Parkett verlegt in Eigentumswohnung

mazu01

Mitglied
15. Dez. 2012
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Hallo zusammen

Bin zukünftiger Besitzer einer 3 1/2 Zimmer Eigentumswohnung. In einer Siedlung von gesamthaft 24 Wohnungen welche 2013 im Kanton Bern gebaut werden.

Nun meine Frage:

Im Vertrag steht, dass der Boden der Zimmer mit Parkett von CHF 100/m2 gerechnet wurde. Nun habe ich etwas anderen Parkett ausgewählt, welcher etwas teurer ist CHF 120/m2.

Nun habe ich erfahren, dass der Bodenleger dem Architekten den gerechneten Parkett für CHF 70/m2 anbietet. Das heisst, der Architekt verdient am Parkett CHF 30/m2 bei allen Wohnungen, wenn alle den Standard auswählen.

Und ich muss CHF 50/m2 mehr zahlen, wenn ich mein Wunschparkett wähle.

Das ist doch nicht korrekt? Oder? Habe momentan noch nicht mit dem Architekt gesprochen. Aber das kommt noch.

Wie soll ich vorgehen? Bin froh um eure Erfahrungen.

Danke und Gruss

mazu01

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du bist gerade daran herauszufinden, wieso es so viele GUs gibt.

Verhandlungen über Preisab- und Zuschläge bei der Inneneinrichtung bzw. bei Abweichungen davon sollte man vor der Vertragsunterzeichnung führen, denn so ein Vertrag gilt wie jeder Vertrag für beide Seiten.

Prüfe, was es für Preisnachlass gibt, wenn du den Parkett ganz aus dem Vertrag nimmst, und den Bodenleger separat beauftragst.

 
Hallo emil17

Danke für die Antwort. Ja, der Vertrag gilt für beide Seiten. Aber leider ist die Definition unterschiedlich. Der Architekt sagt mir, dass die CHF 100/m2 im Baubeschriebs beinhalten auch sämtliche Vor- und Nacharbeiten sowie die Fussleisten (kann das fast 30% vom m2 Preis ausmachen?).

Also:

CHF 70/m2 = Parkett verlegt

CHF 30/m2 = Vor- und Nacharbeiten plus Fussleisten (und diese bleiben immer gleich)

Ok, die Fussleisten kosten ja auch was. Aber die Vor- und Nacharbeiten gehören doch zum Parkett verlegen. Also sind schon in den CHF 70/m2 enthalten. Oder? Und fast 30% für Fussleisten kann es ja auch nicht sein.

Gruss

mazu01

 
Hallo emil17

Danke für die Antwort. Ja, der Vertrag gilt für beide Seiten. Aber leider ist die Definition unterschiedlich. Der Architekt sagt mir, dass die CHF 100/m2 im Baubeschriebs beinhalten auch sämtliche Vor- und Nacharbeiten sowie die Fussleisten (kann das fast 30% vom m2 Preis ausmachen?).

Also:

CHF 70/m2 = Parkett verlegt

CHF 30/m2 = Vor- und Nacharbeiten plus Fussleisten (und diese bleiben immer gleich)

Ok, die Fussleisten kosten ja auch was. Aber die Vor- und Nacharbeiten gehören doch zum Parkett verlegen. Also sind schon in den CHF 70/m2 enthalten. Oder? Und fast 30% für Fussleisten kann es ja auch nicht sein.

Gruss

mazu01
Jo, Lieber Mazu,

Ob es das sein kann? Frag doch - wie von Emil empfohlen - ganze einfach den Fussbodenleger, was er Dir offerieren würde, wenn er das direkt für Dich machen würde. Und schau in Deinem Vertrag nach, wieviel Du erhältst, wenn Du den Boden ganz raus nimmst. Bei einem freundlichen Gespräch nimmt Dir der Fussbodenleger die Nacharbeiten und Fussleisten preislich sicher auseinander - und dan nweisste genau, was Du rechnen musst.

Und da es sein kann, dass der Fussbodenleger es nicht mit dem Arch/GU verderben will, fragst Du am besten noch einen anderen Fussbodenleger auch noch.

Am liebsten wäre mir, Du würdest das Resultat dann hier posten - dann lernen wir auch noch 'was.

Kleiner Hinweis am Rand: Wenn Du mit dem Boden dann Puff hast, musst Du dem Handwerker nachrennen. Statt dem Architekten. Dito, wenn sich "andere Handwerker (vom GU)" mit dem Bodenleger in die Quere kommen. Ein Bisschen etwas muss der Archi ja auch einkalkulieren für die möglichen Umstände.

Haba

 

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