Pflichten Bauherr

Isabel

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08. Aug. 2015
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Guten Tag zusammen

Ich stelle nun mal eine Frage in die 'andere' Richtung.

Als Architektin leite ich kleinere Bauvorhaben und Umbauten oftmals für Privatpersonen.

Nun ist bei mir ein Fall aufgetreten, bei dem meine Bauherrschaft eigenmächtig in Eigenregie den Gangboden rausgespitzt hat. Absichtlich wurde das vor mir verheimlicht, es sei eine Spontanaktion gewesen.

Die Bauarbeiten sind grad vor dem Anfang, und das hat natürlich Einfluss auf die Zugänglichkeit, Arbeitssicherheit, Terminplanung etc..

Welche Rechte habe ich da:

- mich zurückzuziehen

- auf die Mehraufwände in planerischer Hinsicht (Honorar?)

Generess wäre der Bauherr nicht in Pflicht, das abzusprechen?

Freundliche Grüsse

Isabel

 
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Saĺü

Zurückziehen. Kommt auf den Vertrag an. Nach 20 Jahren Selbständigkeit breche ich Aktionen bei welchen es für mich und meine Arbeitseinstellung nicht stimmt viel schneller ab.

Das bewährt sich.

Suche das Gespräch und lote aus zu was sich der Bauherr vorstellt.

Mehraufwand, Provisorium etc. zu Lasten Bauherr.

Vielleicht findet ihr einen gemeinsamen Weg.

Grundsätzlich hat er ja zu deiner Arbeit gesagt.

Vermutlich lässt sich das Projekt glücklich abschliessen.

 
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Ich habe den Vertrag vorläufig mal gekündigt, da Arbeiten ohne Absprache vorgenommen wurden.

Das wollen sie aber so nicht akzeptieren (was ich verstehen kann, da sie niemenden sonst haben).

Allerdings macht meine Arbeit so auch keinen Sinn, wenn man so vorgeht, braucht man keine Planer (Bauleitung oder Architekt, in dem Fall gleichwertig).

Ich habe momentan halt auch mehr als genug arbeit, und weder Zeit, Lust noch Honorar mich mit sowas rumzuschlagen.

 
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Falls du noch bereit bist mit dem Bauherr zusammen zu arbeiten so teile ihnen mit zu welchen Bedingungen.

Kommt halt auch drauf an was im Vertrag vereinbart wurde. Weiss ja nicht ob du auf Stundenbasis oder pauschal arbeitest.

Gruss,

Thomas

 
naja, auch ich habe meine Erfahrungen gemacht.... wenn schon für solche Sachen mehr Geld ausgegeben werden kann, dann auch für mich :)

Pauschal nicht, aber die Umtriebe sind halt mühsam.

Auch macht so meine Arbeit keinen Sinn, und ich arbeite eigentlich lieber mit Freude.

 
...abgesehen davon ist die Frage ob pauschal oder auf Stundenbasis für eine halbwegs ambitionierte Architektin, denk ich mal,  völlig sekundär, da selbst die evtl. generierten Mehreinnahmen (Stundenbasis) den angerichteten Flurschaden* nicht zu kompensieren vermögen... /emoticons/default_smile.png

*(Flurschaden= konzeptionellen, funktionalen, mentalen, finanziellen, juristischen, etc. )

 
Falls Du Dir eine weitere Zusammenarbeit überhaupt noch vorstellen kannst, klär unmissverständlich die jeweiligen, für beide zu definierende und zu befolgende, Kompetenzen und Pflichten. Somit bleiben Dir allenfalls ein Teil der zu verbratenden Nerven erspart, höhö /emoticons/default_smile.png
 
Muss man die Bauherrschaft verpflichten, den Planer über bauliche Massnahmen zu informieren?

Bislang dachte ich das sei selbverständlich (da eine Vergabe der Pllanung/Bauleitung sonst keinen Sinn macht).

Aber wie sieht das rechtlich aus? Gibt es da überhaupt Vorgaben?

