Mehrkostenabrechnung

helpless

New member
13. März 2016
18
0
0
Liebe Forums Mitglieder und Moderatoren

Ich bin im November in mein Eigenheim gezogen, welches wir mit einem GU bauen liessen. (Einfamilienhaus freistehend).

Nun haben wir die Mehrkostenabrechnung erhalten, welche uns fast aus den Socken gehauen hat.

Der grösste Posten daraus ist die Abrechnung vom Bodenleger.

Wir haben im ganzen Haus Platten. Gemäss GU ist dafür ein Buget von 90 Franken pro m2 vorgesehen.

Wir haben unsere Platten in einem Baumarkt ausgesucht, der Preis war 33.- Franken pro m2.

Unser GU, der beim Kauf dabei war, hat dies für gut geheissen.

Es wurden 208 m2 Platten verlegt. (inklusive Wände im Bad) 

(Feinsteinzeug Masse 40x80 cm).

Alleine für die Arbeit hat der Bodenleger nun eine Rechnung von 29000.- Franken gestellt.

Das sind nur für das Verlegen ein Betrag von ca. 140.- Franken.

Unserer Meinung nach zum einen Wucher, zum anderen nicht zulässig, da das Generalunternehmen uns während der Bauphase nicht darauf aufmerksam machte.

Was haltet ihr davon?

Wie sollen wir vorgehen?

Hoffnungsvolle Grüsse

 
Also ich hätte mal nachgefragt was das ganze kosten würde. Da mache das ich mir schon mehr Gedanken beim Wocheneinkauf. Jetzt bleibt nur noch zahlen, ich als GU würde mich da jedenfalls nicht bewegen.

 
Ich frage mich, was eigentlich mit diesen Bodenlegern los ist. Wie ich an anderer Stelle hier im Forum auch schon erwähnte, hatte ich genau dasselbe Problem. Ebenfalls mit GU gebaut, überall mehr oder weniger Transparenz und Einhaltung der Preise.

Natürlich habe ich im Vorfeld haargenau alles nachgefragt, ausgerechnet, etc. Dann kam eine völlig absurde und lächerlich hohe Rechnung des Bodenlegers. Ich habe diese Rechnung nicht akzeptiert und habe "Radau" gemacht. Tagelang gingen Emails, Telefonate hin und her, bis der GU derart entnervt war, dass wir eine Einigung fanden. Er hat auf sämtlich Mehrkosten für den Boden verzichtet, was aber auch nicht ganz ok war, da ich Minderkosten gehabt hätte.

Das nächste Mal würde ich von Anfang an eine Rechtsschutzversicherung machen, welche Immobilienverträge, etc. einschliesst. Dann würde ich gar nicht mehr selbst diskutieren, sondern bei der kleinsten vereinbarten Abweichung meinen Rechtsanwalt involvieren.

 
Also ich hätte mal nachgefragt was das ganze kosten würde. Da mache das ich mir schon mehr Gedanken beim Wocheneinkauf. Jetzt bleibt nur noch zahlen, ich als GU würde mich da jedenfalls nicht bewegen.
Aber man muss unbedingt mit GU bauen...
Die Kosten wurde vorher erfragt. Der GU war beim Kauf der Platten dabei und hat diese abgesegnet (mündlich:" ja die liegen in eurem Buget")

Man beachten hier, dass der Plattenleger schon alleine mehr für die Arbeit alleine verlangt, als der GU für den gesamten Boden (Arbeit und Material ) veranschlagt hat.

Die Kosten für das Verlegen von Feinsteinzeug (Keramik) sind normalerweise zwischen 45 und 60 Franken pro m2.

Bei sehr grossen Platten bis max. 100 Franken pro m2.

Quelle: http://www.hausinfo.ch/de/home/gebaeude/bauteile/boden/kosten.html

Der GU hat aber einen Plattenleger ausgesucht, welcher 140 Franken verlangt hat.

Dies ist unsere Ansicht nach nicht rechtens.

Man nimmt ja ein GU, um die Kosten besser im Rahmen zu halten.

Sieht der GU während der Bauphase, dass es Änderungen im Preis gibt muss dieser den Bauherren informieren und die Kosten im Vertrag nachtragen.

Nun ist es aber so eine Sache, mit dem sich im Recht fühlen und wirklich Recht haben.

Ich habe gehofft, dass mir hier jemand eine Erfahrungen schildern kann oder einer der Moderatoren sogar die Rechtslage kennt.

Liebe Grüsse

 
Es gilt was du im Vertrag mit dem GU ausgemacht hast und nicht zu welchem Preis der GU dies letztendlich vergibt. Zudem hast du einen Vertrag mit dem GU und nicht mit dem Plattenleger (nehme ich mal an).

 
Ich staune hier über zwei Dinge:

Warum wirde immer wieder ein Budget für einnen Bodenbelag akzeptiert, der Material und Arbeit zusammen nimmt. So kann niemand sagen wir teuer es am Schluss wird.

Also vor der Arbeitsvergabe eine schriftliche Offerte verlangen. Noch besser ist es wenn das Verlegen der Platten bereits im Hauspreis drin ist, und sich das Budget nur aufs Material bezieht. Dann ist klar welche Mehrkosten allenfalls auf einen zu kommen.

