Nebenkosten, ab wann beginnen sie? Wann besteht die Zahlungspflicht?

C.F.

New member
13. Dez. 2013
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Hallo Communitiy,

Ich bin neu hier und entschuldigt bitte wenn ich meinen Beitrag nicht am richtigen Ort "poste".

Wieso ich eigentlich hier rein schreibe? Ich benötige Eure Hilfe. Vielleicht habt Ihr das Thema bereits mal besprochen, ich habe jedenfalls mittels Such-Maschine nichts gefunden.

Im Februar 2013 hat die Eigentumsübertragung beim Notar unserer Eigentumswohnung stattgefunden. Soweit alles klar.

Zu diesem Zeitpunkt jedoch war unsere Wohnung noch eine Baustelle, sie war nicht bewohnbar. Die Eigentumsübertragung wurde nur vorverschoben, damit ich alle Innenarbeiten an der Wohnung als "Eigenleistung" ausführen konnte. Das bedeut dass ich der ganze Innenausbau (Platten, Küche, Badzimmer, Malerarbeiten, Gipserarbeiten etc.) selber ausführen liess und nicht mittels Architekturbüro.

Als dann alle Arbeiten beendet wurden, hat am 08.04.2013 im gleichen Zeitpunkt wie bei allen Anderen Eigentümer die Wohnungsübergabe (Schlüsselübergabe) stattgefunden. Und erst seit diesem Tag wohnen meine Frau und ich in unserer Wohnung.

Nun, die Verwaltung hat uns die Akontozahlungen der Nebenkosten zur Begleichung zugestellt und sie beharren darauf, dass wir die Nebenkosten bereits ab Eigentumsübertragung bezahlen müssen (4.2.2013) anstatt seit Wohnungsübergabe (8.4.2013). Sie sagen, dass die Rechten und Plichten einer Wohnung mit der Eigentumsübertragung dem Käufer übertragen werden, weshalb diese Nebenkosten bereits ab Februar 2013 geschuldet seien. Wieso ist das so? Die Wohnung war ja nicht bewohnbar. Es gab kein Strom, kein Wasser, keine Heizung, gar nichts.

Gibt es diesbezüglich eine gesetzliche Regelung welche mir in diesem Falle Recht geben würde? Ich möchte nämlich nicht Akontozahlungen meiner Nebenkosten leisten, für eine Zeitperiode in der meine Wohnung nicht bewohnbar war. Versteht Ihr was ich meine?

Für Ratschläge und persönliche Erfahrungen in diesem Zusammenhang danke ich Euch alle im Voraus bestens.

Liebe Grüsse

C.F.

 
Hallo,

Da würde ich 2 Dinge trennen: Wer bezahlen muss und zum anderen die Höhe des zu bezahlenden Betrages

Nun, die Verwaltung hat uns die Akontozahlungen der Nebenkosten zur Begleichung zugestellt und sie beharren darauf, dass wir die Nebenkosten bereits ab Eigentumsübertragung bezahlen müssen (4.2.2013) anstatt seit Wohnungsübergabe (8.4.2013). Sie sagen, dass die Rechten und Plichten einer Wohnung mit der Eigentumsübertragung dem Käufer übertragen werden, weshalb diese Nebenkosten bereits ab Februar 2013 geschuldet seien. Wieso ist das so?
Wie soll es denn sonst sein? Wer ausser dem Eigentümer sollte nach deiner Meinung die Nebenkosten eines Objektes bezahlen?

Natürlich zahlt das der Eigentümer. Die Hausverwaltung wird sich an dich halten.

Wenn du das von deinem Bauunternehmen für diesen Zeitraum zurückhaben willst kannst du das mit dem diskutieren und evtl dort zurückholen. Hilfreich wäre dabei ein Vertrag oder eine Abmachung, in der das vor dem Übertrag bereits abgesprochen war.

