Hallo Liebe haus-forum.ch Gemeinde
Ich war auf der Suche nach Informationen bezüglich Offerte und deren Kosten. Hierbei bin ich auf dieses Forum gestossen.
Da ich anderweitig keine weiteren Informationen erhalten habe, möchte ich es hier versuchen und gleich mein Problem versuchen zu schildern.
Wir sind daran, ein Einfamilienhaus zu bauen. Diesbezüglich hatten wir einige Termine mit einem Küchenbauer, der anhand unseren "Anforderungen" und des gegebenen Plans eine Offerte erstellt hat.
Natürlich haben wir mehrere Offerten eingeholt.
Nun haben wir eine gute Preis-Leistungsofferte von einem anderen Küchenbauer erhalten, die um einiges besser ist, als die vom 1. Küchenbauer.
Wir haben dies dem 1. Küchenbauer mitgeteilt, dass wir uns für jemand anderen entschieden haben. Dieser wurde dann unhöflich und mahnte uns, dass er uns seine Aufwände in Rechnung stellen wird.
Nun zu meinen Fragen:
Eine Offerte ist grundsätzlich ja gratis, sofern nichts vereinbart wurde. Kann dieser Küchenbauer nun uns seine Arbeiten (gemeinsame Termine für Zusammenstellung/Beratung, erstellen der Offerte, etc.) in Rechnung stellen? Obwohl vorher nichts vereinbart wurde? Seine Aussage war in etwa die folgende: "Wenn Sie sich nicht für mich entscheiden werden, dann werde ich ihnen meine Aufwände in Rechnung stellen"
Bei Kassensturz hatten sie einmal einen Beitrag gebracht, wo eine Rechtsexperte sagte, dass z.B. ein Zahnarzt, bevor er eine Offerte erstellen kann, die Gegebenheiten ansehen muss, was er dann auch verrechnen kann.
Ist dies bei meinem Fall mit dem Küchenbauer dasselbe oder sind dies zwei Paar Schuhe?
Kennt sich diesbezüglich jemand von Euch aus, der mir Rat geben könnte, wie es hierbei rechtlich aussieht?
Besten Dank schon im Voraus.
Lg phossil
Ich war auf der Suche nach Informationen bezüglich Offerte und deren Kosten. Hierbei bin ich auf dieses Forum gestossen.
Da ich anderweitig keine weiteren Informationen erhalten habe, möchte ich es hier versuchen und gleich mein Problem versuchen zu schildern.
Wir sind daran, ein Einfamilienhaus zu bauen. Diesbezüglich hatten wir einige Termine mit einem Küchenbauer, der anhand unseren "Anforderungen" und des gegebenen Plans eine Offerte erstellt hat.
Natürlich haben wir mehrere Offerten eingeholt.
Nun haben wir eine gute Preis-Leistungsofferte von einem anderen Küchenbauer erhalten, die um einiges besser ist, als die vom 1. Küchenbauer.
Wir haben dies dem 1. Küchenbauer mitgeteilt, dass wir uns für jemand anderen entschieden haben. Dieser wurde dann unhöflich und mahnte uns, dass er uns seine Aufwände in Rechnung stellen wird.
Nun zu meinen Fragen:
Eine Offerte ist grundsätzlich ja gratis, sofern nichts vereinbart wurde. Kann dieser Küchenbauer nun uns seine Arbeiten (gemeinsame Termine für Zusammenstellung/Beratung, erstellen der Offerte, etc.) in Rechnung stellen? Obwohl vorher nichts vereinbart wurde? Seine Aussage war in etwa die folgende: "Wenn Sie sich nicht für mich entscheiden werden, dann werde ich ihnen meine Aufwände in Rechnung stellen"
Bei Kassensturz hatten sie einmal einen Beitrag gebracht, wo eine Rechtsexperte sagte, dass z.B. ein Zahnarzt, bevor er eine Offerte erstellen kann, die Gegebenheiten ansehen muss, was er dann auch verrechnen kann.
Ist dies bei meinem Fall mit dem Küchenbauer dasselbe oder sind dies zwei Paar Schuhe?
Kennt sich diesbezüglich jemand von Euch aus, der mir Rat geben könnte, wie es hierbei rechtlich aussieht?
Besten Dank schon im Voraus.
Lg phossil