Zitat aus dem KTipp Artikel:
Ich würde jedenfalls allen anraten, nie einen Kaufvertrag zu unterschreiben, wo drin steht "exklusiv allfälliger MWST".
Zuerst hat der GU keine MWST, kann aber die Vorsteuern nicht abziehen. Bei >5% Mehrpreise wird daraus ein Werkvertrag, der GU muss nun die MWST zahlen, kann aber neu die Vorsteuern abziehen. Ganz schön fraglich und frech, dass der Käufer nicht nur die Differenz zahlen muss, sondern die ganze MWST. Da steckt der GU noch zusätzlich die zurückerhaltenen Vorsteuern in seine Tasche. Klar, dass so der GU dem Käufer nichts sagt, dass ab 5% Mehrpreise die MWST fällig wird. Im Gegenteil, er wird alles daran setzen, dass er mehr als 5% Mehrpreise haben wird!Ob der Generalunternehmer dem Käufer nicht mindestens seinen Vorsteuerabzug vergüten müsste, ist unter Rechtsexperten umstritten
Ich würde jedenfalls allen anraten, nie einen Kaufvertrag zu unterschreiben, wo drin steht "exklusiv allfälliger MWST".