Nachbars Kanalisation durch unseren Garten

lunas

New member
15. Juni 2017
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Hallo Zusammen

Ich durfte schon sehr viel gute und spannende Beiträge in diesem Forum lesen.

Jetzt habe ich auch eine konkrete Frage und hoffe auf eure Rückmeldung.

Unser Nachbar erstellt einen Neubau und möchte die Abwasserleitung durch unseren Garten ziehen.

Für uns ist dies Grundsätzlich kein Problem. Ich habe jedoch erfahren, dass wir dafür entschädigt werden müssen.

Weiss jemand von euch in welcher Höhe diese Entschädigung ausfallen sollte?

Wir denken an z.B. an den Bau einer Stützmauer in unserem Garten ca. 5m Lang und 2m hoch und der anschliessenden Aufschüttung. (Könnte sein Aushub sein)

Da der Nachbar ja sowieso baut wäre der Aufwand für Ihn sicher kleiner als für uns.

Was denkt Ihr, wäre diese Entschädigung angemessen oder würdet Ihr ehr eine Finanzielle Abgeltung erwarten?

Auf was müssen wir sonst noch achten?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Viele Grüsse

 
Habe ich das richtig verstanden? Du möchtest als Entschädigung die Erstellung einer 5m langen Stützmauer?

Unsere Stützmauer in ähnlichen Dimensionen hat fast 10'000 Franken gekostet... Also ich denke nicht, dass du auch nur annähernd einen Betrag in diesen Dimensionen erwarten kannst. Bin aber auch gespannt auf andere Voten.

Lobenswert von euch finde ich allemal, dass ihr dem Nachbar wohlgesinnt seid, mit seinem Anliegen!

 
Danke für dein Rückmeldung.

Ja das ist die Idee.

Aber ehrlich gesagt habe ich absolut keine Ahnung wie ob das realistisch oder viel zu viel ist. Deshalb frage ich hier nach.

(Meine Überlegung war die, dass einen Graben rund 25m lang und ca. 1.5-3m Tief  ja auch nicht ohne ist.... )

Klar ich möchte einfach eine Faire Lösung für beide Parteien und um dies zu beurteilen wäre es gut zu wissen was so üblich ist.

Viele Grüsse

 
Ich glaube das ist sehr unrealistisch. Als die Swisscom bei uns einen 2x1m Schacht bauen wollte hätten wir wenige 100CHF erhalten.

 
Hallo lunas

Gäbe es für den Nachbarn noch eine weitere Alternative? Anderes Nachbargrundstück... andere Parzellenseite?

Du kannst natürlich auch bei der Gemeinde nachfragen, was die denn so für Entschädigungen zahlt, wenn sie über privates Eigentum verlegen müsste? Das wird vermutlich aber nicht viel sein.

Grundsätzlich ist das eine rein private Verhandlungssache zwischen Dir und dem neuen Nachbarn. Insofern kannst Du natürlich mal Deinen Wunsch hinsichtlich Stützmauer äussern. Evtl. willigt er ja, je nach Einkommen und/oder Baubudget auch schnell ein?

Wichtig ist, dass er natürlich für alle Kosten, die durch den Kanalanschluss direkt entstehen, vollumfänglich haften muss. Dabei wäre die aktuelle Situation im Garten zu berücksichtigen. Im Idealfall verlegt man dies entlang der Grenze. Hecken und ggf. Zäune müssten dann erneuert werden. Achtung ist im Bereich von alten Bäumen geboten. Bei den Baggerarbeiten gibt es meist Schäden am Wurzelwerk. Der Baum wäre ggf. hinüber. Gäbe es einen alten, schönen Baum in der Trasse, kann man ggf. auch die Kanalleitung durch eine passend Bohrung unter diesem hindurchführen.

Falls er am Ende durch eine Mauer in den Strassenbereich gelangen würde, so wäre auch diese entspr. wieder herzustellen. Gleiches gilt für Gehwege oder ähnliches.

Zudem wäre noch zu klären, ob ausser der Leitung, kurz vor Anschluss in den öffentlichen Kanal (also ggf. auf Deiner Parzelle) nicht auch noch ein Übergabeschacht hergestellt werden müsste??

Das Nutzungs- bzw. Leitungsrecht (inkl. aller Auflagen, gleich welcher Art) müssten zudem über einen Notar und das Grundbuchamt laufen, bzw. dort eingetragen werden. Auch eine Regelung für die Haftung aus der Leitungsnutzung, oder einer denkbaren, späteren Erneuerung! Wenn Du für Dich alle Risiken ausschliessen möchtest, solltest Du den Notar bestimmen und mit diesem, in Deinem Sinne, vorab alles besprechen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Erschliessung des Grundstücks vom Nachbarn müsste eigentlich geregelt sein. Denn ohne darf man kein Bauland mehr einzonen. Frag doch mal auf der Gemeinde nach.

Wenn dein Nachbar wie vorgesehen sein Grundstück erschliesst gibts dafür keine weitere Entschädigung. Nur die Wiederherstellung des Zustandes vor dem Bau ist dir dein Nachbar schuldig.

Anders siehts aus wenn dein Nachbar von der vorgesehenen Erschliessung abweichen will. Dann gibte einen Diensbarkeitsvertrag und eine Eintragung ins Grundbuch. Da bist du dann frei beim Aushandeln.

 
Hallo Zusammen

Erstein mal Herzlichen dank für die sehr wertvollen und ausführlich beschriebenen Hinweise.

Diese sind sehr Hilfreich. Danke.

@fipsli Die Erschlissung ist von der anderen Seite geplant. Diese würde jedoch eine Fäkalien pumpe voraussetzen und das ist natürlich Blödsinn wenn es eine andere Möglichkeit gibt. (Desshalb möchte ich auch eine faire Lösung finden)

Viele Grüsse

 
Hallo Zusammen

Erstein mal Herzlichen dank für die sehr wertvollen und ausführlich beschriebenen Hinweise.

Diese sind sehr Hilfreich. Danke.

@fipsli Die Erschlissung ist von der anderen Seite geplant. Diese würde jedoch eine Fäkalien pumpe voraussetzen und das ist natürlich Blödsinn wenn es eine andere Möglichkeit gibt. (Desshalb möchte ich auch eine faire Lösung finden)

Viele Grüsse
Was entstehen dir denn für Nachteile, wenn die Leitungen durch dein Land gezogen werden. Abgesehen von Baulärm und eine Weile lang die Arbeiter im Garten?

 

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