Kredit wird gekündigt

elektriker7

Mitglied
16. Mai 2011
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Grüezi zusammen,

heute wurde mir mitgeteilt, dass ich wegen des schwachen Eurokurses 30 000 Franken von meinem Hypothekarkredit abzahlen muss, weil sich das Haus in Deutschland befindet und wegen dem schwachen Eurokurs nicht mehr so viel wert ist. Ausserdem zieht sich die UBS aus dem Auslandsgeschäft zurück und ich muss mir bis Ende nächstes Jahr eine andere Bank suchen, die den Kredit übernimmt.

Jetzt die Fragen:

1. Den Kredit habe ich jetzt genau ein Jahr jetzt bei der UBS. Ich musste 2000 Franken für die Einschätzung und Übernahme bezahlen. Darf mir die UBS einfach kündigen und wenn ja, bekomme ich einen Teil der Gebühren zurück.

2. Muss ich die 30 000 Franken abbezahlen und wenn ja, wo kann ich das Geld bekommen.

3. Welche Bank übernimmt den Kredit für ein Haus in Deutschland. Die Kantonalbanken machen das nicht. Credit Suisse und Clientis auch nicht.

Leider habe ich den Kredit damals in Schweizer Franken und nicht in Euro abgeschlossen, sonst wäre es jetzt viel weniger Geld.

Vielen Dank

Dieter

 
1. Ob die Bank das darf müsste aus dem Kreditvertrag hervorgehen. Ich vermute aber dass die Bank sich schon abgesichert hat. Von den 2000.- wirst du nichts meher sehen. Da wir die Bank argumentieren dass der Aufwand ja vor/bei Kreditabschluss angefallen ist.

2. Woher das Geld kommt ist der Bank vermutlich egal. Die will das Geld einfach sehen und sonst werden sie den Kredit noch früher kündigen.

3. Wenn das Haus in Deutschland steht würde ich es mit einer deutschen Bank versuchen, die vergeben jeden Tag Hypotheken für Häuser in Deutschland.

Ich befürchte die Bank sitzt hier definitiv am längeren Hebel ausser du hättest noch ein grosses Wertschriftendepot oder sonst was was die UBS zu einem Kompromiss führen könnte.

 
Hallo Werner,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja es sieht wohl so aus, asl ob sich die Bank alles erlauben kann. Dabei hatte uns die UBS dazu geraten, dass wir den Kredit in Schweizer Franken nehmen, weil es dann kein Kursrisiko gibt. Leider haben wir für dieses Gespräch keine Beweise.

die UBS hat jetzt mitgeteilt, dass sie jetzt 35 000 Franken wollen bis Ende Mai. Für mich ist das Erpressung. Mich wundert nur, dass die Schweiz so eine Bank mit solchen Geschäftspraktiken mit einem zweistelligen Milliardenbetrag aus Steuergeldern unterstützt.

Gibt es hier im Forum noch mehr UBS-Geschädigte? Man könnte eine Interessengemeinschaft gründen.

Vielen Dank

Dieter

 
Unterstützt wurde die UBS weil sonst die ganze Wirtschaft den Bach runter wäre. Machen kann man nichts und ob andere Banken besser sind?

 
Hallo

Das ist natürlich übel - aber ich würde es auch bei einer Deutschen Bank versuchen oder aber über die Französische Credit Agricole. Die machen ja kräftig Werbung in der Schweiz für Hypos und wenn das Haus in D steht, sollte es für eine Französische Bank ja eigentlich OK sein.

 
Kursrisiken hat man immer, wenn eine Fremdwährung involviert ist.

Und das Verhalten der UBS ist zwar nicht nett, aber genau dieses Verhalten muss die UBS von staatswegen (Schweizer Finanzmarktaufsicht) durchführen!

 
Dabei hatte uns die UBS dazu geraten, dass wir den Kredit in Schweizer Franken nehmen, weil es dann kein Kursrisiko gibt. Leider haben wir für dieses Gespräch keine Beweise.