Nicht dass mich da jemand missversteht, der Entscheid liegt natürlich schlussendlich immer beim Bauherrn. Es geht um die Information bevor man eigenmächtig bauliche Tätigkeiten ausübt.

 
Der Bauherr ist der Chef und der Architekt der Auftragnehmer. Und der Bauherr scheint spontan zu agieren. Der Architekt ist nun eingeschnappt. Vielleicht hat der Architekt zu lange geplant und der Bauherr die Geduld verloren. Wer kennt schon die Beweggründe des Bauherrn. Auf jeden Fall keine Basis für eine weitere Zusammenarbeit.

 
Um auf deine Frage zurück zu kommen: Du kannst deinen Vertrag jederzeit kündigen. Es können aber Mehrforderungen bzw. Honorarkürzungen entstehen. In deinem Fall ist das schwierig abzuschätzen.

"Der Auftrag kann von jedem Teile jederzeit widerrufen oder gekündigt werden.

2 Erfolgt dies jedoch zur Unzeit, so ist der zurücktretende Teil zum Ersatze des dem anderen verursachten Schadens verpflichtet."

Ob du nun zusätzliches Honorar fordern kannst, ist schwierig zu sagen. Einerseits hast du ja eine Pauschale. Diese beinhaltet sämtliche Arbeit und kann nicht einfach erhöht werden, wenn etwas mehr Arbeit anfällt. Andererseits deckt das Pauschalhonorar auch nur zu erwartende Aufwände. Ob die nun hierdurch zu erwartenden höheren Aufwendungen ausreichen, ob gleich vom Pauschalhonorar abzuweichen ist schwierig.

Ich würde dir vorschalgen, mit den Bauherren das Gespräch zu suchen und deine Position und deine Probleme (Mehraufwand, Vertrauen, etc.) darzulegen. Eventuell sind sie ja bereit, dich höher zu vergüten. Sonst kannst du immer noch vom Vertrag zurücktreten, wenn deine Arbeit bereits erledigt ist, sollte dies umso eher gehen.

Viel Glück

 
Nun ist bei mir ein Fall aufgetreten, bei dem meine Bauherrschaft eigenmächtig in Eigenregie den Gangboden rausgespitzt hat. Absichtlich wurde das vor mir verheimlicht, es sei eine Spontanaktion gewesen.

Die Bauarbeiten sind grad vor dem Anfang, und das hat natürlich Einfluss auf die Zugänglichkeit, Arbeitssicherheit, Terminplanung etc..
Liebe Isabel

mit den Architekten kenn' ich mich nicht so aus. Grundsätzlich sollte das aber +/- aus der SIA 102 (das sind die Architekten, oder?) ersichtlich sein. Du als Architektin und Gesamtleiterin des Baus bist auf das Vertrauensverhätnis angewiesen: «Zu Beginn der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten ist das gemeinsam zu erarbeitende Projekt noch weitgehend unbekannt. Voraussetzung für die Wahl des Architekten ist deshalb ein gutes Vertrauensverhältnis und die Glaubhaftigkeit seiner Kompetenz, Kreativität und Erfahrung.»

Vor allem: «Dritten erteilt der Auftraggeber keine direkten Weisungen. Andernfalls hat er den Architekten rechtzeitig schriftlich zu orientieren.» Auch wenn das rausspitzen eines Bodens eine Eigenleistung war (und nicht eine von Dritten) würde das hier analog gelten, finde ich.

Sich daraus ergebende Mehrkosten hast Du nach Entdecken beim Bauherrn abzumahnen. Da gehört natürlich auch Dein Aufwand dazu - passend zum ausgehandelten Vertrag.

Trotz allem bist Du als Architektin eine Vertrauensperson des Bauherrn und hast in seinem Interesse zu handeln. Daraus kannst Du Dich nicht einfach zurückziehen, ich vermutete einfach mal, dass dies eine «Kündigung zur Unzeit» (ihr seid mitten im Bauen) wäre. Kosten für Verzögerungen, Einarbeitung eines neuen Gesamtleiters usw. könnten auf Dich zurückfallen.