Mit der mündlichen Zusage des GU, dass die Platte im Budget liegt habt ihr das ja gemacht. Leider nicht schriftlich. Ich mache das immer schriftlich. Nicht primär um einen Beweis im Streitfall zu haben, sondern um sicher zu gehen, dass alle vom Gleichen reden.

Was sagt den euer GU dazu? Der wird sich ja noch an das Gespräch im Baumarkt erinnern.

Wir hatten daselbe Problem bei zwei Handwerkern. Beim einen habe ich den Vertrag nicht richtig gelesen. Das heisst ich bestellte etwas anderes als offeriert war. Diese Mehrkosten gingen logischerweise auf uns.

Beim anderen kam die Offerte nicht, sondern es wurde einfach gemacht, obwohl wir keinen Auftrag gegeben hatten. Da wir mit er Arbeit eigentlich zufrieden waren, und wir das so auch wollten, aber der Preis das Budget überschritt, haben wir uns auf einen günstieren Preis geeinigt.

Fand ich fair.

 
Wenn der GU ein Preisbudget von 90.-- vorgibt und nicht offenlegt, welcher Anteil davon fürs Verlegen und welcher fürs Material ist, so ist das offensichtlich für den Bauherrn, der das akzeptiert, ziemlich unglücklich. Es spricht auch nicht unbedingt für seine Weitsicht.

Wenn nun aber der vom GU bestimmte Plättlileger pro m2 allein für die Verlegearbeit 140.-- verlangt, so hat der GU ein ernsthaftes Problem. Er muss nämlich aufzeigen können, welche Bodenplatten denn in seinem Budgetpreis von 90.-- enthalten gewesen wären. Ich gehe dabeo davon aus, dass die gewählten Platten, welche für 140.-- verlegt wurden, vom Verlegeaufwand her im Normalbereich lagen.

 
Wegen dem weiteren Vorgehen: Mit dem GU das Gespräch suchen und klar sagen was du akzeptierst und was nicht. Falls er sich quer stellt dies per Einschreiben mitteilen.

Gruss, Thomas

 
Das Gespräch mit dem GU wurde ja offenbar schon gesucht und zwar erfolglos. Der Gang zum Anwalt scheint mir sinnvoll, länger zu warten, macht keinen Sinn. Zu hoffen ist, dass der Anwalt etwas vom Bau und vom Verhandeln versteht. 

Mit dem Anwalt ist es wie mit dem Zahnarzt: Da macht es auch keinen Sinn, zu warten, bis das ganze Gebiss saniert werden muss...

brico

 
Was steht denn über Mehrkosten im GU-Vertrag?

Was gehen dich die Kosten an, die der Bodenleger dem GU verrechnet?

 
Das Ziel ist momentan eine Beratung über die Rechtlage unseres Vertrags zu haben.
Ich hoffe du machst Dir keine Illusionen:
Dein Anwalt vertritt deine Interessen und nimmt dein Geld dafür.

Was Recht ist, entscheidet das Gericht.

Grundsätzlich muss der GU seine Zusatz-Forderung begründen, nicht Du, warum du diese nicht bezahlen willst.

 
Natürlich soll sich der Anwalt für seine Leistung bezahlen lassen. Und natürlich soll er die Interessen seines Klienten vertreten. Genau das ist ja die Leistung, die er zu erbringen hat. Dazu gehört vorab die Einschätzung der Rechtslage, der Chancen und Risiken und die Beratung über das optimale Vorgehen. 

Einfach zuzuwarten, bis man mit seinem GU in einem Prozess ist und erst dann nach anwaltlichem Rat zu suchen, ist wie mit einem Schiff drauflos zu fahren und erst wenn man auf einem Riff gelandet sich, sich um die Navigation zu kümmern. Auch eine Methode. Aber meines Erachtens nicht optimal. Es schadet nie, die eigene Position wirklich zu kennen.

brico

 
Und warum macht man das erst nach Unterzeichnung eines möglicherweise fallstrickigen und fussangligen GU-Vertrages, statt sich vorher beraten und den unterzeichnungsfertigen GU-Vertrag von einem Experten durchsehen zu lassen - mit der Möglichkeit, besonders üble Klauseln abzumildern oder zu streichen?

Im OR steht zum Beispiel:

Art. 373

"Wurde die Vergütung zum voraus genau bestimmt, so ist der Unternehmer verpflichtet, das Werk um diese Summe fertigzustellen, und darf keine Erhöhung fordern, selbst wenn er mehr Arbeit oder grössere Auslagen gehabt hat, als vorgesehen war."

und

"Der Besteller hat auch dann den vollen Preis zu bezahlen, wenn die Fertigstellung des Werkes weniger Arbeit verursacht, als vorgesehen war."

Ausnahmen von diesem Grundsatz sind im OR auf genau umschriebene Ausnahmefälle eingeschränkt. Also kein Freibrief nach "10% Überschreitung zur Offerte sind zulässig" oder

freien Durchreichung von Mehrkosten.

Der Experte hätte vemutlich auch dazu geraten, jegliche Mehrkostenfolge duch anderes Material usw. vor der Wahl vom GU rechtsverbindlich bestätigen zu lassen.

Na ja, jetzt muss man schauen, was noch zu retten ist.

 

Statistik des Forums

Themen
27.498
Beiträge
257.739
Mitglieder
31.783
Neuestes Mitglied
Christian77