Dieter
Ein Kursrisiko besteht immer, bei steigendem Eurokurs hättest du gewonnen. Es ist nur die Frage wer das Risiko trägt. In deinem Fall gibt es für die Bank kein Kursrisiko, das hat der Bänkler wahrscheinlich gemeint. Wenn der Bänkler mit steigenden Eurokurs gerechnet, hättest du jetzt einen Kredit in Euro und eine grössere Schuld. Nur wenn du den Kredit in CHF und Euro aufteilst kannst du das Risiko minimieren.

 
Hallo

Kann es sein dass die UBS ihre Strategien neu definiert ?

Vor einem Jahr wurden noch mit Dumping-Hypothekarsätzen nach neuen Kunden geworben.

Oder belasten diese Tiefsthypotheken nun bereits das Ergebnis und Randgeschäfte werden unter Druck gesetzt oder abgestossen.

Die Aussage mit dem Kursverlust stimmt definitiv nicht.

Kleines Beispiel mit einfachen Zahlen:

Schuld bei Abschluss in Euro 500'000 --> zum Kurs von 1.5 --> verschriebene Schuld in CHF 750'000

Schuld aktuell in Euro 500'000 --> zum Kurs von 1.25 --> aktuelle Schuld in CHF 625'000

Die Bank hat buchhalterisch die Garantie für eine kleinere Schuld zu übernehmen.

Deine Schuldverschreibung ist immer noch 750'000 CHF !!

Mit sinkendem Eurokurs gewinnt die Bank da bei dir die zu zahlende Schuld immer noch auf 750'000 CHF steht !!

Durch die Zahlung von 750'000 CHF hat die Bank zum Zeitpunkt des Kaufes die Summe in Euro bezahlt.

Die Schuld zwischen Bank und dir wird nicht kleiner, da sie in CHF ausgestellt wurde.

Eigentlich ein schlechter Rat der Bank.

Durch die buchhalterische Reduktion der Schuld aufgrund des Kursverlustes gewinnt nur die Bank !!

Mit der Zahlung der Kaufsumme ist die Sache gelaufen.

Die beschriebene "Zwängerei" muss einen anderen Hintergrund haben.

klöti

 
Klöti, was du gerechnet hast, stimmt nur bedingt. Die Schuld bleibt in CHF in gleicher Höhe bestehen, soweit richtig. Ich nehme mal an, dass sich die Bank auch in CHF refinanziert hat. Aus CHer Sicht ist aber durch die Abwertung des Euros auch das Haus weniger wert und die in CHF bestehende Hypothek verglichen mit dem Wert zu hoch.

(Bitte korrigiert mich, wenn ich jetzt da völlig daneben liegen sollte! /emoticons/default_smile.png )

 
Danke erstmal für die vielen Antworten. Was mich besonders stört ist, dass ich die Dame extra gefragt hatte, ob der Kredit denn einfach gekündigt werden kann nach drei Monaten von der Bank aus, weil ich davon schon gehört hatte über eine Schweizer Bank. Daraufhin sagte sie mir, nein, das könne nicht passieren, nur wenn ich mit einer Rate in Verzug komme, könne der Kredit von der Bank gekündigt werden. sonst laufe er immer nach drei Monaten automatisch wieder drei Monate weiter. Muss man sich sowas denn alles schriftlich geben lassen oder würde das dann auch nichts bringen. Wie kann man sich denn gegen solche Machenschaften in der Schweiz absichern?

Viele Grüsse

Dieter

 
elektriker7, darf ich dich fragen, ob du alle Verträge, die du unterschrieben hast, inkl. der ausgehändigten Details, genau gelesen hast vor dem Unterschreiben? Wenn ja, stand da nichts drin diesbezüglich?

