Ich habe ja nicht gesagt, dass der Architekt den Handwerker nicht selber bestimmen darf. Das kann er ja machen in Absprache mit dem Bauherren. Dann kann er Handwerker nehmen, denen er vertraut und deren Arbeitsweise er kennt. Ich betrachte das einfach als Teil einer Dienstleistung. Ich muss die Füllung ja auch nicht selber zu Zahnarzt mitnehmen, weil der Zahnarzt keine Verantwortung für den Hersteller der Füllungen übernehmen will.@Altbaumeister:
Und warum soll der Architekt die Verantwortung übernehmen gegenüber einem Unternehmer den er nicht beauftragt hat?
Wen du diese Verantwortung abschieben willst, brauchst du eine GU/TU.
Genau das ist der Unterschied.
Aber zum Glück muss man in der CH die Schaufeln für den Maurer noch nicht selber kaufen, wenigstens das.
Anyway, ich weiss von einem Architekten hier in meiner Umgebung, der einem bestimmten Bauunternehmen nur den Auftrag gegeben hat, wenn ein bestimmter (dem Architekten gefälliger) Polier dieses Projekt ausführt....
Und mit einem GU würde ich in 1000 Jahren nicht bauen.
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