Nutzung Landwirtschaftsland

Daneee

Mitglied
18. Okt. 2006
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...so, Heute waren wir mal bei einem Gespräch mit den Landeigentümern.

Letzt hat sich herausgestellt, dass ca. 1/3 des Grundstückteils den wir wollen Landwirtschaftsland ist.

Kostenmässig natürlich seeeehr interessant.

Nun meine Frage: Was hat es mit Landwirtschaftsland so auf sich ??

Das man darauf nicht bauen darf weiss ich.Aber wie sieht es aus, wenn wir es einzäunen wollen, quasi als Rasenfläche / Wiese ?? Darf man es einzäunen wie ein normales Grundstück (Bauland) ??

Wir wollten ja `ne grosse Parzelle ( ca. 1500m2 ), damit Hund/e darauf Auslauf haben...darf man Landwirtschaftsland, wenn man nichts draufbaut so nutzen wie ``normales`` Bauland ??

Wär natürlich meeega...so käme es natürlich bedeutend günstiger als wenn man ganze 1500m2 Bauland ``poschte``würde.

Somit würden auch ca. 800-1000m2 ( Bauland) reichen !!

Wäre uuuuhhh dankbar wänn Eus da öpper chönt Uuskunft gäh !!

Thanks und guet Naaaacht mitenand Daneee

 
Wir haben auch einen Teil landwirtschaftsland.. Und wir werden es garantier einzäumen.. Kann mir nicht vorstellen das Zäune nicht erlaubt sind schliesslich stellen die Bauern auch Zäune auf das Landwirtschaftsland für Ihre Kühe, fraglich ist nur ob es bestimmte Arten von Zäunen gibt die nicht erlaubt sind..

Kennt sich jemand gut aus?

Little

 
@Little...

...ja, genau das ist die Frage !!

Einzäunen alleine ist, wie gesagt wahrscheindlich schon erlaubt.

Aber möchten ``unser``Land ja nicht mit einem orangen Elektrozaun einzäunen, sondern mit einem, wie wir es auch auf Bauland tun würden.

resp. wollen wir den Hag vermutlich einbetonieren.

Ausserdem, hast Du mal was gehört wie es wäre wenn man ( das Grundstück hat ganz leichte Hanglage )als schönen Abschluss des Grundstückes ( wäre aber auf dem Landw. Land ) als Hangsicherung ein paar Kalksteinbrocken hinplatzieren würde ?? Oder müsste man dafür `ne Bewilligung holen ??

Gruss Gruss Daneee

 
Du stellst gute Fragen die uns alle eigentlich auch noch interessieren würden..

Umgebungsgestalltung kommt bei uns ja nun auch..

Also einbetonieren hat mir mal jemand gesagt würde nicht gehen, allerdings werden wir das auch noch def abklären. So orangen Elektrozaun gibt es bei uns auch nicht. Pferdekoppeln z.B. sind ja auch Betoniert oder nicht?

Auch gewisse feste Zäune bei Bauern werden z.T. Betoniert habe ich auch schon gesehen. Wenn sie z.B ein grosses Gelände aussenrum einzäunen und dann nur noch kleinere Abgrenzungen machen im inneren..

Werd mal ein bisschen im Netz schauen was sich so finden lässt.

Fals du infos bekommst, schickst du sie mir?

Wäre super.

Little

 
Klaro Little, und du bitte auch wenn sich was findet !! Gäll ??

Habt Ihr das landw. land gekauft oder einfach auf 99 Jahre gepachtet ??

Mensch, die sollen auch nicht so ``bünzlig``tun !!

Habe mal gelesen, dass man zB einen kleineren Stall resp. Unterstand aufstellen darf.

Kann doch denen egal sein, ob die Pfosten jetzt betoniert sind oder nur in den Boden gerammt !!

Echt...manchmal können dei Behörden schon recht ``affig`` tun !!

Wie sieht es aus mit Bepflanzung ?? Meine solche als Sichtschutz ?? tuja oder so ??

 
Ich würde da auf der Baukommision nachfragen. Bestimmungen für Landwirtschaftszone sind schon sehr speziell.