 
Muss man sich sowas denn alles schriftlich geben lassen oder würde das dann auch nichts bringen. Wie kann man sich denn gegen solche Machenschaften in der Schweiz absichern?

Viele Grüsse

Dieter
Gültig ist was in deinem Vertrag mit der Bank steht und das kannst Du notfalls gerichtlich einfordern.

Mündliche Zusagen sind, wie Du jetzt ja selber feststellen musst, schwierig zu beweisen. Übrigens nicht nur in der Schweiz, sondern überall auf der Welt. Deswegen sollte man ja den Vertrag vor dem unterschreiben genau durchlesen und darauf bestehen, dass mündliche Absprachen darin festgehalten sind..........

Das Gleiche kann übrigens uns Allen passieren, dann nämlich, wenn die Liegenschaft aus irgendeinem Grund an Wert verliert. Übersteigt der Schuldbrief den Wert kann uns die Bank zur Kasse bitten.

Ich kann mich an einen Fall erinnern der vor einigen Jahren durch die Presse ging. Da hat die Bank absichtlich auf Rückzahlung eines Teils der Hypothek gepocht, weil sie an der Liegenschaft interessiert war, um darin eine Filiale zu eröffnen. Die erste Zahlung konnte der Eigentümer noch aufbringen, bei der Zweiten hat es ihm "das Genick gebrochen".

Lachender Gewinner war die Bank die so günstig zu der Liegenschaft gekommen ist.

 
Klöti, was du gerechnet hast, stimmt nur bedingt. Die Schuld bleibt in CHF in gleicher Höhe bestehen, soweit richtig. Ich nehme mal an, dass sich die Bank auch in CHF refinanziert hat. Aus CHer Sicht ist aber durch die Abwertung des Euros auch das Haus weniger wert und die in CHF bestehende Hypothek verglichen mit dem Wert zu hoch.

(Bitte korrigiert mich, wenn ich jetzt da völlig daneben liegen sollte! /emoticons/default_smile.png )
Hallo schanin

Unter der Annahme dass die Schuld zum Zeitpunkt der Vertragsschliessung beglichen wurde, ist die eingetragene Schuld für den Hypothekarschuldner zu hoch.

Durch die damalige Zahlung gewinnt die Bank durch ihr "Vorschiessen" mit jeder Abwertung des Euros.

Wird bankintern mit laufender Schuldumlagerung gerechnet - hast du Recht.

Denke hier liegt der Spielraum der Bank der über Gewinn und Verlust - buchhalterisch - entscheidet.

Der effektive Verkaufswert ist spekulativ und nur bei einem Verkauf real.

Du musst Buchhalterin sein:-)

klöti

 
klöti, das ist so einfach nicht richtig.

Eine Bank muss regelmässig - am besten täglich - die Kredite und damit enthaltenen Risiken neu bewerten (von Gesetzes wegen). Dazu gehört die Einschätzung, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Kreditgeber in den nächsten x Tagen Konkurs geht und was der dann realisierte Verlust sein wird. Basierend auf dieser Bewertung muss die Bank Kapital *und* Liquidität reservieren, um allfällige Kreditverluste aufzufangen und nicht selbst Konkurs zu gehen. Auch das von Gesetzes wegen!

Und dieses Kapital ist für die Bank alles andere als "theoretisch" oder "Buchverlust". Da geht es um Milliardenbeträge an Kapital und Liquidität, die eine Bank vorrätig halten muss. Totes Geld, dass der Bank sehr hohe Kosten verursacht.

Je höher die Quote der Hypothek verglichen zur belehnten Immobilie, desto mehr Kapital muss die Bank vorrätig halten. Das ist stark exponentiell ansteigend. Ausserdem muss eine Bank damit rechnen, dass die Finanzmarktaufsicht millionenschwere Bussen und Untersuchungen einleitet, sollte eine Bank verantwortungslos mit Kreditrisiken umgehen.

