Nachmieter bei Mietvertrag mit Mindestlaufzeit

camster

Mitglied
12. Okt. 2009
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Hallo allerseits,

Unsere Eigentumswohnung wäre ab ca. Oktober 2011 bezugsbereit. Wir haben momentan einen Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren welcher frühestens auf Ende März 2012 gekündigt werden kann.

Wenn wir nun einen Nachmieter suchen, muss dieser den Vertrag einfach für die restliche Laufzeit von 6 Monaten übernehmen oder würde er für weitere 2 Jahre unterschreiben müssen? Ich habe das Thema bereits ohne Erfolg gegoogled. Kennt sich hier jemand aus? Ansonsten werde ich am Montag beim Mieterverband anrufen.

Gruss & Danke

Camster

 
*Bump*

Kennt sich hier niemand mit diesem Thema aus?

Telefonanschluss des Mieterverbandes ist leider konstant überlastet und ich habe auch nicht wirklich Lust für 80.- Mitglied zu werden, wenn ich eh nicht mehr lange Mieter sein werde. /emoticons/default_rolleyes.gif

 
Hoi,

ich gehe davon aus, dass der Nachmieter eben nur Deinen Vertrag weiter erfüllen muss. Also so gesehen nur für die 6 Monate und wenn er dann nicht kündigt, dann läuft der Vertrag so weiter, wie es im Vertrag geregelt ist. Sicher könnte der Nachmieter mit dem Vermieter auch etwas anderes aushandeln, z. B. ab Übernahme der Wohnung auch wieder eine feste Laufzeit von 2 Jahren. Aber das ist eben Verhandlungssache.

Liebe Grüsse,

maxi

 
Wir waren beim Auszug in der gleichen Lage wie Du resp. wir konnten unsere Wohnung erst auf ende März kündigen und sind Mitte Dezember ausgezogen.

Der Vertrag wird in so einem Fall 1:1 auf den Nachmieter überschrieben. Die Miete darf nicht erhöht werden, dafür wird keine Renovierung fällig, egal wie die Wohnung aussieht und wie alt die letzten Renovierungsarbeiten sind.

Bei uns war es ausserdem so, dass der Nachmieter für die gesamte Nachzahlung der Nebenkosten gerade stehen musste (wurde von der Verwaltung so in der Vertragsüberschreibung festgehalten) und so haben wir uns mehrere hundert Franken gespart. Dafür durfte der Nachmieter schon vor Weihnachten einziehen./emoticons/default_wink.png

Natürlich kann der neue Mieter über die alte Vertragspflich hinaus einen Vertrag mit fester Laufzeit heraushandeln.

Auch wenn ein einziger Nachmieter der die Wohnung wirklich will reicht um aus der Pflicht entlassen zu werden, solltet Ihr dem Vermieter mindestens 3 willige Mieter präsentieren und vor allem: Lasst Euch die Personalien der Interessenten geben. Wenn möglich mit der Unterschrift dass sie die Wohnung mieten möchten.

 

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