Kredit wird gekündigt

vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen. Das Haus ist im Moment mit 50 Prozent vom Neupreis verschuldet. Neubau 5 Jahre alt. Die Bank nimmt 50 Prozent vom Neuwert als aktuellen Wert. Das ist reine Willkür, weil die Immobilienpreise am Ort seit dem Bau in etwa gleich geblieben sind.

Wir waren zu zweit beim Berater, aber weil wir verheiratet sind heisst es dann sowieso wir seien befangen. Sonst haben wir keine Beweise. Ich denke da haben wir keine Chance.

Wir können vielleicht den Kredit auf eine andere Bank übertragen, sind gerade am abklären, das wäre natürlich das Beste. Leider sind die Banken ziemlich überlastet, weil wir nicht die Einzigen sind, denen die UBS den Kredit kündigen will. Wir hoffen das Beste.

Viele Grüsse

Dieter

 
Bei "nur" 50% Belehnung wären wir ja mit dem gesunkenen EUR immernoch in völlig vernünftigen Bahnen. 80% Belehnung ist auch in Deutschland gang und gäbe. Also da versteh ich die UBS nun wirklich nicht..

 
Bei "nur" 50% Belehnung wären wir ja mit dem gesunkenen EUR immernoch in völlig vernünftigen Bahnen. 80% Belehnung ist auch in Deutschland gang und gäbe. Also da versteh ich die UBS nun wirklich nicht..
50% klingt für mich nach 2. Wohnung oder Ferienhaus.

 
Hallo Dieter

Wie steht es um deine Hypothek ?

Hat sich das Beiziehen eines Anwalts gelohnt ?

Diese Art und Weise ist nicht vertrauenswürdig.

Die fehlende Information zu den Kursrisiken und dass du die damalige Aussage beweisen musst, lässt Zweifel an der Professionalität aufkommen.

mausi

 
Was die Immobilienbewertung betrifft, so könnte eine Verkehrswertschätzung einer grossen deutschen Bank oder eines beamteten Schätzers (solche werden z.B. bei Erbschaftsstreitigkeiten, also häufig, bestellt) Klarheit schaffen.

 
Hallo Dieter

Gehe zu Crédit Agricol und versuche es da. Soviel ich weis finanzieren sie Objekte im Ausland. Der Sitz ist in Basel.

Lieben Gruss Doris

 
Liebe Forumsteilnehmer

Was hier diskutiert wird ist denke ich von Interesse über den Spezialfall "Immobilie im EURaum, finanziert mit einem Kredit lautend auf CHF" hinaus. Wie würde sich denn die Bank verhalten (können), falls es aufgrund einer Immobilienkrise (wie derzeit in vielen Ländern unterwegs, z.B. GB, DK, USA, ES, ...) in der Schweiz (lokale Tendenzen zur Blasenbildung gibt es eindeutig) zu einer Neubewertung einer Liegenschaft käme? Wäre dann analog zum besprochenen Fall eine Verpflichtung des Hypothekarnehmers, kurzfristig eine Zahlung zu leisten? Ist das üblich in Verträgen mit CH-Banken oder eher nicht?

Besten Dank für die Auskunft!

 
Sollte eine Liegenschaft massiv weniger Wert haben als ursprünglich von der Bank angenommen, dann wird sie auch in der Schweiz den Hypothekennehmer zu einer Teilzahlung verpflichten. Würde das eine Bank nicht machen, gäbe es ja nicht wirklich ein Problem mit überteuerten Preisen.

 
Sollte eine Liegenschaft massiv weniger Wert haben als ursprünglich von der Bank angenommen, dann wird sie auch in der Schweiz den Hypothekennehmer zu einer Teilzahlung verpflichten. Würde das eine Bank nicht machen, gäbe es ja nicht wirklich ein Problem mit überteuerten Preisen.
Bei maximaler Belehnung - sprich 80% - kann die Bank durchaus auch bei geringeren Wertkorrekturen von ca. 10% eine Zahlung fordern. Soweit mir bekannt ist, akzeptiert krine Bank eine Belehnung von mehr als 90% auch bei laufenden Hypotheken.

 
hallo,

den genauen Wortlaut meines Vertrages habe ich nicht im kopf, sinngemäss steht da im Kleingedruckten folgendes:

1. bei wesentlicher wirtschaftlicher Verschlechterung des Kreditnehmers kann die Bank jederzeit Nachzahlungen verlangen. Sollte der Kreditnehmer diese Nachzahlungen nicht beibringen können, wird der gesamte Kredit per sofort fällig.

