Pflichtenheft für Architekten

Ritchie

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15. Mai 2008
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Hallo Baugemeinde

Wir sind gerade daran ein Häusle mit einem Architekten zu planen.

Wie geht Ihr da vor? Macht Ihr ein Pflichtenheft und wie sieht das in etwa aus? Was muss alles rein?

Vielleicht hat jemand ein Muster-Pflichtenheft das er zur Verfügung stellen kann. Per PN, wenn Ihr es nicht ins Forum stellen wollt. Vielen Dank schon im Voraus.

Oder macht Ihr gar kein Pflichtenheft und bespricht das mit dem Architekten, was Ihr gerne hättet.

Mich würde das noch interessieren, wie Ihr vorgeht.

Gruss

Ritchie

 
Hallo Ritchie

Wie kannst du einem zukünftigen Vertrauenspartner (wenn du dass auch so siehst) ein Pflichtenheft von einer Sache vorlegen von der du nichts verstehtst (nehme ich an).

Nach der ersten Kontrollfrage deines Gegenüber stehtst du mit abgesägten Hosen an der Wand.

Sind dir Details grundsätzlich wichtig?

Andy

 
Ich glaube es geht hier auch nicht um ein Pflichtenheft, sondern eher um die Definition des (Aus)baustandards, oder?

Wir haben damals in einem Excel, pro Raum den Standard definiert:

- Boden

- Decke

- Wände

- Fenster

- Türen

Weiter haben wir definiert:

- Umgebung

- Heizung

- und weitere Sachen...

Wir hatten genaue Vorstellungen unseres Hauses (haben ja auch die Pläne selber gezeichnet). Daher konnten wir das Definitions-Gespräch sehr kurz halten (3h). Der Architekt rechnete mit einem ganzen Tag für die Definitionen.

 
@Wellingtonia

Ja, du hast soweit Recht. Ich verstehe nicht sehr viel von der Sache. Wir wissen aber ziemlich genau, was wir wollen. Ob's Budgetmässig dann auch OK ist, steht auf einem anderen Blatt. /emoticons/default_biggrin.png Ich habe nur in etlichen Threads hier gelesen, dass man ein Pflichtenheft erstellen soll. Darum auch meine Frage. Also ist das eher unüblich. Auch gut /emoticons/default_wink.png

@luhema04

Ah, ja, das finde ich eine gute Idee. Stellen wir mal eine Tabelle zusammen./emoticons/default_smile.png

Nur wissen wir noch nicht genau, wie unser Haus planmässig aussehen wird/soll. Wir sind schon fleissig am zeichnen, um unsere Ideen umzusetzen. Dabei merken wir, dass es gar nicht so einfach ist. Irgendwas passt einfach nie zusammen. Unser Architekt wird auch mal ein paar Skizzen zeichnen. So hoffen wir, dass wir dann das *perfekte* Haus haben.

Soweit haben wir schon eine Excel-Tabelle ausgefüllt, was wir wollen und was davon hohe Priorität und was nice to have ist.

Danke schon mal für Eure Unterstützung.

 
Der Architekt wird schon wissen müssen, was er wie und wann zu tun hat. Dazu hat er die SIA 102 und die SIA 118. Neben OR und anderen Vorschriften, Gesetzen und Normen.

/emoticons/default_smile.png bud

 
Hi Ritchie

Wir haben es so wie luhema04 gemacht ;-)

Die Räume definiert (aber ohne Umgebung)... Während den Gesprächen mit dm Architekten gab es dann noch kleinere Änderungen, welche alle schriftlich festgehalten wurden. So hast Du immer eine Kontrolle...

Ansonsten meine ich auch, verstehe ich selber zuwenig von der Materie. Ich kann die fertigen Pläne nur mit den "Protokollen" kontrollieren...

