Neue Küchen-Offerte

Ok, jetzt, wo du es sagst. Hab mich schon gefragt, wieso das Fenster so komisch unterteilt ist [emoji1]


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Wir haben im Vorfeld oft gehört, dass diese Art von Griff mühsam zu putzen sei. Bis jetzt aber überhaupt kein Problem. Es sammelt sich nicht gross Schmutz darin, und wenn, dann einfach mit einem Lappen wegwischen.

Klar, der Schmutz fällt dabei auf den Boden. Also macht man das vor dem Staubsaugen.

schublade.jpg

 
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Wir haben bisher zwei Angebote erhalten, eines ist 10% niedriger und das andere 17%. Wir haben den GU gefragt, ob wir einen anderen Anbieter für die Küche verwenden können. Er sagte, dies sei in Ordnung, aber er werde nur 80% des Budgets zurückgeben. Diese Strafe steht nicht im Vertrag, den wir beim Notar unterzeichnet haben. Ist das eine Art implizite Regel? Gibt es auch bei den anderen Angeboten eine Möglichkeit, seinen Anbieter dazu zu bringen, seinen Preis zu senken?

 
Wir haben auch mit einem GU gebaut. Für diverse Punkte hatten wir einfach ein Budget (zb Küche, Sanitär etc.). Nach dem Bemustern gab es dann eine sehr detaillierte Minder/Mehrkosten-Abrechnung. Auf den Mehrkosten mussten wir dann noch 10% Planungs- und Koordinierungshonorar bezahlen.

Schlussendlich fand ich das eigentlich ganz fair so.

Einfach so ohne Begründung nur 80% Budget zurückgeben finde ich irgendwie komisch.

 
Übliche GU-Masche. Kommt leider sehr häufig vor. Viele unserer Kunden bauen mit GUs...und was man da ab und zu hört. Schrecklich. (Es gibt auch super GUs, keine Frage :).)

 
Er sagte, dies sei in Ordnung, aber er werde nur 80% des Budgets zurückgeben. Diese Strafe steht nicht im Vertrag, den wir beim Notar unterzeichnet haben. 
Steht es denn in einem anderen Vertrag, den ihr (mit oder ohne Notar ist nicht so relevant) unterzeichnet habt? Falls Du nicht sicher bist, einfach den GU freundlich bitten, Dir den entsprechenden Passus in einem Dokument, das Du unterzeichnet hast, zu zeigen.
Danach ist die Angelegenheit entweder in die eine oder in die andere Richtung geklärt. 

 
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 Wir haben den GU gefragt, ob wir einen anderen Anbieter für die Küche verwenden können. Er sagte, dies sei in Ordnung, aber er werde nur 80% des Budgets zurückgeben.
exakt auf diesen Punkt hatte ich Dich ja in meinem vorherigen Beitrag schon hingewiesen...  nicht gelesen, nicht geglaubt?

Das kann am Ende immer noch günstiger kommen...  oft schon passiert.

Es hängt letztlich vom GU/TU ab....    ich habe gerade diese Woche zwei Bauherren zum GU-Termin begleitet, um  Änderung vor Vertragsabschluss zu besprechen, welcher fair solch reinen Budgetbeträge zu 100% vergütet...  bei richtiger Auswahl des Partners also grundsätzlcih kein Problem.

 
Es hängt letztlich vom GU/TU ab....    ich habe gerade diese Woche zwei Bauherren zum GU-Termin begleitet, um  Änderung vor Vertragsabschluss zu besprechen, welcher fair solch reinen Budgetbeträge zu 100% vergütet...  bei richtiger Auswahl des Partners also grundsätzlcih kein Problem.
Genau. Leider sind manche Käufer auch beratungsresistent. Wie oft ich diesen Punkt schon angesprochen habe in den letzten 15 Jahren, kann ich wirklich nicht mehr zählen.

 
Nun ja, man muss das gesamte GU-Paket prüfen und bewerten...oder lassen....  Die "Küchenproblematik" ist da oft nur ein Teil...  gefolgt von anderen Vorgaben/Bindungen.

Wenn der Käufer absolut dort die Wohnung kaufen möchte, sich nicht alternativ orientieren will/möchte, dann hängt er eben bei einem solchen GU/TU fest.

 
exakt auf diesen Punkt hatte ich Dich ja in meinem vorherigen Beitrag schon hingewiesen...  nicht gelesen, nicht geglaubt?

Das kann am Ende immer noch günstiger kommen...  oft schon passiert.

Es hängt letztlich vom GU/TU ab....    ich habe gerade diese Woche zwei Bauherren zum GU-Termin begleitet, um  Änderung vor Vertragsabschluss zu besprechen, welcher fair solch reinen Budgetbeträge zu 100% vergütet...  bei richtiger Auswahl des Partners also grundsätzlcih kein Problem.
Danke, Pfälzer. Ich habe gelesen, was du geschrieben hast :). In unserem Vertrag wird keine Strafe erwähnt. Der Vertrag sagt:

Die Mehrkosten der Anderungen werden netto gemass Handwerkerrechnungen zuziiglich 10 % Generalunternehmerhonorar und 5 % Gebiihren verrechnet und sind spatestens mit dergrundbuchamtlichen Eigentumsubertragung zu bezahlen (abzgl. al Ifallig geleisteter Akontozahlungen). Dazu kommen eventuelle Honorare von Spezialisten wie Architekt, Ingenieur usw. Die Abrechnung und Tilgung dieser Mehrkosten erfolgt ausseramtlich. Allfallige Minderkosten sind ebenfalls auszugleichen.

Gibt es ein Gesetz außerhalb des Vertrages, das besagt, dass die Minderkosten teilweise kompensiert werden?

 
Genau. Leider sind manche Käufer auch beratungsresistent. Wie oft ich diesen Punkt schon angesprochen habe in den letzten 15 Jahren, kann ich wirklich nicht mehr zählen.
Wir haben den Vertrag von einem auf Immobilientransaktionen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Ich denke der Anwalt ist nicht gut?

 
Am Ende stellten wir fest, dass der Preis für die Möbel für Schweizer Standards fair war, da Küchen ähnlicher Größe ungefähr gleich viel kosten. Die Preise für die Geräte waren zu hoch, aber am Ende haben wir mit dem Küchenplaner eine Lösung gefunden.

Wir sind sehr zufrieden mit dem Endergebnis. Der Küchenplaner lieferte alles wie erwartet - auch bei kurzfristigen Änderungen. Sehr zu empfehlen: Dominik Meier Innenausbau AG

 

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