Hallo raycecile
mit dem Baubeschrieb hast Du natürlich völlg recht! Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Vielleicht habe ich mal die Möglichkeit so ein Teil, via pdf, einzusehen?
Trotzdem muss man doch davon ausgehen können, als neuer Bauherr und Interessent, daraus zumindest den Standard des Untermehmens herauslesen und mit den Mitbewerbern vergleichen zu können? Zumindest ist dies in Deutschland so.
Selbstverständlich sind auch hier die Baubeschreibungen unterschiedlich ausgelegt, wird auf manche Dinge evtl. auch bewusst nicht eingegangen und auf die spätere "Bemusterung" gehofft. Was aber den Bauherrn nicht daran hindern muss, bereits vor Unterzeichnung sich seine "Wünsche" hierzu anbieten zu lassen. Dann weiss er, dass Firma A einen Mehrpreis von xx und Firma B einen von xx, dafür verlangen würde! Dann hat er doch eher einen realistischen Vergleich. Oder ist das in der Schweiz nicht möglich?
Mit den Hausverkäufern ist es bei Euch, wie auch bei uns, wohl so, dass ein Vertrag erst nach Gegenzeichnung durch die Hausbaufirma zustande kommt? Wenn also Bedenken über den angepriesenen Standard bestehen, weshalb macht Ihr keine ergänzenden Eintragungen oder eine schriftliche Anlage zum Vertrag? Der Verkäufer hat es Euch ja evtl. versprochen, was da so drin ist. Würde die Hausbaufirma dann gegenzeichnen, hätte es der Bauherr schriftlich, oder wenn dem dann doch nicht so wäre, würde sie den Vertrag wohl nicht akzeptieren? Oder liege ich hier auch falsch? Ich lerne ja gern hinzu!
Gruß vom Pfälzer