Gruss Patrick

 
@Wellingtonia

Ja, du hast soweit Recht. Ich verstehe nicht sehr viel von der Sache. Wir wissen aber ziemlich genau, was wir wollen. Ob's Budgetmässig dann auch OK ist, steht auf einem anderen Blatt. /emoticons/default_biggrin.png Ich habe nur in etlichen Threads hier gelesen, dass man ein Pflichtenheft erstellen soll. Darum auch meine Frage. Also ist das eher unüblich. Auch gut /emoticons/default_wink.png

@luhema04

Ah, ja, das finde ich eine gute Idee. Stellen wir mal eine Tabelle zusammen./emoticons/default_smile.png

Nur wissen wir noch nicht genau, wie unser Haus planmässig aussehen wird/soll. Wir sind schon fleissig am zeichnen, um unsere Ideen umzusetzen. Dabei merken wir, dass es gar nicht so einfach ist. Irgendwas passt einfach nie zusammen. Unser Architekt wird auch mal ein paar Skizzen zeichnen. So hoffen wir, dass wir dann das *perfekte* Haus haben.

Soweit haben wir schon eine Excel-Tabelle ausgefüllt, was wir wollen und was davon hohe Priorität und was nice to have ist.

Danke schon mal für Eure Unterstützung.
Hallo Ritchie

Bauland habt ihr gefunden.

Ihr kennt somit den Preis dazu.

Das Bauland ist erschlossen?

Ihr kennt euer Einkommen und eure Eigenmittel.

Ihr habt somit den finanziellen Spielraum für euer Traumhaus.

Der Architekt kennt die Zahlen für die Erstellung eines Hauses nach euren Wünschen und kennt alle Zusatzkosten zumindest als Prozentsatz.

Er kann euch auch die Höhe für einen Baukredit und die Wahrscheinlichkeit der Zustimmung dazu nennen.

Die angefangene Excel-Tabelle könnt ihr um die bekannten Zahlen ergänzen und in dieser Tabelle mit den gesetzten Prioritäten spielen.

Werde meine Umbaukosten (sind auch in so einer Tabelle) mal auf die Hauptposten reduzieren und dir so eine Checkliste über die Zusatzkosten übermitteln.

Andy

 
@Wellingtonia

Das Bauland ist voll erschlossen. Bei der Bank waren wir auch schon. Den Baukredit in der gewünschten Höhe ist genehmigt.

@All

ich danke Euch für die Tipps. Wir werden uns für die Excel Liste entscheiden

Gruss

Ritchie

 
Hallo Ritchie

Ihr seid schon über das Vorprojekt hinaus, dass ihr die Höhe des Baukredit's kennt. Wie weit sind die Pläne.

Habt ihr euch schon für ein System des Hausbau's entschieden.

Andy

 
Hallo zusammen

Bin etwas spät zum Pflichtenheft für den Architekten.

Ich empfehle jeweils meinen Kunden eines zu erstellen und habe damit gute Erfahrungen gemacht.

Schon beim Projektstart werden so die Missverständnisse zwischen den Vorstellungen des Bauherrn und der Umsetzung des Architekten reduziert und gleichzeitig zeigt sich, ob der Baulaie als Besteller vom Architekten verstanden wird.

Es ist übrigens eine der Pflichten des Bauherren vorzugeben was sein Haus am Schluss können muss und was das Projektziel ist.

Das Pflichtenheft kann von einfach bis sehr umfassend sein.

Folgende Eckdaten gehören auf jeden Fall hinein:

. max. Analagkosten

. Raumbeschrieb der Anzahl Zimmer und Ihrer Funktionen

. Qualitätsstandards und Budgetpreise

. Minergie?

. Gebäudekonstruktion Holz- oder Massivhaus

Ergänzen kann man aber durchaus ebenfalls:

. Küchenbild aus einem Prospekt

. Fotos eines erstellten Hauses das gefällt

. Infos aus Fachzeitschriften

Mit diesen Angaben besteht eine Vorgabe für den Architektenvertrag, welcher unbedingt beim Projektstart und nicht vor Baueingabe abgeschlossen werden soll.

Beste Grüsse

 
@Othmar Helbling

vielen Dank für Deinen Input.

