Mehrkosten Honorar GU

Calista

New member
04. Apr. 2015
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Bald werden wir in unser Haus einziehen können. Wir haben nun auch die Auflistung der Mehrkosten bekommen. Da wurden wir aber böse überrascht, da auf den Totalbetrag der Mehrkosten, 10% für ein Honorar an das GU berechnet wurde. Zudem habe ich folgende Frage: In unserem Werk/Kaufvertrag wurde nirgends erwähnt, dass bei Mehrkosten diese Prozente daraufgeschlagen werden. Muss ich das nun zahlen obwohl das nirgends erwähnt wurde?

Sehe eigentlich nicht ein wieso, da wir sowas nicht unterschrienen haben.

Macht doch eine stolze Summe aus das Honorar. Zudem ist mir nicht ersichtlich für was er Honorar bezieht, da es sich jeweils um Apparate handelt die teurer sind und nicht um Planänderungen.

Werde mich morgen mit dem GU in Verbindung setzen. Aber vielleicht hat jemand schon eine ähnliche Erfahrung gemacht.

 
In der Regel werden die GU-Aufschläge in einem Vertrag definiert. Bei Stockwerkeigentum sind diese im Kaufvertrag festgehalten. Bei Beauftragung eines GU für den Bau auf dem eigenen Land dürften die GU-Prozente im Werkvertrag stehen.

Falls tatsächlich nirgends irgendetwas von diesen 10% steht, würde ich mich weigern, diesen Aufschlag zu bezahlen. Es würde an der Grundlage fehlen. Wie weit ich gehen würde, weiss ich nicht...

Nicht sehr hilfreich, mein Senf... Aber immerhin mal eine Meinung... ;-)

Gruss

Tom

 
Kann mich Tom nur anschliessen, sollte definitiv nichts geregelt sein diesbezüglich, dann sind diese Kosten nicht Vertragsbestandeteil und müssen nicht übernommen werden.

Er kann dir aber effektiven Mehraufwand für Planung etc. verrechnen.

Dass dieses GU-Honorar auf alle Aufpreise gerechnet wird ist üblich (also auch auf Mehrkosten aufgrund höherer Gerätepreise).

Wie kommen diese höheren Gerätepreise zustande? Durch Auswahl von euch? Wenn da durch euch nichts geändert wurde (Weder Anbieter noch Gerätetyp) - wäre die Frage ist das Gerät im Pauschalpreis oder in den Nebenkosten enthalten? Ist es im Pauschalpreis und es wurde tatsächlich absolut nichts geändert so würde ich mich auch hier auf grössere Diskussionen einlassen. Wobei dies dann wohl eher von deinem Verhandlungsgeschick abhängen dürfte.

 
Es steht definitiv nichts im Vertrag von den 10%. Wenn das von Anfang an klar gewesen wäre, wäre dies auch so Kein Problem. Wir haben andere Geräte gewäht da wir kein Fan von Electrolux Geräten sind. Dann haben wir eine teurere Arbeitsplatte bei der Küche, andere Türen, andere Sanitäranlagen etc.

Bin gespannt auf das Telefonat mit dem GU heute.

 
In jedem Fall schriftlich bestätigen lassen, dass du die 10% nicht schuldest oder noch besser gleich ne neue Schlussrechnung verlangen. Falls er auf der Forderung besteht eingeschrieben Reklamieren.

Es gilt wie immer was im Vertrag steht.

 
Gleicher Hinweis:

- Mehrkosten sind geschuldet

- Da es vertraglich nicht festgehalten ist sind die 10% Aufschlag nicht geschuldet

Daher diese Rechnung so nicht akzeptieren und berichtigen lassen.

Könnte noch sein, dass irgendwo in den AGB der Hinweis mit den 10% versteckt ist. - Dürfte dann aber auchnicht wirklich durchsetzbar sein, da es sich dann um eine versteckte Angabe handelt.

 
Bei uns war das GU Honorar 15%.

Er hat dies aber nur dort berechnet, wo er auch einen Aufwand hatte.

z.B. zusätzliche Oberlichtkuppeln

aber nicht

z.B. bei der Kücheneinrichtung

Eine Rücksprache beim GU ist sinnvoll.

 
Und war es im Vertrag schriftlich festgehalten die 15%? Habe heute das GU nicht erreicht...

 
Bei uns sind es 10 % bzw. 5% bei bestimmten Bereichen wie z.B. Sanitär

Es ist im Vertrag definiert. - Ansonsten würde ich diese Kosten, genau wie du, nicht gut heissen. 

 
Also der Gu meinte das seien halt SIANormen darum die 10%... Muss/soll ich das so schlucken und zahlen?

 
Auch hier wieder .. steht die entsprechende SIA Norm bei dir im Vertrag?

Wenn ja dann soll der GU dir die entsprechende Norm zur Kenntnis zustellen. Soweit ich weiss gibt es diese Dokumente nirgends kostenfrei zum anschauen/download.

Wenn das tatsächlich anhand von dem abgestützt ist finde ich das aber schon ein wenig versteckt.

 
Keine SIA Norm im Vertrag erwähnt... Aber evt werden die Verträge automatische auf dieser Norm aufgebaut?!

 
Die SIA Normen werden zwar von Gerichten als Grundlage mit in Betracht gezogen, aber wenn diesbezüglich nichts definiert ist kann man nicht darauf bestehen.

Genauso kannst aber auch du jetzt nicht darauf bestehen, dass Ausführungen nach SIA Norm gemacht werden.

Mir wurde von mehreren Stellen geraten, dass wir unbedingt auf die Nennung der SIA-Vorschriften im Vertrag achten sollen, sodass diese Vorschriften bindend für unser Werk sind.

Ich behaupte immer noch bei diesen Kosten würde ich mich deutlich quer stellen.

 
SIA sagt 10%? Völliger quatsch. Und wie schon oben erwähnt: Es gilt was im Vertrag seht. Steht da nix von 10% sind es eben keine 10%. Basta! Unbedingt ihm schriftlich mitteilen, dass du die 10% Aufschlag nicht akzeptierts.

P.S SIA Vorschriften sind nicht automatisch Bestandteil eines Vertrages. Darum diese unbedingt im Vertragswerk inkludieren.

 
Wie schon mehrfach erwähnt, sind die SIA keine Gesetze sondern eher Normen oder Richtlinien. Aus diesem Grund finden diese nicht automatisch Anwendung. Und mit Sicherheit kann nicht auf Basis der SIA eine Rechnung für einen 10 % Aufschlag gestellt werden, wenn im Vertrag nix erwähnt ist!

 

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