Die Wohnung war ja nicht bewohnbar. Es gab kein Strom, kein Wasser, keine Heizung, gar nichts.
Bzgl der Höhe der Nebenkosten kannst du schon prüfen, ob Nebenkosten für Wasser und Strom in dem Zeitraum anfallen, in dem das alles wirklich nicht zur Verfügung stand.

Allerdings bin ich da nicht so sicher: Wenn du in dieser Zeit schon den Innenausbau des Hauses gemacht hast war das Haus doch schon an Wasser, Strom usw angeschlossen? Dann fallen vermutlich auch schon Kosten beim Versorger an und somit auch Haus-Nebenkosten.

Ob du das in deiner Wohnung schon alles nutzen konntest ist dann nicht das Problem der Hausverwaltung. Die kann sich das Geld dafür ja auch nicht drucken...

Gruss

 
Hallo mime7

Besten Dank für deine rasche Antwort.

Klar muss ich für die Nebenkosten meiner Wohnung aufkommen, dies war jedoch nicht meine Frage.

Wo in welcher Gesetzgebung bzw. Reglement ist die Bezahlung von Nebenkosten und ab wann man sie bezahlen muss, geregelt? Gibt es diesbezüglich keine klare Regelungen? 

C.F.

 
Was ist denn daran nicht klar?

Nebenkosten zahlt zu jedem Zeitpunkt der Eigentümer.

Wenn du ab Februar Eigentümer warst, dann hält sich ab Februar die Verwaltung an Dich.

 
Hallo,

ab der Eigentumsübertragung gehen wenn nichts anderes vereinbart Nutzen und Gefahr (vermeintlich nennen sie es Rechte und Pflichten) auf den neuen Eigentümer über. Dabei spielt es keine Rolle ob bewohnbar oder nicht, die Ausnahme wären wohl arglistig verschwiegene Mängel. Wenn Du das anderst haben willst müsstest Du das so viel ich weiss explizit im Vertrag einbinden (bei Altbauten).

Auf die Schnelle gegoogelt: http://www.notariate.zh.ch/gru_kau_bes_eba.php

Die gesetzliche Regel gibt Dir m.M.n eben NICHT recht.

Erlaube mir die Frage, aber hast Du Dich genau informiert, was Du da unterschrieben hast? Als wir den Kaufvertrag zum ersten mal durchgelesen haben, verstand ich 30% nicht, von 30% kannte ich die Existenz nicht mal und 30% konnte ich verstehen/einordnen und 10% sind Unschärfe ;-)

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo

Obwohl meine Wohnung erst in 9 Monaten bezugsbereit ist, hatte ich die Eigentumsübertragung auch schon im Frühling dieses Jahres. Im Vertrag ist aber klar geregelt, dass alle Nebenkosten bis zur Schlüsselübergabe vom GU bezahlt werden.

Gruss, Minette

 
[SIZE=medium]Die "Nebenkosten" lassen sich im weitesten Sinne aus dem ZGB ableiten. Mit der Eigentumsübertragung gehen Nutzen und Gefahr an den Eigentümer über. D.h. hast du im Kaufvertrag keine zusätzliche Regelung (davon ist auszugehen) oder eine vertragliche Vereinbarung mit dem GU oder Bauunternehmen, dass die Nebenkosten bis zur Wohnungsübergabe durch sie übernommen werden, bist du Zahlungspflichtig.[/SIZE]

 
Ich danke Euch Allen für die Hilfe.

@Minette:

Könntest Du bitte in deinem Vertrag nachschauen, ob vielleicht folgender Satz erwähnt ist:

In Abweichung von Art. ................... werden die Nebenkosten bis zur Wohnungsübergabe (Schlüsselübergabe) durch den GU übernommen.

Dies würde mich vielleicht einer gesetzlichen Rechtgebung näher bringen. Anosnsten danke trotzdem für Deine Mühe.

Grüsse C.F.

 

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