Guten Tag
Wir haben folgendes Problem und sind uns der rechtlichen Auslegung uneins:
Die Nachbarsparzelle soll bebaut werden. Es besteht ein Fuss- und Fahrwegsrecht über unsere Parzelle zugunsten der Nachbarsparzelle. Jetzt möchte der Nachbar einen Autounterstand mit vier Standplätzen 4 m an unsere Grenze setzen. Das heisst die Einfahrten zu allen vier Boxen liegen genau an dieser 4 m Grenze. Sollte der Nachbar seine Autos mal vor den Unterstand stellen befindet sich die jeweils hinteren Räder auf unserem Land.
Um aus den Boxen rückwärts rausfahren zu können hat er unseren 3m breiten Weg voll mitgerechnet.
Ist das rechtlich überhaupt zulässig? Muss auch hier ein Vorplatz vor dem Carport von 5 m bestehen obwohl es nur ein Privatweg ist?
Gruss wipsi
Wir haben folgendes Problem und sind uns der rechtlichen Auslegung uneins:
Die Nachbarsparzelle soll bebaut werden. Es besteht ein Fuss- und Fahrwegsrecht über unsere Parzelle zugunsten der Nachbarsparzelle. Jetzt möchte der Nachbar einen Autounterstand mit vier Standplätzen 4 m an unsere Grenze setzen. Das heisst die Einfahrten zu allen vier Boxen liegen genau an dieser 4 m Grenze. Sollte der Nachbar seine Autos mal vor den Unterstand stellen befindet sich die jeweils hinteren Räder auf unserem Land.
Um aus den Boxen rückwärts rausfahren zu können hat er unseren 3m breiten Weg voll mitgerechnet.
Ist das rechtlich überhaupt zulässig? Muss auch hier ein Vorplatz vor dem Carport von 5 m bestehen obwohl es nur ein Privatweg ist?
Gruss wipsi