Hallo
Wir wohnen mit mehreren Parteien an einer privaten Sackgasse, d.h. unsere Grundstuecke gehen jeweils bis zur Strassenmitte.
Nun soll der Kostenverteiler fuer den Unterhalt dieser Privatstrasse geregelt werden und es gibt heftige Diskussionen *gg*
Es wird behauptet, dass sowas IMMER auf Grund der Ausnutzungsziffer und der Grundstuecksflaeche berechnet wird. In unserem Fall fuehrt dies dazu, dass die Einfamilienhaeuser am Strassenanfang mehr bezahlen sollen, als jene am Strassenende, da sie auf einer grossen gemeinsamen Parzelle mit zwei MFH stehen.
Wir finden aber, es muss nach Anzahl Parteien (EFH/WHG) berechnet werden.
Weiss jemand mehr?
LG
Gabrielle
Wir wohnen mit mehreren Parteien an einer privaten Sackgasse, d.h. unsere Grundstuecke gehen jeweils bis zur Strassenmitte.
Nun soll der Kostenverteiler fuer den Unterhalt dieser Privatstrasse geregelt werden und es gibt heftige Diskussionen *gg*
Es wird behauptet, dass sowas IMMER auf Grund der Ausnutzungsziffer und der Grundstuecksflaeche berechnet wird. In unserem Fall fuehrt dies dazu, dass die Einfamilienhaeuser am Strassenanfang mehr bezahlen sollen, als jene am Strassenende, da sie auf einer grossen gemeinsamen Parzelle mit zwei MFH stehen.
Wir finden aber, es muss nach Anzahl Parteien (EFH/WHG) berechnet werden.
Weiss jemand mehr?
LG
Gabrielle