Hallo Zusammen
Kennt sich einer von euch im Mietrecht aus?
Wir haben ja aktuell unsere Wohnung ausserterminlich per 1.11.15 gekündigt. Der nächste offizielle Kündigungstermin gemäss Vertrag wäre der 1.4.16.
Der Vermieter (Privatperson) informierte uns, dass wir, falls kein Nachmieter gefunden, bis max 31.12.15 die Miete zu bezahlen hätten. Soweit sogut. Gleichzeitig sagte er aber auch, dass wir die Wohnung nicht Online ausschreiben sollten, da dies Sie machen würden. Nun werden Sie die Wohnung (2-3 Wochen nach Kündigung) diese Woche Ausschreiben, aber zu einem höheren Zins. Zwar nur 1%, aber hier geht's meiner Meinung nach ums Prinzip. Die Mietzinserhöhung rechtfertigen Sie mit einer Parkplatzüberdachung, welche Sie allenfalls noch machen möchten.
Nun die Frage, zu was sind wir gesetzlich noch verpflichtet?
Dürfen wir ebenfalls ein Onlineinserat aber mit dem alten Mietzins machen? Oder entbindet uns die Zinserhöhung von unserer Pflicht?
Meiner Meinung nach sind wir dazu verpflichtet jemanden zu finden, der die Wohnung zu gleichen Bedingungen übernimmt wie wir Sie hatten.
Wir sind grad echt Ratlos,
Gruess Markus
Kennt sich einer von euch im Mietrecht aus?
Wir haben ja aktuell unsere Wohnung ausserterminlich per 1.11.15 gekündigt. Der nächste offizielle Kündigungstermin gemäss Vertrag wäre der 1.4.16.
Der Vermieter (Privatperson) informierte uns, dass wir, falls kein Nachmieter gefunden, bis max 31.12.15 die Miete zu bezahlen hätten. Soweit sogut. Gleichzeitig sagte er aber auch, dass wir die Wohnung nicht Online ausschreiben sollten, da dies Sie machen würden. Nun werden Sie die Wohnung (2-3 Wochen nach Kündigung) diese Woche Ausschreiben, aber zu einem höheren Zins. Zwar nur 1%, aber hier geht's meiner Meinung nach ums Prinzip. Die Mietzinserhöhung rechtfertigen Sie mit einer Parkplatzüberdachung, welche Sie allenfalls noch machen möchten.
Nun die Frage, zu was sind wir gesetzlich noch verpflichtet?
Dürfen wir ebenfalls ein Onlineinserat aber mit dem alten Mietzins machen? Oder entbindet uns die Zinserhöhung von unserer Pflicht?
Meiner Meinung nach sind wir dazu verpflichtet jemanden zu finden, der die Wohnung zu gleichen Bedingungen übernimmt wie wir Sie hatten.
Wir sind grad echt Ratlos,
Gruess Markus