2. Die Bank stellt fest, ob eine solche Verschlecherung eingetreten ist.

D.h. faktisch kann die Bank jederzeit den Laufenden Vertrag kündigen, und als Kreditnehmer kann man ich da auch kaum wehren, wenn man einen solchen Vertrag unterschrieben hat. Die Bank kann also Nachzahlungen verlangen z.B. bei schlechterem Gehalt, wenn ein Kind kommt, die Hauspreise fallen, Lebenshaltungskosten steigen usw. Setzt sie die Nachzahlung genügend hoch an können das die meisten nicht leisten und es wird eine Kündigung des Kreditvertrages daraus.

Obwohl die Kündigung dann von der Bank ausgeht, wird dann auch noch die Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Eigenartigerweise steht nicht im Vertrag, dass ich den Vetrag kündigen darf, wenn es der Bank schlecht geht.

Solche oder ähnliche Klauseln sind nicht unüblich, bei Bekannten durfte ich inzwischen ähnliches lesen.

Zum Glück läuft der Vertrag sowieso in nächster Zukunft aus, ich werde mir eine andere Bank suchen. Dabei werde ich

1. Den Vertrag besser lesen

2. das Verhandlungssgeschick weniger in den letzten Prozentpukt des Zinssatzes als in faire Vertragsbedingungen investieren. Bei kleineren Banken kann man angblich auch hierüber verhandeln.

Gruss

 
D.h. faktisch kann die Bank jederzeit den Laufenden Vertrag kündigen, und als Kreditnehmer kann man ich da auch kaum wehren, wenn man einen solchen Vertrag unterschrieben hat. Die Bank kann also Nachzahlungen verlangen z.B. bei schlechterem Gehalt, wenn ein Kind kommt, die Hauspreise fallen, Lebenshaltungskosten steigen usw. Setzt sie die Nachzahlung genügend hoch an können das die meisten nicht leisten und es wird eine Kündigung des Kreditvertrages daraus.

Obwohl die Kündigung dann von der Bank ausgeht, wird dann auch noch die Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Also sooo einfach ist die Kündigung auch wieder nicht. Wenn's hart auf hart kommt, muss die Bank einwandfrei nachweisen können, dass der Schuldner nicht mehr Hypothekenwürdig ist. Das müsste eine sehr grobe Verschlechterung sein, damit die Bank auch nur eine Chance vor Gericht hätte. Was aber nicht heisst, dass die Banken das nicht probieren würden.

Viel einfacher ist die Nachforderung wegen Reduktion des Hauswerts. Denn das ist Objektiv relativ simpel nachzuweisen.

 
Also sooo einfach ist die Kündigung auch wieder nicht. Wenn's hart auf hart kommt, muss die Bank einwandfrei nachweisen können, dass der Schuldner nicht mehr Hypothekenwürdig ist. Das müsste eine sehr grobe Verschlechterung sein, damit die Bank auch nur eine Chance vor Gericht hätte. Was aber nicht heisst, dass die Banken das nicht probieren würden.

Viel einfacher ist die Nachforderung wegen Reduktion des Hauswerts. Denn das ist Objektiv relativ simpel nachzuweisen.
Hallo,

wie das in der Praxis vor Gericht ausgehen würde will ich nicht ausprobieren.

Störend sind die äusserst asymmetrischen Verträge, Kündigungsrecht der Bank, aber nicht des Kunden.

Nachforderung wegen Reduktion des Hauswertes ist sicher sehr einfach, insbesondere, weil die Schätzung gemäss Vertrag von einem Sachverständigen der Bank vorgenommen wird.

Gruss

 

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