Ist ja aber auch richtig so, denn aus irgend einem Grund ist es ja Landwirtschaftszone und nicht Bauland! ... und man bekommt es ja auch sehr billig. Aber eben nicht ohne Einschränkung.

 
Solange du die Landwirtschaftzone "zonenkonform" nutzt kannst du alles machen...

Als Garten benutzen, bzw. als Anbaufläche für Gemüse usw. stellt sicherlich kein Problem da. Einen festinstallierten Sitzplatz, bzw. Gebäude dürfen darauf nicht erstellt werden.

 
@bohne70

..das ist mir auch klar.

Will ja auch keinen Garten anlegen.

Und hätte ich nicht die absicht, was mit Hunden zu machen resp. hätte keinen

Hund müsste es noch nicht mal einen Zaun haben.

Umgebungsgestaltung werden wir sowieso nur um Haus herum machen, wenn

man überhaupt von ``gestaltung`` sprechen kann...

Denn wir wollen keinen Blumen/Ziergarten.

Vielleicht einfach etwas schöneren Rasen / Wiese und eine grosse Holzterrasse.

Und da das Grundstück wie gesagt etwas uneben ist planen wir so

Abstufungen ( Terrassen ?? ) aus diesen schönen Kalksteinbrocken.

Und das Landwirtschaftsland würde einfach Wiese bleiben, die allerdings eben eingezäunt werden soll.

...und sonst könnte ich ja einfach `ne Kuh draufstellen und dann wäre die Nutzung ja erlaubt, oder ?? Griiiiiiiiiis !!!

 
Oder schafe, dann wären die Hunde mit Schaffehüten beschäftigt /emoticons/default_biggrin.png

 
Alternativ könntest du dir auch einen Landseer kaufen.. von weitem könnte man ihn dann glatt für ein mittelgrosses Kälbchen halten:D /emoticons/default_biggrin.png

Um wieder etwas ernst zu werden, wir haben heute abend gespräch mit dem Umgebungstypen/Archidekten und GU.. Wird nicht sehr erfreulich werden, da wir uns alle nicht einig sind was besprochen wurde. Jeder hat eine andere Meinung, super!!/emoticons/default_additional/168.gif/emoticons/default_additional/62.gif/emoticons/default_additional/20.gif Bitte um halb 4 daumen drücken.

Ich werde sie, für den Fall das man dann noch vernünftig mit Ihnen reden kann mal etwas fragen wie das es so ist mit einzäumen etc.

Little

 
Hallo Daneee

Der Kauf von Landwirtschaftsland ist soweit ich weiss nicht so ohne weiteres möglich, wenn man keinen Landwirtschaftsbetrieb hat.

Wir haben kürzlich eine Stück Landwirtschaftland verkauft, und dieses war nur zulässig da der Käufer bereits solches Land hat und als Pferdehalter die landwirtschaftliche Nutzung nachweisen konnte.

Als Lektüre könnte vielleicht weiterhelfen:

Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht ab Artikel 61

Gruss afm

 
Wir haben ohne Probleme den Teil Landwirtschaftsland gekauft..

Mussten auch nicht vorweisen das wir Hühner Pferde oder Kühe auf die Wiese stellen.

little

 
Bis 4000m2 Landwirtschaftsland kann jederman erwerben/kaufen, bei mehr Landwirtschaftsland gilt es dann entsprechende Nutzung/Vorschriften einzuhalten.

Einfriedungen können jederzeit (je nach Gemeinde/Kanton braucht es eine kleine Baubewilligung), gemacht werden, müssen aber logischerweise auch den üblichen Vorschriften entsprechen (Grenzabstände sind einzuhalten und dies weichen klar von denjenigen einer Baulandparzelle ab).

Liebe Grüsse TimTaylor

 
Hier eine Erklärung zum Begriff; Wikipedia bezeichnet Einfriedung wie folgt:

Als Einfriedung bezeichnet man allgemein die Eingrenzung eines Terrains, das nur durch ein Tor betretbar ist. Der Begriff wird im speziellen meistens für die Abgrenzung eines Grundstücks durch einen Zaun, einer freistehenden Mauer oder einer Hecke genutzt.

Von ?http://de.wikipedia.org/wiki/Einfriedung?