In etwa so, habe ich mir ein Pflichtenheft vorgestellt. Allerdings ist das schon sehr rudimentär. Meiner Meinung nach sollte schon ein bisschen mehr drin enthalten sein. So ein Zwischending zwischen Deiner Version und der Version von luhema04.

@wellingtonia

Nein, da hast Du mich falsch verstanden. Wir haben im voraus kalkuliert was wir investieren wollen und können und haben das von unserer Bank verifizieren lassen. Und dazu die Genehmigung erhalten. Also quasi eine Offerte erhalten.

Wäre schön, wenn wir schon weiter wären. Ganz sicher wird es ein Architekturhaus, kein System oder Fertighaus. Am liebsten hätten wir ein Flachdachhaus, doch das wird wahrscheinlich nicht genehmigt werden. Trotzdem werden wir es versuchen.

Gruss

Ritchie

 
Architektenvertrag:

Wenn Du Laie bist, so soll Dir der Architekt seine Leistungen nach der Teilleistungstabelle erklären. Allein die Stufe Vorprojekt setzt sich aus 15 Teilleistungen zusammen.

Pflichtenheft:

Formuliere gegenüber Deinem Architekten alle Deine Bedürfnisse und Wünsche möglichst klar, eine Liste wo Du alles aufgeführt hast hilt ihm. Hast Du zu einzelnen Räumen eine Aussage so beginne gleich mit einem Rambuch wo für jedes Zimmer schon jetzt festgehalten wird, was willst Du. So entsteht das "Pflichtenheft" für den Architekten. Noch ein Tipp, bei Besprechungen fragst Du "Wer macht das Protokoll", es ist absolut wichtig, dass das Besprochene IMMER schriftlich festgehalten wird. Wenn nötig machst Du das Protokoll, es mag am Schluss viel Papier sein, aber im Konfliktfall für alle Beteiligten sehr wichtig...!

Ich wünsche Dir einen guten Baustart.

Bauexperte

 
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@Bauexperte

Gute Idee mit dem Protokoll. Machen wir. /emoticons/default_smile.png

Gruss

Ritchie

 
Hallo

Wir sind dabei ein "Pflichtenheft" zu erstellen. Wir möchten möglichst genau alles vorgeben, und alles was wir Wissen in Schriftlicher Form dem Architekten abgeben.

Folgende Themen haben wir bereits drin

1    Inhalt
2    Versionsübersicht  
3    Einleitung   
3.1    Allgemeines  
3.2    Zweck  
3.3    Beilagen  
4    Rahmenbedingungen
4.1    Land 
4.2    Kosten
4.3    Termine 
4.4    Gesetzliche Bestimmungen
4.5    Nähebaurechte 
4.6    Eigenleistungen
4.6.1    Haus: 
4.6.2    Garten: 
5    Anforderungen 
5.1    Gebäude  
5.2    Räume   
5.3    Ausbau   
5.4    Garten   
6    Rückmeldung   
6.1    Phase 1 Vorstudie 
6.2    Phase 2 Vorprojekt 
 

Gruss

 
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@Bilbo

Das sieht doch schon mal gut aus.

Noch etwas zum Thema Termine:

Diese werden meistens definiert. Aber oft zu wenig genau. Dazu gehört dann auch noch,

was passiert wenn die Termine nicht eingehalten werden. Das wird meistens vergessen.

 
Lieber Bilbo

tönt gut... aber wie immer, die Probleme liegen im Detail. Und behalte im Hinterkopf: Je mehr Anweisungen Du gibst, für desto mehr bist Du auch verantwortlich.

z.B. «gesetzliche Bestimmungen» sollte der Architekt abklären, die musst nicht Du ihm im Pflichtenheft erläutern. Sei da vorsichtig.