Insofern würde ich versuchen, eine Vertragsauflösung im gegenseitigen Einvernehmen anzustreben, da das Vertrauensverhältnis offenbar gestört ist.

---

Am Rand.

Dass das eigenständige Rausspitzen eines Bodens eine etwas unglückliche Sache ist, besonders wenn nebenan noch Wände gegipst werden, kann ich mir vorstellen. Dass daraus aber gleich das Vertrauensverhältnis derart gestört werden kann... liegt ein kleinwenig hinter meinem Vorstellungshorizont. Dass diese Spontanaktion (ich gehe davon aus, dass die «Absichtliche Verheimlichung» eine Zuschreibung deinerseits ist) unglücklich ist und Kosten- und Terminfolgen hat, wird halt auch die Bauherrschaft erkennen müssen.

Da Deine Flexibilität bezüglich Spontanaktionen Deiner Bauherren klein zu sein scheint (so nach dem was Du hier beschreibst), dürfte auch die Bauherrschaft erkennen, dass eine weitere Zusammenarbeit wenig zielführend sein dürfte. Daher werden sie sicher in der einen oder anderen Art einer Vertragsauflösung zustimmen.

Grüsse

Haba

 
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Ich schliesse also mal generell darauf, dass die Pflichten seitens Bauherrschaft nicht klar definiert sind. Oder dass auch niemandem da was bekannt ist.

Das war eigentlich die ursprünglich Frage.

Für konkrete Falldiskusionen sind die Auskünfte hier drin natürlich auch unvollständig. Meisst kommt ja auch wenn das Verhältnis nicht so stimmt eines zum anderen.

 
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Wie bereits erwähnt sind die Pflichten und Rechte der jeweiligen Parteien in der SIA 102 aufgeführt.

 
"Weisungen
Dritten erteilt der Auftraggeber keine direkten Weisungen. Andernfalls hat er den Architekten rechtzeitig
schriftlich zu orientieren."

Auszug aus SIA 102, Pflichten Auftraggeber

danke, hab's nun nachgelesen. /emoticons/default_additional/163.gif

Nur noch am Rande wegen Flexibilität. In Zahlen ausgedrückt macht die Spontanaktion rund 7-10'000.- aus, Bausumme (ohne MWST).

Das das ein Laie nicht beurteilen kann, verstehe ich ja. Aber wenn ein Planer seine Aufgabe seriös wahrnehmen möchte, wohlverstanden bei knappem Budget, sollte einen das vielleicht auch nicht kalt lassen.

Naja, wir haben uns auf jedenfall ausgesprochen und geeinigt.

 
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Und arbeitet ihr weiter zusammen oder hat die Geschichte nun tatsächlich zum "Aus" der Zsuammenarbeit geführt, so wie du es Anfangs vor hattest?

 
Wir arbeiten weiter. Ich werde die Kosten nach oben korrigieren, und den Terminplan bis nach dem Einzug ausdehnen müssen.

Schlussendlich darf natürlich jeder Besitzer mit seinem Haus machen was er möchte (klar).

Aber wie gesagt, eigentlich wären Kosten- und Termineinhaltung Aufgaben der Planung - dafür ist ein Planer angestellt und erhält Geld. Zu dieser Planung gehört auch, dass man sich den Konsequenzen einer baulichen Handlung vorab bewusst ist (soweit möglich im Umbau), oft zieht das eine anderes mit sich.

Falls Geld und Zeit keiner Rolle spielen ist alles gut.

 
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Liebe Isabel

Naja, wir haben uns auf jedenfall ausgesprochen und geeinigt.
Bin froh, habt Ihr einen Weg gefunden.

Es hätte mich auch sehr erstaunt, wenn Dein Reaktionsvermögen auf Bauherren-Unerwägbarkeiten sooo klein gewesen wäre.

Und offensichtlich hat Dein Bauherr auch erkennen dürfen, dass professionelle Planung (auch Kosten- und Termin-) nicht nur ein Kostenpunkt sondern eine Notwendigkeit ist.

Haba

 
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