Es gibt durchaus Bauherren, die einen Kaufvertrag oder einen Werkvertrag vorher vom Anwalt prüfen lassen. Wieso man das allenfalls nicht macht? Eine wohl rhetorische Frage... Weil man glaubt, man habe das schon im Griff.
Und dann gibt es noch die Fälle, wo der Anwalt findet, eine Klausel sei nicht gut, der Bauherr das Objekt aber unbedingt will und der Verkäufer oder GU sich daher leisten kann, nicht nachzugeben.
Und schliesslich ist eine klare vertragliche Regelung kein Garant, dass es nicht doch zu Meinungsverschiedenheiten und Diskussionen über erst im Nachhinein entdeckte tatsächliche oder angebliche Unklarheiten kommt.
brico
Und dann gibt es noch die Fälle, wo der Anwalt findet, eine Klausel sei nicht gut, der Bauherr das Objekt aber unbedingt will und der Verkäufer oder GU sich daher leisten kann, nicht nachzugeben.
Und schliesslich ist eine klare vertragliche Regelung kein Garant, dass es nicht doch zu Meinungsverschiedenheiten und Diskussionen über erst im Nachhinein entdeckte tatsächliche oder angebliche Unklarheiten kommt.
brico