Hallo zusammen
Folgende Ausgangslage:
Wir stehen kurz vor der Beurkundung unseres Kaufvertrages für eine Eigentumswohnung. Die Kontakte zum Verkäufer und Architekt (=GU) waren bislang ausgesprochen nett und produktiv. Von Beginn weg hatten wir einige kleine Änderungen des Grundrisses ins Auge gefasst. Der Verkäufer liess dabei immer durchblicken, dass wenn diese im Frühstadium platziert werden und im kleinen Rahmen bleiben, uns kaum oder zumindest minime Kosten blühen werden. Auch der in diesen Verträgen übliche Mehrkostenzuschlag von bei uns 15% werde kulant gehandhabt. Heute kam die dicke Post, im wahrsten Sinne des Wortes, und einer Mehrkostenabrechnung von 20'000 Fränkli... /emoticons/default_eek.png
Grob umschrieben wollten wir folgendes ändern:
? Im Korridor, verschieben eine Wand von ca. 2,80m Länge um vielleicht 80 cm nach hinten. Das Zimmer wird dadurch leicht kleiner, also die Seitenwände kürzer.
? Die Küche möchten wir an einem anderen Ort platzieren, der Grundriss bleibt unverändert.
? Waschmaschine/Tumbler kommen vom Keller ins Gästebad. Die darin befindliche Dusche möchten wir durchgehend gefliest (ohne Duschwanne) und einseitig mit einer kleinen 2m hohen Mauer, statt eines Eckeinstiegs. Auch hier keine Änderung des Grundrisses.
? Die grösste Änderung betrifft das Elternbad, dass wir vergössern und zusätzlich noch mit Gehdusche (ebenfalls durchwegs gefliest und mit Seitenmauer) ausstatten. Dafür wird unser Schlafzimmer verkleinert. Hier rechne ich mal geschätzt mit einer rund 3m längeren Wand als vorgesehen.
Nun die Gretchenfrage; ist diese Mehrkostenabrechnung für diese Änderungen und in diesem Baustadium gerechtfertigt ?? Der Betrag enthält sämtliche Kosten, also inklusive Material etc. und dem berüchtigten Mehrkostenzuschlag.
Alle Meinungen und Antworten würden uns helfen. Bei Bedarf kann ich auch den Original-, bzw. geänderten Grundriss, sowie die Abrechnung reinstellen.
Vielen, vielen Dank.../emoticons/default_additional/68.gif
Folgende Ausgangslage:
Wir stehen kurz vor der Beurkundung unseres Kaufvertrages für eine Eigentumswohnung. Die Kontakte zum Verkäufer und Architekt (=GU) waren bislang ausgesprochen nett und produktiv. Von Beginn weg hatten wir einige kleine Änderungen des Grundrisses ins Auge gefasst. Der Verkäufer liess dabei immer durchblicken, dass wenn diese im Frühstadium platziert werden und im kleinen Rahmen bleiben, uns kaum oder zumindest minime Kosten blühen werden. Auch der in diesen Verträgen übliche Mehrkostenzuschlag von bei uns 15% werde kulant gehandhabt. Heute kam die dicke Post, im wahrsten Sinne des Wortes, und einer Mehrkostenabrechnung von 20'000 Fränkli... /emoticons/default_eek.png
Grob umschrieben wollten wir folgendes ändern:
? Im Korridor, verschieben eine Wand von ca. 2,80m Länge um vielleicht 80 cm nach hinten. Das Zimmer wird dadurch leicht kleiner, also die Seitenwände kürzer.
? Die Küche möchten wir an einem anderen Ort platzieren, der Grundriss bleibt unverändert.
? Waschmaschine/Tumbler kommen vom Keller ins Gästebad. Die darin befindliche Dusche möchten wir durchgehend gefliest (ohne Duschwanne) und einseitig mit einer kleinen 2m hohen Mauer, statt eines Eckeinstiegs. Auch hier keine Änderung des Grundrisses.
? Die grösste Änderung betrifft das Elternbad, dass wir vergössern und zusätzlich noch mit Gehdusche (ebenfalls durchwegs gefliest und mit Seitenmauer) ausstatten. Dafür wird unser Schlafzimmer verkleinert. Hier rechne ich mal geschätzt mit einer rund 3m längeren Wand als vorgesehen.
Nun die Gretchenfrage; ist diese Mehrkostenabrechnung für diese Änderungen und in diesem Baustadium gerechtfertigt ?? Der Betrag enthält sämtliche Kosten, also inklusive Material etc. und dem berüchtigten Mehrkostenzuschlag.
Alle Meinungen und Antworten würden uns helfen. Bei Bedarf kann ich auch den Original-, bzw. geänderten Grundriss, sowie die Abrechnung reinstellen.
Vielen, vielen Dank.../emoticons/default_additional/68.gif