Ergum ist eine Bank fast gezwungen, zu hohe Hypotheken loszuwerden. Und da der Sekundärmarkt für Hypothekenverschuldungen aufgrund der Finanzkrise ausgetrocknet ist, bleibt nichts anderes übrig, als die Hochrisiko-Hypotheken zu kündigen.

 
klöti, das ist so einfach nicht richtig.

Eine Bank muss regelmässig - am besten täglich - die Kredite und damit enthaltenen Risiken neu bewerten (von Gesetzes wegen). Dazu gehört die Einschätzung, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Kreditgeber in den nächsten x Tagen Konkurs geht und was der dann realisierte Verlust sein wird. Basierend auf dieser Bewertung muss die Bank Kapital *und* Liquidität reservieren, um allfällige Kreditverluste aufzufangen und nicht selbst Konkurs zu gehen. Auch das von Gesetzes wegen!

Und dieses Kapital ist für die Bank alles andere als "theoretisch" oder "Buchverlust". Da geht es um Milliardenbeträge an Kapital und Liquidität, die eine Bank vorrätig halten muss. Totes Geld, dass der Bank sehr hohe Kosten verursacht.

Je höher die Quote der Hypothek verglichen zur belehnten Immobilie, desto mehr Kapital muss die Bank vorrätig halten. Das ist stark exponentiell ansteigend. Ausserdem muss eine Bank damit rechnen, dass die Finanzmarktaufsicht millionenschwere Bussen und Untersuchungen einleitet, sollte eine Bank verantwortungslos mit Kreditrisiken umgehen.

Ergum ist eine Bank fast gezwungen, zu hohe Hypotheken loszuwerden. Und da der Sekundärmarkt für Hypothekenverschuldungen aufgrund der Finanzkrise ausgetrocknet ist, bleibt nichts anderes übrig, als die Hochrisiko-Hypotheken zu kündigen.
Hallo gfc

Danke für die Ausführlichen Hintergrundinformationen.

Dieter weiss nun mit was er im schlimmsten Fall rechnen muss !

Zu den einzelnen Punkten:

- eine Bank muss die Risiken täglich bewerten - das ist reine Willkür - ein start up z.B. kann so auf dem Weg in die Gewinnzone vor dessen Erreichung "abgewürgt" werden

- ein Kreditgeber der Konkurs geht - die Bank ist der Kreditgeber - wohl eher der Schuldner !

- die Bank muss Kapital und Liquidität reservieren --> das Eigenkapital - der Prozentsatz dazu ist vorgeschrieben

- dieses Kapital verursacht hohe Kosten - alle Banken kochen mit dem selben Wasser

- die Quote der Hypothek zur belehnten Immobilie - dies sind interne Vorgaben - und hier scheint das Problem von Dieter zu liegen - dies wurde mit der Begründung der Kursverluste erklärt

- die Finanzaufsicht kann Bussen einleiten - die Grundlage dazu bilden aber die Rohdaten der Bank und deren Bewertung

- der Sekundärmarkt für Hypothekarverschuldungen --> http://www.bf.uzh.ch/publikationen/pdf/publ_1103.pdf --> andere Banken haben dieses Risiko in kürzeren Abständen bewertet (wie angeführt) und daraus die Konsequenzen gezogen

Sorry - aber diese Begründungen sind vordergründig.

Wie in der Politik üblich (bei Abstimmungen) werden diese im Sinne - da wo es am wenigsten schmerzt - ausgetragen.

Der soziale Gedanke geht unter dem Vorwand Vorschriften und Risikobewertung verloren.

Das Gros der treuen Kunden wird diese Politik wie auch schon entsprechend bewerten.

klöti

 
was für mich stossend ist, ist dass ich innerhalb 1 Woche 35000 Franken auftreiben soll. Konnten die das nicht vorher mal kommunizieren, zum Beispiel im März oder so?

