Offerte wird in Rechnung gestellt

phossil

Mitglied
07. Dez. 2012
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Hallo Liebe haus-forum.ch Gemeinde :)

Ich war auf der Suche nach Informationen bezüglich Offerte(n) und deren Kosten. Hierbei bin ich auf dieses Forum gestossen.

Da ich anderweitig keine weiteren Informationen erhalten habe, möchte ich es hier versuchen und gleich mein Problem versuchen zu schildern.

Wir sind daran, ein Einfamilienhaus zu bauen. Diesbezüglich hatten wir einige Termine mit einem Küchenbauer, der anhand unseren "Anforderungen" und des gegebenen Plans eine Offerte erstellt hat.

Natürlich haben wir mehrere Offerten eingeholt.

Nun haben wir eine gute Preis-Leistungsofferte von einem anderen Küchenbauer erhalten, die um einiges besser ist, als die vom 1. Küchenbauer.

Wir haben dies dem 1. Küchenbauer mitgeteilt, dass wir uns für jemand anderen entschieden haben. Dieser wurde dann unhöflich und mahnte uns, dass er uns seine Aufwände in Rechnung stellen wird.

Nun zu meinen Fragen:

Eine Offerte ist grundsätzlich ja gratis, sofern nichts vereinbart wurde. Kann dieser Küchenbauer nun uns seine Arbeiten (gemeinsame Termine für Zusammenstellung/Beratung, erstellen der Offerte, etc.) in Rechnung stellen? Obwohl vorher nichts vereinbart wurde? Seine Aussage war in etwa die folgende: "Wenn Sie sich nicht für mich entscheiden werden, dann werde ich ihnen meine Aufwände in Rechnung stellen"

Bei Kassensturz hatten sie einmal einen Beitrag gebracht, wo eine Rechtsexperte sagte, dass z.B. ein Zahnarzt, bevor er eine Offerte erstellen kann, die Gegebenheiten ansehen muss, was er dann auch verrechnen kann.

Ist dies bei meinem Fall mit dem Küchenbauer dasselbe oder sind dies zwei Paar Schuhe?

Kennt sich diesbezüglich jemand von Euch aus, der mir Rat geben könnte, wie es hierbei rechtlich aussieht?

Besten Dank schon im Voraus.

Lg phossil

 
hallo phossil

ob er das recht hat, dies in rechnung zu stellen, kann ich dir leider nicht sagen.. haben die irrgendeine agb oder so was, bsp. auf der homepage ersichtlich? oder auf der offerte geschrieben?

leider ist es heute so, das bei manchen das vertrauen da ist, aber die kontrolle besser ist.. :) wir sichern uns einfach lieber ab, und machen grundsätzlich (fast) alles nur noch schriftlich. bsp. auch wenn wir jemanden telefonisch für eine offerte anfragen, schreiben wir nach dem telefongespräch schnell eine email mit terminbestätigung und mit dem satz "freuen uns den termin und auf eine kostenlose offerte" oder "sobald kosten entstehen bitten wir sie uns dies erst per email mitzuteilen. ohne dies werden wir keine kosten übernehmen". ob das rechtlich im ersten fall genügt, weiss ich nicht, aber wir haben dann mind. etwas in der hand.

zum teil ist es auch so, dass sie etwas verlangen, wenn sie aber dann den auftrag kriegen, der betrag wieder gutgeschrieben wird..

hoffe konnte etwas helfen.

lg

 
Hallo,

in Rechnung stellen kann er das schon, du darfst auch zahlen, wenn du willst.

Ich persönlich würde mich aber auf den Standpunkt stellen, dass, solange nichts anderes vereinbart war, Offerten kostenlos sind.

Ich würd daher nicht zahlen und warten was passiert.

Vermutlich wirst du nie wieder was hören.

Gruss

 
Wenn nicht von Anfang an ein Preis für eine Offerte genannt wurde, kannst du davon ausgehen, dass diese gratis ist.

Manche probieren es einfach.....

Martin

 

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