Kopien der Pläne für das Baugesuch

Was heisst hier, ihr dürftet keine Thuja pflanzen??? Das können euch die Nachbarn ja wohl kaum vorschreiben!!!!

Da würde ich mich einen feuchten .... drum kümmern. Für was kauft man dann ein Haus mit eigenem Grundstück? Wohl um darauf (fast) machen zu können, was man will. Die einzigen die Vorschreiben sind die Baubehörden und die Gemeinden!

 
@key-bi: Das Gespräch hatten wir einen Tag nachdem die Einsprache von der Gemeinde abgewiesen worde. Unser Gespräch war nur dem Quartiersegen zu liebe. Bei uns werden 2 Häuser gleichzeitig erstellt. Unser Haus hat eigentlich durch diese Gespräch keine Änderung erfahren, nur die sep. Garage wurde 5cm /emoticons/default_additional/178.gif tiefer gesetzt. Das zweite Haus wurde 30cm tiefer gesetzt. Also ob das irgendjemandem irgendetwas bringt. Die ganze Einspracherei kostete uns 3 Wochen.

Ich bin wirklich froh das wir 2 Häuser erstellen und mit den zukünftigen Nachbarn (also die, die das 2. Haus bauen) wirklich sehr gut auskommen. Sind auch beide in unserem Alter. Und er und ich freunen und schon auf das gemeinsame grillieren.

Diese Leute haben einfach zu viel Zeit, oder zu viele Freunde. Anders kann ich es mir nicht erklären.

 
@gogol:

der andere Nachbar ist der Schwager von eben "diesem" Nachbarn! Aber zum Glück wohnen meine Eltern gleich auf dem Nachbargrundstück! Da kann man dann fast sagen, es steht 2:2... und angrenzend ist zum Glück noch eine Kuhweide! Dann doch lieber Kühe als solche Nachbarn... ;-)

@bohne70:

Das finden wir eben auch... wir sind noch genau so lange ruhig, bis die Einsprachefrist abegelaufen ist... und danach hat uns dieser Nachbar zum Glück nichts mehr zu sagen! :)

 
@key-bi

Naja, noch sind die Sträucher bis auf eine Eibe nicht gepflanzt, aber bald. Wahrscheinlich werden wir diesen um den es geht trotzdem pflanzen, denn schlussendlich müssen ja wir glücklich sein, nicht sie. Zudem geht es ja nicht um eine Hecke sondern ein zwei Sträucher. Abgesehen davon darf man glaub alles bis auf Bäume an die Grenze pflanzen, was wollen da die Nachbarn schon tun... Aber es ist echt mühsam, wenn man einand nicht in Frieden leben lassen kann. /emoticons/default_sad.png

 
Sträucher müssen einen Grenzabstand von 80cm haben, ebenso dürfen sie an der Grenze 1,80m nicht überschreiten.

 
Aha, dh von unserem Huas zur Grenze sind es 4 m und vom anderen Haus zu unserer Grenze auch 4 m,(zwischenraum der Häuser 8m) dh ich muss dann die Büsche ca 80 cm auf unsere Parzelle nehmen, darf nicht auf die Grenze setzen.

 
Ich bin mir da nicht so schlüssig ob es eine einheitliche Regelung für die ganze Schweiz gibt oder ob das nicht eher im kommunalen Recht geregelt ist. Raycecile kann da vielleicht weiterhelfen?

 
Nasche sagt ja das gleiche, Grenzabstand des Hauses 4m, Büsche 80cm von der Grenze weg...

Ausserdem in Herznach:

c) Bäume und Hecken über 1.8 m Höhe

- bei angrenzender Fahrbahn 2.00 m

- bei angrenzendem Trottoir 1.00 m

Entlang der Baugebietsgrenzen dürfen Einfriedigungen bis auf 0.60 m an die Grenze

gesetzt werden. Einfriedigungen dürfen keine scharfen Spitzen, Stacheldrähte

und dgl. aufweisen.

 
Grenzabstand bei Bauten ist schon klar. Aber Sträucher 80 cm weg von der Grenze? Was ist denn mit all den lieben Leuten, die eine Gartenmauer direkt an die Grenze bauen z.B.? Ich denke kaum dass die alle ein Näherbaurecht haben.

 
Klar ich denke, wenn man ein gutes Verhältniss zum Nachbarn hat, kann man da sicher was drehen, oder Bestimmt da ne Behörde???

 
Ich denke auch, dass diese Vorgaben über Mindestabstände und maximale Pflanzenhöhe ecc. schweizweit nicht einheitlich geregelt sind.

Beispielsweise sieht das komunale Baureglement bei uns für Bauten mit einer Fassadenlänge von maximal 20 Metern lediglich einen Mindestabstand von 3 Metern von der Grundstücksgrenze vor.

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Na wenn man sich mit den Nachbarn versteht ist sicher immer was zu machen. Wichtig ist dann nur, dass man das auch schriftlich festhält. Nicht dass der Nachbar, wenn er mal schlecht geschlafen hat, kommen kann und Du das ganze wieder zurückbauen musst.

 
Soviel ich weiss, sind die Abstände teilweise sogar gemeindemässig geregelt. Wenn z.B. eine Hecke zur Strasse hingeht, kann die Gemeinde entscheiden, ob man direkt auf die Grenze pflanzen darf. Dies wird dann aber auch nicht als Näherbaurecht eingetragen. So ist es zumindest bei uns.

 
Ich denke mir auch, dass ausser bei Gebäuden wo sicher kantonale Regelungen gelten ziemlich viel schweizerisch föderalistisches Recht zur Anwendung kommt.

 
Bei uns verlangt ein Nachbar die Pläne vom Architekten, nachdem er sie von uns und auf der Gemeinde angesehen hat. Würdet ihr dem die Pläne aushändigen?

 
Nein. Wozu auch? Ansehen gerne, aber wofür soll ein Nachbar die Pläne von Deinem Haus besitzen?

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Ich denke die Antwort ist etwas differenzierter zu sehen: Wenn der Nachbar z.B. Einsprache erheben will (was ich natürlich nicht hoffe) müsste die Gemeinde ihm Kopien der relevanten Planteile zur Verfügung stellen, damit die Einsprache begründet werden kann. Anders sieht es aus, wenn er sie einfach "just for fun" haben will. Dann hat er sicherlich kein durchsetzbares Recht darauf.

Gruss, Mike

 

Statistik des Forums

Themen
27.484
Beiträge
257.644
Mitglieder
31.769
Neuestes Mitglied
Josven