Mir scheint insbesondere Kap. 5 wichtig. «Anforderungen»

Nimm hier (je nach Deinen Vorkenntnissen) irgend einen Paragrafen rein der besagt, dass der Architekt mit Euch über Eure Anforderungen nachdenken soll. Schlussendlich ist es so, dass die wenigsten Bauherren genau wissen, was sie wollen (ja was hätte man den noch anderes wollen können?) und erst recht nicht beschreiben können - schon gar nicht schriftlich. Ein wichtiger Anteil der Architekturleistung bei EFHs dürfte darin bestehen, dass die sog. «Erwartungshaltung» geklärt wird. Was will der Bauherr wirklich? Da nicht alles gewollte möglich ist (Traumschloss mit ruhiger Umgebung im Grünen, gleich neben dem Hauptbahnhof Züri, Skipiste und Strandbad, dochdoch eine halbe Mio darf es kosten) sind immer Kompromisse notwendig. Da muss geklärt werden, wo sind was für Kompromisse möglich.

Es wäre schade, wenn Du Dein Haus nach Deinem Katalog erhältst - der Architekt hat alles richtig gemacht - und dann trotzdem nicht zufrieden bist. «Also eigentlich habe ich mir das anders vorgestellt.»

Als Arbeitspapier, das laufend verändert wird, macht das Inhaltsverzeichnis viel Sinn.

Was viel Arbeit bedeutet, aber teilweise sinnvoll sein kann: zu den einzelnen Themen eine «Chancen und Risiken» Abschätzung. Sowohl in zeitlicher als auch in finanzieller Sicht.

Dann. Zu einem Gebäude gehört nach dem SIA-Modell eigentlich eine "Nutzungsvereinbarung" - dies nimmst Du mit Deinem geplanten Papier teilweise vorweg. übernimm das gleich in dieses Papier - lass Dir vom Architekten ein "Modell" von einem anderen Objekt geben.

Es enthält eine Beschreibung, was Du mit den Räumen, Gebäuden, Bauten, usw. zu tun gedenkst. Wie lange. Seriöserweise enthält es auch Angaben darüber, wie lange welche Bauteile leben sollten.

Hey, und wenn Dein Papier etwas vollständiger ist. Bitte stell das doch hier online (anonymisiert, natürlich), als Vorlage für andere.

Grüsse

Haba

 
Es ist zu begrüssen, wenn ein Bauherr gegenüber dem Architekten ein Pflichtenheft erstellt. Es gibt im SIA-Vertrag für Architekturleistungen Seite 12, Art. 1 Allgemeine Vertragsbedingungen steht unter 1.3.1, Sorgfaltspflicht: "Der Architekt wahrt die Interessen des Auftraggebers, insobesondere die Erreichung seiner Ziele, nach bestem Wissen und Können und erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen unter Beachtung der allgmein anerkannten Regeln seines Fachgebiets."

Die besagt eigentlich ALLES was sein muss. Erfüllt der Architekt dies nicht, so hat der Bauherr das Recht zB. das Schiedsgericht der SIA anzurufen. Ich muss jedoch anmerken, dass ein noch so guter Vertrag nur so gut ist, wie der oder die Vertragspartner. Also ist die laufende Kontrolle wichtig und immer alles mit Protokollen genau festzuhalten.

Gruss

Bauexperte

 
Lieber BilboCH

Es ist ja lobenswert, wenn sich Bauherren etwas mehr Gedanken machen, damit das Bauen möglichst ohne Komplikationen ablaufen kann. Und, natürlich sind der Architekt in der Planung und der Bauleiter in der Ausführung die zentralen Figuren, welche vieles verbocken oder eben richtig machen können. Nun ist dies aber alles eigentlich in der SIA Ordnung 102 geregelt und schriftlich festgehalten. Ich gebe meinen Bauherren diese Norm immer vor Unterzeichnung des Vertrages mit. Sie sollen sich ja über ihre und meine Pflichten richtig informieren. Meist wird diese Norm von ihnen flüchtig überflogen und ohne irgendwelche Fragen zurückgegeben.

Sind wir ehrlich, es sind nur drei Punkte welche zu Problemen führen. Termine, Kosten und Qualität. Diese stehen, auch wenn dies viele Leute nicht begreifen wollen, in einem direkten Zusammenhang. Ein Bauherr will in kürzester Zeit, zum tiefsten Preis ein Haus in bester Qualität. Mach einmal eine Grafik wie dies funktionieren soll. Kannst Du nicht? Ich auch nicht......

