Mietrecht, Reinigung der alten Wohnung, absurdes

Hauskater

Mitglied
25. Feb. 2011
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Der bisherige Eigentümer meines Mietshauses wo ich eine Wohnung habe hat nun das Haus an einen neuen Besitzer verkauft. Kurz darauf kam die Hiobsbotschaft: Es tut uns Leid, bla bla bla bla....... aber wir reissen dass Haus ab. Wir wollen einen Neubau aufstellen für Eigentumswohnungen.

Ich habe die Wohnung nun VOR dem Abrisstermin gekündigt und nun das absurdeste was ich bis anhin hatte. Der Vermieter, der in einigen wenigen Monaten das Haus abreißen wird, verlangt nun dass ich die Wohnung noch gründlich reinige obwohl niemand mehr einziehen wird. Nicht nur dass, er will mir sogar Schäden in der Wohnung, sofern vorhanden, in Rechnung stellen. In meinem Wohnhaus sind 2 Duzend Mieterparteien mit der gleichen Gangart konfrontiert. Ich hoffe hier Klahrheit zu bekommen, nicht nur für mich, sondern für alle im Haus.

Weiss da jemand einen Ratschlag was ich tun soll denn ich denke der Vermieter wird mir noch auf meine Kosten eine Putzmannschaft aufbieten um mir dies in Rechnung zu stellen. Ich sehe nicht ein warum ich noch Fenster putzen, Böden fegen etc soll wenn doch alles im Trümmerhaufen endet im Herbst. Der Vermieter bezieht sich auf das Merkblatt des HEV Zürich ( Merkblatt für die Wohnungabgabe). Für den Fall von bevorstehender Abriss eines Mietobjekts steht da nichts drin, doch denn Auszug des Merkblatt bekomme ich trotzdem ins Gesicht gewedelt. Was mir die Logik sagt: Kann ich die Reinigung verweigern, Besensauber mache ich schon, doch kann ich eine Reinigung die bei Auszug üblich ist verweigern??? Mehr noch, darf der Vermieter mir noch Kosten verrechnen für kaputte Sachen?

Danke für Eure Feedbacks

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mit den Herren das Gespraech suchen.

Und wenn das nicht klappt in den sauren Apfel beissen.

gruss

 
Mit den Herren das Gespraech suchen.

Und wenn das nicht klappt in den sauren Apfel beissen.

gruss
Sorry, was ist das für eine Antwort?

@Hauskater

Frag mal in deiner Gemeinde bei der Schlichtungsstelle nach, die können dir bestimmt Gewissheit geben

Aber ich glaube, das Dr nur neu und teurer vermieten will

Gibt es schon eine baubewilligung?

 
Hoi,

ich kenne es so, dass Wohnungen in Abbruch- oder Umbauhäuser nur besenrein übergeben werden müssen. Aber das scheint von Kanton zu Kanton anders zu sein. Frag doch mal den Mieterverein.

Liebe Grüsse,

maxi

 
Sorry, was ist das für eine Antwort?

@Hauskater

Frag mal in deiner Gemeinde bei der Schlichtungsstelle nach, die können dir bestimmt Gewissheit geben

Aber ich glaube, das Dr nur neu und teurer vermieten will

Gibt es schon eine baubewilligung?
Danke Jose für Deine Antwort und Hinweis auf die Schlichtungsstelle. Das mit dem teureren Vermieten geisterte mir auch schon durch den Kopf. Ich werde mal bei der Gemeinde Infos einholen Betreff: Baubewilligung etc, wenn ja, geh ich mal zu einer Schlichtungsstelle um diesem absurden Zustand parolie bieten. Ich weiss nur nicht wo so eine Schlichtungsstelle in meiner Gemeinde sein soll, doch ich frage mal nach.

Gruss

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Hauskater,

moralisch hast du recht, juristisch denke ich eher nicht. Der Eigentümer könnte z.B. geltend machen, er wolle die Wohnung noch mal befristet vermieten.

Lg Lae07

 
Hier die aktuelle Adresse des Mieterverband

Neuer Rechtsberatungsstandort in Bülach:

Ab März befindet sich die Rechtsberatung in Bülach im Guss 81-80 an der Schaffhauserstrasse 104 gleich beim Bahnhof. Die Rechtsberatungen sind jeweils am Dienstag von 18 bis 19h. Voranmeldung unter: Tel. 044 296 90 25 (Mo–Fr 10–12 und 14–16h) oder 052 212 50 35 (Mo–Mi, Fr 14–17h).

 
Hier die aktuelle Adresse des Mieterverband

Neuer Rechtsberatungsstandort in Bülach:

Ab März befindet sich die Rechtsberatung in Bülach im Guss 81-80 an der Schaffhauserstrasse 104 gleich beim Bahnhof. Die Rechtsberatungen sind jeweils am Dienstag von 18 bis 19h. Voranmeldung unter: Tel. 044 296 90 25 (Mo–Fr 10–12 und 14–16h) oder 052 212 50 35 (Mo–Mi, Fr 14–17h).
Hey, Danke Enrico. Supper

 

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