Zweitklässler sind rein von ihrer Entwicklungher noch nicht in der Lage, gleichzeitig nach hinten zu schauen, die Hand auszustreckenund einzuspuren. Sie sind damit schlicht überfordert.» All diese Defizite sind altersbedingtund können durch Schulung und Übungen nur bis zu einem gewissen Grad verbessertwerden. Die Schulung findet zudem meist im Verkehrsgarten, also einem Schonraum, statt.Es wäre gefährlich davon auszugehen, dass die Kinder das Gelernte im realen Verkehreinfach so umsetzen können. Dazu kommt, dass sich Kinder – trotz allen Trainings – sehrschnell ablenken lassen, nicht nur durch das Geschehen um sie herum, sondern auchemotional, zum Beispiel durch Schulprobleme oder einen Streit am Mittagstisch.
Somit wären wir also bei dem Alter welches deine Nachbarin sagt.
Nun zum Falle eines Unfalles eines auf der Strasse Velofahrenden unter Schuleintrittalten Kindes.
Ein Grundsatz im Strassenverkehr ist und bleibt, dass schwächere Verkehrsteilnehmer Vortritt haben und auf diese Rücksicht zu nehmen ist, insbesondere in einem Wohnquartier.
Des weiteren müsste das Kindervelo wie alle anderen Fahrräder eine gültige Vignette haben!
Hoffe dir ein wenig gedient zu haben proinnsias und gebe gerne weiter Infos zum Thema wenn du möchtest, aber das Thema ist sehr umfangreich.