Du musst als Bauherr begreifen, dass Qualität vernünftig entschädigt werden muss und seine Zeit braucht. Wenn Du Dir das zu Herzen nimmst, wirst Du ein guter Bauherr werden. Es gibt nämlich nicht nur gute und schlechte Architekten, sondern auch gute und schlechte Bauherren.

Und, was sind Deine weiteren Aufgaben als Bauherr? Du musst Entscheidungen treffen und Rechnungen pünktlich bezahlen. Mit den Entscheidungen treffen tun sich viele Bauherren schwer. Logisch, auch als Profi finde ich immer wieder neue Dinge, die auch noch schön und gut sind. Aber Du musst als Bauherr heute entscheiden, damit Dein Architekt morgen planen und der Unternehmer übermorgen ausführen kann. (Dies findet natürlich wie die Schöpfung nicht in einer Woche statt! /emoticons/default_smile.png ) Bauherren können oft nicht entscheiden und begreifen nicht, dass ihre zögerliche Haltung nicht ohne  Auswirkungen auf Termine und Kosten sind. Und, der Architekt oder Bauleiter hat nicht den Mut dem Bauherr immer umgehend reinen Wein einzuschenken. Obwohl ich doch schon einige Jahre auf dem strapazierten Architektenrücken habe, erwische ich mich auch immer wieder einmal dabei. Man hat das Gefühl es würde schon noch gehen, obwohl der Sachverstand sagt, dass es eben nicht geht! Und, das kann dann zu Streitigkeiten führen.

Also, verlange vom Architekten die Norm SIA 102. Lies sie genau durch, schreibe Dir auf, was Du mit dem Architeken besprechen möchtest und besprich es! Haltet Euch beide daran und dann kommt es gut heraus.

Herzlicher Gruss

Urs Tischhauser

PS: Wenn Dir der Architekt die SIA 102 nicht geben kann, schreib mir eine PM. Ich schicke Dir eine von meinen, wenn Du mir versprichst diese wieder zurückzuschicken.   

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mir wäre z.B. sehr wichtig, dass geklärt ist, was passiert, wenn es Probleme mit einzelnen Handwerkern gibt. Es wäre sehr vorteilhaft, wenn der Bauherr sich vertraglich so absichern könnte, dass der Architekt in jedem Fall Verantwortung dafür trägt, sich mit dem Handwerker oder der Handwerkerfirma (Projektleiter) herumschlagen zu müssen. Der Architekt hat durch seine Qualifikation eine viel vorteilhaftere Stellung, wenn es um die Durchsetzung von Interessen geht. Da kann der Handwerker nicht sagen "ich weiss das besser". Es sollte am Ende so sein, dass der Architekt Verantwortung für den Handwerker trägt, wenn dieser Müll baut und es schafft, sich aus der Verantwortung zu ziehen, wenn dies möglich ist.

Desweiteren würde ich vertraglich festhalten, dass es ein Kapitel gibt, in welchem man aufgetretene Probleme dokumentiert und vom Architekten und Bauherren unterschrieben ablegt.

Nur zwei Gedanken von vielen.

Gruss           Altbaumieter

Edit: @ Urs Tischhauser: Zu dieser Norm SIA 102: Selbst wenn der Bauherr sich vom Architekten einzelne Punkte erklären lässt, woher weiss er, ob es so stimmt? Und wenn es dann Probleme gibt beim Bauen wegen verschiedener Auffassungen über diese Norm, wie kann der Bauherr dann dem Architekten noch nachweisen, dass dieser ihm die Norm genau so erklärt hat?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Altbaumeister:

Und warum soll der Architekt die Verantwortung übernehmen gegenüber einem Unternehmer den er nicht beauftragt hat?

Wen du diese Verantwortung abschieben willst, brauchst du eine GU/TU.

Genau das ist der Unterschied.

 

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