@nasche:
das Benehmen des GU ist so, dass der wohl nur die unhöflich-deutliche Variante versteht.
Du musst da juristisch korrekt vorgehen: Frist zur Mängelbehebung, mit Androhung der Behebung durch Drittfirma, dann die Kosten per Klage wieder reinholen.
Du darfst aber nichts fordern, was nicht bei der Verhandlung durchsetzbar ist, sonst riskierst Du bei der Verhandlung einen Vergleich und bleibst auf einem Teil der Anwalts- und Gerichtskosten sitzen. Man muss dem einfach beibringen, dass man die Geschichte kompromisslos durchziehen wird und dass ab und zu eine SMS als Antwort nicht ausreicht. Die Kosten für die Mängelbehebung musst Du natürlich vorschiessen; gegenüber den Drittunternehmern haftest Du für die Bezahlung.
Wegen dem CO-Problem: da deutet doch alles auf mangelnden Kaminzug hin, das kann bei luftdichten Minergiehäusern vielerlei Ursachen haben (Unterdruck durch Wechselwirkungen von Komfortlüftung und Ofen (Schornsteinzug, Luftzufuhr), Dampfabzug in der Küche usw.??). Wenn der Kaminzug und der Ofen i.O. sind, müssen alle Abgase restlos durch den Schornstein weg. Das wäre etas für den Architekten bzw. Haustechniker, aber wenn die alle vom GU sind, hast Du es nicht leicht.
Für maximal zulässige CO-Werte in Wohn- und Arbeitsräumen siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Kohlenstoffmonoxid] hier URL]; der maximal zulässige Wert für Arbeitsplätze ist 30 ppm, in Wohn- und Schlafräumen ist auch das zuviel.
Ich glaube nicht, dass Menschen in Wohnungen überleben, wo die Fliegen wegen dem CO eingehen. Da wären dann noch andere Ursachen in Betracht zu ziehen (Formaldehyd, ausgasende Holzschutzmittel, Teppichkleber usw.,), das wird das CO-Messgerät allerdings nicht anzeigen. Tote Fliegen im Winterhalbjahr sind eher normal (Pferde- oder Kuhweide in der Nähe?), die kommen im Herbst in die Wohnung und gehen halt hier ein statt draussen. Du brauchst eine Liste aller im Innenbereich verbauten Produkte, um weiterforschen zu können, und die kriegst Du nur, wenn der GU das will ...
das Benehmen des GU ist so, dass der wohl nur die unhöflich-deutliche Variante versteht.
Du musst da juristisch korrekt vorgehen: Frist zur Mängelbehebung, mit Androhung der Behebung durch Drittfirma, dann die Kosten per Klage wieder reinholen.
Du darfst aber nichts fordern, was nicht bei der Verhandlung durchsetzbar ist, sonst riskierst Du bei der Verhandlung einen Vergleich und bleibst auf einem Teil der Anwalts- und Gerichtskosten sitzen. Man muss dem einfach beibringen, dass man die Geschichte kompromisslos durchziehen wird und dass ab und zu eine SMS als Antwort nicht ausreicht. Die Kosten für die Mängelbehebung musst Du natürlich vorschiessen; gegenüber den Drittunternehmern haftest Du für die Bezahlung.
Wegen dem CO-Problem: da deutet doch alles auf mangelnden Kaminzug hin, das kann bei luftdichten Minergiehäusern vielerlei Ursachen haben (Unterdruck durch Wechselwirkungen von Komfortlüftung und Ofen (Schornsteinzug, Luftzufuhr), Dampfabzug in der Küche usw.??). Wenn der Kaminzug und der Ofen i.O. sind, müssen alle Abgase restlos durch den Schornstein weg. Das wäre etas für den Architekten bzw. Haustechniker, aber wenn die alle vom GU sind, hast Du es nicht leicht.
Für maximal zulässige CO-Werte in Wohn- und Arbeitsräumen siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Kohlenstoffmonoxid] hier URL]; der maximal zulässige Wert für Arbeitsplätze ist 30 ppm, in Wohn- und Schlafräumen ist auch das zuviel.
Ich glaube nicht, dass Menschen in Wohnungen überleben, wo die Fliegen wegen dem CO eingehen. Da wären dann noch andere Ursachen in Betracht zu ziehen (Formaldehyd, ausgasende Holzschutzmittel, Teppichkleber usw.,), das wird das CO-Messgerät allerdings nicht anzeigen. Tote Fliegen im Winterhalbjahr sind eher normal (Pferde- oder Kuhweide in der Nähe?), die kommen im Herbst in die Wohnung und gehen halt hier ein statt draussen. Du brauchst eine Liste aller im Innenbereich verbauten Produkte, um weiterforschen zu können, und die kriegst Du nur, wenn der GU das will ...