Grüsse

Dieter

 
Störend ist sicher auch, dass man nur unvollständig auf die Risiken (Nachschusspflicht bei sinkendem EUR-Kurs) hingewiesen hat.

Kennst du niemanden der dir eine Bürgschaft über diesen Betrag geben würde.

Such das Gespräch mit der Bank, denn den Worst-Case wollen die auch nicht, vielleicht findet ihr gemeinsam eine Lösung.

 
Sorry klöti, ich muss da deinen Beitrag zerreissen, denn was du hier verbreitest, kann ich einfach nicht mit gutem Gewissen stehen lassen. Mit dem Thema Bankrisiken verdien ich jeden Tag meinen Lohn, weiss also, wovon ich rede (nein, ich arbeite weder bei der UBS, noch CS).

- eine Bank muss die Risiken täglich bewerten - das ist reine Willkür - ein start up z.B. kann so auf dem Weg in die Gewinnzone vor dessen Erreichung "abgewürgt" werden
Eine Bank ist *kein* Sozialwerk! Oder erwartest du, dass die AMAG allen Start-Ups 2-3 Lieferwägen verschenkt?! Wenn ein Start-Up nicht solid finanziert werden kann, muss es sich halt Venture Kapital beschaffen. Gibt genug Firmen, die das anbieten, aber da gibt man halt direkt seine Selbstständigkeit ein Stück weit auf..

- ein Kreditgeber der Konkurs geht - die Bank ist der Kreditgeber - wohl eher der Schuldner !
Schreibfehler, meinte natürlich Kreditnehmer

- die Bank muss Kapital und Liquidität reservieren --> das Eigenkapital - der Prozentsatz dazu ist vorgeschrieben
Falsch! Das zu reservierende Eigenkapital ist eben NICHT ein fixer Prozentsatz sondern basiert auf komplexen Berechnungen, wofür Grossbanken Abteilungen von mehreren hundert Leuten weltweit einsetzen müssen. Je risikoreicher ein Kredit, desto teurer ist er für die Bank.

- dieses Kapital verursacht hohe Kosten - alle Banken kochen mit dem selben Wasser
Und nochmals falsch. Die zu unterlegenden Kapitalkosten unterscheiden sich nach gewählten Bewertungsverfahren und auch durch die Aufschläge, welche die FINMA Bank-Spezifisch verlangen kann. Und wenn du die Medien die letzten 6 Monate ein wenig verfolgt hast, wirst du sicher gemerkt haben, dass die FINMA von den beiden Grossbanken eine viel viel viel höhere Eigenkapitalquote verlangt als von den kleinen Instituten (Stichwort: Too big to fail). Entsprechend sind Risikokredite für eine UBS mit den neuen Eigenkapitalanforderungen doppelt bis dreimal so teuer wie für die kleinen Banken..

- die Quote der Hypothek zur belehnten Immobilie - dies sind interne Vorgaben - und hier scheint das Problem von Dieter zu liegen - dies wurde mit der Begründung der Kursverluste erklärt
Wieder falsch. Die Quoten werden durch die FINMA überwacht und "empfohlen". Wobei jeder in einer Bank weiss, dass eine FINMA "Empfehlung" für die Banken so verbindlich sind wie die Schweizer Verfassung.

- die Finanzaufsicht kann Bussen einleiten - die Grundlage dazu bilden aber die Rohdaten der Bank und deren Bewertung
Falsch. Bussen und Untersuchungen können für jeden Verstoss der entsprechenden Gesetze und Rundschreiben oder auch einfach aus freien Himmel angeordnet werden. Das muss rein gar nichts mit den Finanzzahlen zu tun haben.

- der Sekundärmarkt für Hypothekarverschuldungen --> http://www.bf.uzh.ch/publikationen/pdf/publ_1103.pdf --> andere Banken haben dieses Risiko in kürzeren Abständen bewertet (wie angeführt) und daraus die Konsequenzen gezogen
Ich versteh den Punkt nicht.