Irgendwoher muss ja auch das Wort "Friedhof" kommen: Nichts anderes als ein abgestecktes Grundstück, das durch ein Tor / einen Eingang betreten wird.

Gruss

Martin

 
@TimTaylor

...indemfall denkst Du auch, es sollte kein Problem sein ``unser`` ans Bauland angrenzende Landwirtschaftsland miteinzuzäunen ??

Hab gestern noch `ne Mail an die Gemeindeschreiberin des ``Käfflis``geschrieben, die ist grad gleichzeitig noch die Aktuarin der Landwirtschaftskomission...sie sollte eigentlich schon wissen wie und was dort erlaubt ist, oder !?

Auch werden wie Anfangs nächster Week mal mit unserem zukünftigen GU vor Ort gehen und das ganze inspizieren.

Mal kuckn was dabei rauskommt.

 
Hallo

Also ich denke, Du solltest das schon kaufen dürfen und dann einzäunen.

Reines Landwirtschaftsland kostet ja pro m2 nur 7.-- ca.!! Was Du als

Nicht-Landwirt alles darfst und was nicht, würde ich beim Kantonalen Amt

für Landwirtschaft abklären lassen. Denn da gelten andere Gesetze und

Bestimmungen.

 
@Little

Die Beschreibung welche winner60 mittels Wikipedia geliefert hat bringt es ziemlich auf den Punkt was eine Einfriedung bedeutet.

Vielerorts wird die Umfriedung auch Einfriedung genannt, so zum Beispiel im Hausfriedensbruch.

Als Einfriedung oder Umfriedung gelten Zäune jeden Materials (Holzlattenzaun, Geflechte etc,), Mauern in allen möglichen Arten und vielfalt, aber auch Hecken gelten als Umfriedung und können in einigen Gemeinden sogar verlangt werden als Abgrenzung (zum Beispiel in Walterswil im Baureglement so erwähnt).

@Daneee

Ja sollte meiner Ansicht nach kein Problem sein, aber wie schon erwähnt brauchst du eventuell eine kleine Baubewilligung und zudem könnte dir vorgeschrieben werden wie der Zaun (aus welchem Material) gefertigt werden muss und zudem gelten eben andere Abstände insbesondere zu Strassen.

Die Angaben solltest du eigentlich alle in der Baugesuchsmappe finden welche für ca. 15.- auf jeder Gemeinde bestellt/abgeholt werden können.

Habe für Laufenburg einen Teil rauskopiert, da du aber scheinbar in einer anderen Gemeinde wohnst, gelten natürlich die Reglemente deiner Gemeinde welche vielfach auch übers Netz runtergeladen werden können.



§ 27 Bauten in der Landwirtschaftszone

Bauten in der

Landwirtschaftszone

1

Für alle Bauten und Anlagen ist ein in Abwägung sämtlicher betroffenerInteressen optimaler Standort zu wählen. Sie haben sich unter

Wahrung der betrieblichen Erfordernisse in Bezug auf Ausmass,

Gestaltung, Stellung sowie Bepflanzung ins Landschaftsbild einzufügen.
Liebe Grüsse TimTaylor

 
Hallo

Also ich denke, Du solltest das schon kaufen dürfen und dann einzäunen.

Reines Landwirtschaftsland kostet ja pro m2 nur 7.-- ca.!! Was Du als

Nicht-Landwirt alles darfst und was nicht, würde ich beim Kantonalen Amt

für Landwirtschaft abklären lassen. Denn da gelten andere Gesetze und

Bestimmungen.
@Ragiba00

Es gelten sogar hauptsächlich Eidg. Gesetze betreffend Landwirtschaftszone siehe hier zum Beispiel in Laufenburg:



3.3 Landwirtschaftszone

§ 26 Landwirtschaftszone

Landwirtschaftszone

1 Die Landwirtschaftszone ist für die bodenabhängige landwirtschaftlicheund gartenbauliche Produktion sowie für die innere Aufstockung

im Sinne der Art. 16 und Art. 16a Abs. 1 und 2 RPG bestimmt.

2

Die Zulässigkeit von weiteren Produktionsmethoden und Nutzungsformenrichtet sich nach eidgenössischem Recht.
Liebe Grüsse TimTaylor

 

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