Wie in der Politik üblich (bei Abstimmungen) werden diese im Sinne - da wo es am wenigsten schmerzt - ausgetragen.

Der soziale Gedanke geht unter dem Vorwand Vorschriften und Risikobewertung verloren.

Das Gros der treuen Kunden wird diese Politik wie auch schon entsprechend bewerten.
Die Banken können natürlich versuchen, Einfluss auf die regulatorischen Vorschriften zu nehmen. Trotzdem schlussendlich macht die Politik genau diese Vorschriften und die Politik setzt diese durch.

Aber nochmals: Eine Bank ist keine Pestalozzi Stiftung für das Gemeinwohl. Wir leben nunmal im Kapitalismus und das primäre Ziel *jeder* Unternehmung - sei es UBS oder Malerei Müller AG - ist es, Geld zu machen. Natürlich kann man auch in bestimmten Fällen eine gewisse Kulanz an den Tag legen, aber da geht schlussendlich auch um Geld (man will treue Kunden behalten / Marketing). Aber eine Kulanz kann nicht unendlich sein.

Ich kenne die Verschuldungsquote vom Themenstarter nicht. Ich habe nur gesehen, wie stark sich der EUR gegenüber dem CHF in den letzten Monaten entwertet hat. Für einen Kredit in der Schweiz heisst dies nicht's anderes, als dass das Haus analog zu dem weniger Wert ist.

Machen wir ein böses Beispiel:

Hauswert bei Kauf (Kurs 1.5): 500'000 EUR = 750'000 CHF

Hypothek bei Kauf (Kurs 1.5): 400'000 EUR = 600'000 CHF

Jetzt entwertet sich der EUR um 20%

Hauswert heute (Kurs 1.2): 500'000 EUR = 600'000 CHF

Hypothek heute (Kurs 1.5): 400'000 EUR = 600'000 CHF

So, in dem Beispiel hat sich die Verschuldung von gerade noch akzeptablen 80% auf inakzeptable 100% gesteigert. Wenn du mir *eine* Bank findest in der Schweiz, welche dir eine Immobilie mit 100% Verschuldung finanziert, zahl ich dir ein Bier.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
was für mich stossend ist, ist dass ich innerhalb 1 Woche 35000 Franken auftreiben soll. Konnten die das nicht vorher mal kommunizieren, zum Beispiel im März oder so?
Störend ist sicher auch, dass man nur unvollständig auf die Risiken (Nachschusspflicht bei sinkendem EUR-Kurs) hingewiesen hat.
Wenn Dich der Kundenberater nicht auf die Nachschussrisiken und die Wechselkursrisiken hingewiesen hat, ist es nicht nur störend, sondern widerspricht der heutigen Auffassung von getreuen Beratungsdienstleistungen.

Wenn du das beweisen kannst, dann ab zum Anwalt, denn bei eindeutiger Beweisslage hat die Bank vor Gericht nicht den Hauch einer Chance und du wirst wohl Schadlos aus der Geschichte rauskommen (bzw. die Bank muss den Schaden bezahlen).

Nur genau da liegt wahrscheinlich das Problem begraben: Meistens ist man alleine beim Berater (also ohne Zeugen) und Beratungsprotokolle sind im Gegensatz zum Ausland in der Schweiz nicht verbreitet. Entsprechend wird das auch schwierig nachzuweisen sein.

Trotzdem Dieter: Überlege dir, eine Rechtsberatung von einem Anwalt einzuholen. Das kostet dich 200 CHF und ev. weiss er einen Ausweg. Allein ein Brief eines Anwalts bei einer Bank kann Wunder bewirken, wenn er denn fundiert ist.

 
Hallo gfc

Entschuldige mich für die unqualifizierten Aussagen !

Dieter hat nun seine klaren Fakten.

Es ist schön auch Beiträge von Spezialisten im Forum zu lesen.

klöti

 

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